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Ihre Fragen im Schadenfall

Unsere Antworten

1. Welche Schäden deckt die Kfz-Versicherung ab?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Pkw verursacht haben.

Die Teilkaskoversicherung  deckt zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung Sachschäden ab, die ohne Ihr eigenes oder das Zutun anderer Personen an Ihrem Pkw entstanden sind.

Die Vollkaskoversicherung  deckt zum einen Sachschäden wie in der Teilkaskoversicherung ab, des Weiteren Schäden durch einen selbstverschuldeten Unfall und durch mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritter.

2. Wie kann ich einen Schaden bei AdmiralDirekt.de melden?

Rufen Sie uns am besten noch vom Schadensort in unser Beratungscenter unter
02 21 - 80 15 90
an. Melden Sie den Schaden auch, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, damit wir schnell reagieren und Ihnen bei der Abwicklung des Schadens helfen können.

3. Was ist der Service im Schadenfall von AdmiralDirekt.de und was bedeutet er für mich?

Optional zu allen drei Tarifen können Sie zu Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung die Werkstattbindung wählen:

Haben Sie sich für die Werkstattbindung entschieden, werden Sie nach Schadenmeldung innerhalb einer Stunde von einer unserer 680 Partnerwerkstätten in Ihrer Nähe angerufen. Mit dieser Werkstatt vereinbaren Sie einen Termin, wann Ihr nicht  fahrfähiger / nicht verkehrssicherer Pkw zur Reparatur abgeholt werden kann. Nach der Reparatur mit Originalersatzteilen erhalten Sie Ihren Pkw innen und außen gereinigt wieder zurück. 

 


4. Was bedeutet "Abzug neu für alt"?

Bei einem Kaskoschaden kann es sein, dass Sie als Versicherungsnehmer nicht die vollständigen Reparaturkosten ersetzt bekommen.

Denn bei einer Reparatur nach einem Schadenfall werden die beschädigten Altteile gegen neue Ersatzteile ausgetauscht (z.B. die Kupplung des Wagens). Diese haben natürlich einen höheren Wert als die alten ausgetauschten Teile.

Die Kfz-Versicherung muss aber nach geltendem Recht nur den Wert erstatten, den die alten Teile hatten (es wird also nicht der Wert der neuen Kupplung in Höhe von z.B. 500 € erstattet, sondern der Wert, den die alte Kupplung hatte, z.B. 300 €). Den Rest müssen Sie als Versicherungsnehmer normalerweise selber bezahlen. Dies nennt man „ Abzug neu für alt“.

In dem Komfort Tarif und dem Premium Tarif verzichten wir drei Jahre ab Erstzulassung Ihres Wagens auf den „Abzug neu für alt“ und zahlen die vollständigen Kosten der Ersatzteile. Hiervon ausgeschlossen ist jedoch die Bereifung des Pkw.

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02 21 - 80 15 90  - Wir helfen Ihnen gerne weiter!