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Fahrzeughalter
Sie halten sich keinen Hund, sondern ein Fahrzeug? Oder beides? Wenn Sie derjenige sind, der über das Fahrzeug verfügt („Verfügungsgewalt“) und alle Kosten bezahlt, die durch das Fahrzeug anfallen, sind Sie der Fahrzeughalter.
Als Fahrzeughalter sind Sie im Fahrzeugbrief eingetragen und verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Bei den Tarifen von AdmiralDirekt.de ist der Versicherungsnehmer identisch mit dem Fahrzeughalter.




