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Haftpflichtversicherung
Ohne die fährt es sich nicht: Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie als Fahrzeughalter ein Fahrzeug zulassen wollen.
Dies dient Ihrem und dem Schutz anderer. Falls Sie Schuld an einem Schaden haben und dem Geschädigten dafür zahlen müssen, leisten nämlich wir als Versicherer für Sie. Dadurch sind Sie vor Ansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer geschützt – und der Geschädigte erhält in jedem Fall seinen Schadenersatz, sofern er berechtigt ist.
Versichert sind der Versicherungsnehmer (derjenige, der in seinem Namen die Versicherung abschließt), der Fahrzeughalter (in der Regel die Person, auf deren Namen das Fahrzeug zugelassen wurde), der Eigentümer (evtl. Bank, Leasinggeber etc.) und der Fahrer (die Person, die das Fahrzeug fahren darf, z.B. der Ehepartner oder ein Freund).
Diese Kosten übernehmen wir als Versicherer für Sie: Schadensersatz für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme
Versicherungssumme (bei uns bis 8 Mio. € je geschädigter Person und
bis zu 100 Mio. € für Sachschäden) sowie die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Deckt
die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme die Kosten nicht, müssen Sie die Differenz selbst
zahlen. Daher sollten Sie eine so hohe und realistische Versicherungssumme wählen, wie wir sie
bieten, da es sonst im Falle eines Unfalls schnell teuer werden kann!




