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Fahrlässigkeit

Wer am Straßenverkehr teilnimmt hat die Pflicht, Sorgfalt und Vorsicht walten zu lassen. Wer dies vernachlässigt, handelt fahrlässig.

Wer dadurch einen Schaden herbeiführt oder verursacht, bekommt abhängig von dem Anteil, den sein Verhalten daran hatte, nur einen Teil der Ansprüche gegen ihn erstattet.

Ein Urteil des BGH definiert als grob fahrlässig handelnd, wer in subjektiv unentschuldbarer, ungewöhnlicher Weise Sicherheitsvorkehrungen außer Acht lässt, deren Einhaltung unter den gegebenen Umständen jedem geboten erscheinen musste.

In dem Komfort und dem Premium Tarif verzichten wir von vornherein auf unser Recht zur Prüfung der groben Fahrlässigkeit.

Beispiele für Fahrlässigkeit:

  • Die Ampel steht schon auf Gelb, aber Sie sind sich sicher, dass Sie es noch schaffen. Aufs Gas gedrückt, leider doch bei Rot gefahren, Unfall gebaut – das war fahrlässig.
  • Dem vorfahrenden Wagen fast an der Stoßstange kleben, denn Sie können ja schnell bremsen… aber dann benötigen Sie doch etwas Reaktionszeit und fahren hinten auf – das war fahrlässig.
  • Die lieben Kleinen auf der Rückbank streiten sich – sie drehen sich um, greifen schlichtend ein und fahren dem Wagen vor Ihnen auf. Auch das gilt als fahrlässig.

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