- 02 21 - 80 15 90
Skype- Kontakt
- Versicherungslexikon
- Karriere
- Presse
Lexikon Kfz-Versicherung
Schadensfreiheitklasse? AKBs? Neuwertentschädigung? Hier helfen wir Ihnen mit Ihrem Versicherungsdeutsch.
Abzug neu für alt
Bei einem Kaskoschaden kann es sein, dass Sie als Versicherungsnehmer nicht die vollständigen Reparaturkosten ersetzt bekommen.
Denn werden bei der Reparatur des Schadens beschädigte Altteile gegen neue Teile ausgetauscht (z.B. die Kupplung des Wagens) haben diese natürlich einen höheren Wert als die alten ausgetauschten Teile.
Weitere Informationen: Abzug neu für alt
AKB
Ein langer Begriff: Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung. Rechte – Pflichten – langweilig? Wichtig! Hier ist geregelt, was wir für Sie tun, wenn Sie uns brauchen, also Ihre Rechte.
Weitere Informationen: Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung
Antragsformular
Bei uns können Sie einen Vertrag direkt online oder über unser Beratungscenter unter 0221 80 15 90 abschließen. Möchten Sie dies nicht sofort tun, lassen wir Ihnen gerne ein persönliches Antragsformular per E-Mail oder Post zukommen.
Weitere Informationen: Antragsformular




