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Vorläufige Deckung
Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt in dem Moment, in dem Sie Ihren Pkw mit der
Versicherungsbestätigungskarte bei der Zulassungsstelle
anmelden. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Aber: Der vorläufige Versicherungsschutz bezieht sich ausschließlich auf die
Kfz-Haftpflichtversicherung im
Rahmen der gesetzlichen Mindestversicherungssummen. In der Kaskoversicherung haben Sie vorläufigen
Versicherungsschutz nur, wenn wir dies in Textform zugesagt haben.
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht unverzüglich, d.h. innerhalb von 14 Tagen nach
Zugang des Versicherungsscheins von Ihnen gezahlt, entfällt der vorläufige Versicherungsschutz
rückwirkend.
Die vorläufige Deckung kann von Ihnen und von uns jederzeit gekündigt werden. Wenn wir sie
kündigen, endet sie nach Ablauf von zwei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Ihnen.




