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Ihre Fragen im Schadenfall
Unsere Antworten
1. Welche Schäden deckt die Kfz-Versicherung ab?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die Sie durch den Gebrauch Ihres Pkw verursacht haben.
Die Teilkaskoversicherung deckt zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung Sachschäden ab, die ohne Ihr eigenes oder das Zutun anderer Personen an Ihrem Pkw entstanden sind.
Die Vollkaskoversicherung deckt zum einen Sachschäden wie in der Teilkaskoversicherung ab, des Weiteren Schäden durch einen selbstverschuldeten Unfall und durch mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritter.
2. Wie kann ich einen Schaden bei AdmiralDirekt.de melden?
Rufen Sie uns am besten noch vom Schadensort in unser Beratungscenter unter
02 21 - 80 15 90
an. Melden Sie den Schaden auch, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist, damit wir
schnell reagieren und Ihnen bei der Abwicklung des Schadens helfen können.
3. Was ist der Service im Schadenfall von AdmiralDirekt.de und was bedeutet er für mich?
Optional zu allen drei Tarifen können Sie zu Ihrer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung die
Werkstattbindung wählen:
Haben Sie sich für die Werkstattbindung entschieden, werden Sie nach Schadenmeldung innerhalb einer Stunde von einer unserer 680 Partnerwerkstätten in Ihrer Nähe angerufen. Mit dieser Werkstatt vereinbaren Sie einen Termin, wann Ihr nicht fahrfähiger / nicht verkehrssicherer Pkw zur Reparatur abgeholt werden kann. Nach der Reparatur mit Originalersatzteilen erhalten Sie Ihren Pkw innen und außen gereinigt wieder zurück.
4. Was bedeutet "Abzug neu für alt"?
Bei einem Kaskoschaden kann es sein, dass Sie als Versicherungsnehmer nicht die vollständigen
Reparaturkosten ersetzt bekommen.
Denn bei einer Reparatur nach einem Schadenfall werden die beschädigten Altteile gegen neue
Ersatzteile ausgetauscht (z.B. die Kupplung des Wagens). Diese haben natürlich einen höheren Wert
als die alten ausgetauschten Teile.
Die Kfz-Versicherung muss aber nach geltendem Recht nur den Wert erstatten, den die alten
Teile hatten (es wird also nicht der Wert der neuen Kupplung in Höhe von z.B. 500 € erstattet,
sondern der Wert, den die alte Kupplung hatte, z.B. 300 €). Den Rest müssen Sie als
Versicherungsnehmer normalerweise selber bezahlen. Dies nennt man „ Abzug neu für alt“.
In dem
Komfort Tarif und dem
Premium Tarif verzichten wir
drei Jahre ab Erstzulassung Ihres Wagens auf den „Abzug neu für alt“ und zahlen die vollständigen
Kosten der Ersatzteile. Hiervon ausgeschlossen ist jedoch die Bereifung des Pkw.

