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Fahrzeugschein
Der Schein trügt nicht: Hier stehen Informationen über den Fahrzeughalter und die technischen Daten des Fahrzeugs. Den Fahrzeugschein müssen Sie immer im Pkw mitführen.
Übrigens: Der Fahrzeugbrief und der Fahrzeugschein werden seit dem 01.10.2005 durch die neuen Zulassungsbescheinigungen (I + II), die den EU-Richtlinien entsprechen, ersetzt.




