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Lexikon Kfz-Versicherung
Schadensfreiheitklasse? AKBs? Neuwertentschädigung? Hier helfen wir Ihnen mit Ihrem Versicherungsdeutsch.
Vermögensschäden
Ein Beispiel: Sie stellen Ihren Pkw auf dem Gebiet einer Tankstelle kurz ab, um an der Kasse zahlen zu gehen.
Weitere Informationen: Vermögensschäden
Versicherungsbeginn-/ ende
Ihr Versicherungsvertrag bei uns beginnt ab dem im Vertrag vereinbarten Datum bzw. ab Zulassungsdatum, wenn Sie einen Neu- oder Gebraucht-Pkw zulassen.
Weitere Informationen: Versicherungsbeginn
Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmer sind Sie, wenn Sie bei uns einen Vertrag abgeschlossen haben – mit Rechten, aber auch Pflichten.
Weitere Informationen: Versicherungsnehmer
Versicherungsschein
Dieser schöne Schein ist das Dokument, mit dem bestätigt wird, dass Sie bei uns einen Versicherungsvertrag abgeschlossen haben.
Weitere Informationen: Versicherungsschein
Versicherungswechsel
Kommen Sie zu uns! Wechseln Sie Ihre bisherige Versicherung! Das geht zu folgenden Gelegenheiten (siehe auch Kündigung).
Weitere Informationen: Versicherungswechsel
Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung)
Voll versichert! Die Vollkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, zusätzlich zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die auch die Teilkaskoversicherung beinhaltet.
Weitere Informationen: Vollkaskoversicherung
Vorläufige Deckung
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt in dem Moment, in dem Sie Ihren Pkw mit der
Versicherungsbestätigungskarte bei der Zulassungsstelle anmelden.
Weitere Informationen: Vorläufige Deckung




