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Doppelkarte

Die Doppelkarte wurde 2008 durch die elektronische Versicherungsbescheinigung abgelöst. Zur Anmeldung Ihres Autos benötigen Sie nun nur noch die sogenannte eVB Nummer.

Da noch nicht alle Zulassungsstellen technisch hierfür gerüstet sind, ist in einer Übergangszeit die elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer zusammen mit den wichtigsten Daten zur Zulassung auf die Versicherungsbestätigungskarte aufgedruckt.

Die Versicherungsbestätigungskarte für die Zulassungsstelle erhalten Sie von uns, nachdem Sie online oder über unser Beratungscenter eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Sie erhalten die Karte auch mit unserem Antragsformular, falls Sie Ihre Angaben vor Vertragsabschluss noch einmal auf Papier überprüfen möchten.

Die Versicherungsbestätigungskarte ist Ihre Bestätigung, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung haben. Diese müssen Sie dem Straßenverkehrsamt für die Zulassung eines Pkws auf Ihren Namen vorlegen, da mit der Versicherungsbestätigungskarte bestätigt wird, ab wann bei welchem Versicherer Versicherungsschutz für Ihren Pkw besteht.
 
Übrigens: Die Versicherungsbestätigungskarte für die Zulassungsstelle wurde auch Deckungskarte genannt und ist die frühere Doppelkarte. Diese hieß so, weil die Kfz-Zulassungsstelle dem Versicherer eine Durchschrift (also ein Doppel) weitergeleitet hat.

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