- 02 21 - 80 15 90
- Kontakt
- Versicherungslexikon
- Karriere
- Presse
- Home /
- Kfz-Versicherungen /
- Versicherungslexikon / Abzug neu für alt
Abzug neu für alt
Bei einem Kaskoschaden kann es sein, dass Sie als Versicherungsnehmer nicht die
vollständigen Reparaturkosten ersetzt bekommen.
Denn bei einer Reparatur nach einem
Schadenfall werden die beschädigten
Altteile gegen neue Ersatzteile ausgetauscht (z.B. die Kupplung des Wagens). Diese haben natürlich
einen höheren Wert als die alten ausgetauschten Teile.
Die Autoversicherung muss aber nach geltendem Recht nur den Wert erstatten, den
die alten Teile hatten (es wird nicht der Wert der neuen Kupplung in Höhe von z.B. 500 € gezahlt,
sondern nur der Wert der alten in Höhe von z.B. 300 €). Den Rest müssen Sie als Versicherungsnehmer
normalerweise selber bezahlen. Dies nennt man „Abzug neu für alt“.
In dem Komfort und dem Premium Tarif verzichten wir drei Jahre ab Erstzulassung
Ihres Wagens auf den „Abzug neu für alt“ und zahlen die vollständigen Kosten der Ersatzteile.

