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Fahrzeugbrief
Kein Brief in Ihrem Briefkasten, sondern eine „Besitzurkunde“, in der Informationen über den Fahrzeughalter und die technischen Daten des Fahrzeugs steht. Den Fahrzeugbrief müssen Sie im Pkw nicht mitführen.
Übrigens: Der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein werden seit dem 01.10.2005 durch die neuen Zulassungsbescheinigungen (I + II), die den EU-Richtlinien entsprechen, ersetzt.




