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Die Doppelkarte wird digital, die eVB hält Einzug in die Kfz-Versicherung
Seit dem 1. März können Fahrzeuge bei einem Großteil der Zulassungsstellen mit einer
elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für die Kfz-Versicherung zugelassen werden. Die
Zulassung von Pkw wird dadurch deutlich vereinfacht und beschleunigt. Außerdem verbessert die
elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) die Kommunikation zwischen Ihrer Kfz-Versicherung und
den Zulassungsbehörden. Nach einer Übergangsphase löst ein siebenstelliger Code die alte
Papier-Doppelkarte endgültig ab. AdmiralDirekt.de bietet die neue elektronische Doppelkarte ab
sofort an und erläutert den Ablauf.
Auch wenn sie aus dem Sprachgebrauch längst noch nicht verschwunden ist: die gute alte
Doppelkarte hat eigentlich bereits seit dem 01. Januar 2003 ausgedient. Bis zu diesem Datum haben
Sie von Ihrer Kfz-Versicherung eine Versicherungsbestätigung in doppelter Ausführung erhalten: der
eine Teil dieser Doppelkarte verblieb bei der Zulassungsstelle, das Doppel sendete die
Zulassungsstelle per Post an uns als Ihre Kfz-Versicherung zurück um uns über die Zulassung des
Fahrzeugs zu informieren.
Seit dem 01. Januar 2003 stellt Ihnen Ihre Kfz-Versicherung die Doppelkarte nur noch in
einfacher Ausführung aus: als erste Teillösung hin zu einem elektronischen Verfahren übermittelt
die Zulassungsstelle seit diesem Datum die Zulassungsdetails als Datensatz an uns.
Mit der neuen Fahrzeug-Verordnung (FZV) hat der Gesetzgeber jetzt verfügt, dass sich
Kraftfahrtbundesamt, Kfz-Versicherungen und Zulassungsstellen insgesamt auf elektronischem Wege
austauschen müssen. Ab dem 01. März diesen Jahres ist daher auf dem elektronischen Datenkanal die
Gegenspur eröffnet. Durch die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) können jetzt
auch wir für Sie alle Zulassungsdetails in einer zentralen Datenbank bei der Zulassungsstelle
hinterlegen.
Der Schlüssel zu diesen Daten ist ein persönlicher, siebenstelliger Code aus Buchstaben und
Zahlen, ähnlich wie Sie ihn von den Transaktionsnummern beim Internetbanking kennen. Zukünftig soll
so die Doppelkarte endgültig abgelöst werden: es genügt, wenn Sie bei der Zulassung die eVB Nummer
nennen können. Der Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle hat mit diesem Code sofort Zugriff auf
die elektronische Versicherungsbestätigung und der ersten Fahrt im neuen Pkw steht nichts mehr im
Wege.
Da aber nur etwa drei Viertel der rund 400 Zulassungsstellen in Deutschland an das neue
Verfahren angeschlossen sind, erhalten Sie zunächst in einer Übergangsphase zusätzlich nach wie vor
eine Doppelkarte in Papierform von uns. Im Folgenden möchten wir Ihnen das neue Verfahren
vorstellen und fassen für Sie die häufigsten Fragen zusammen.
Die Versicherungsbestätigung: Ihre Eintrittskarte in den öffentlichen Verkehrsraum
Warum brauchen Sie überhaupt eine Versicherungsbestätigung für die Zulassung Ihres
Autos? Die Zulassungsstelle muß prüfen, ob für Ihr Fahrzeug die in Deutschland vorgeschriebene
Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Erst dann darf der Sachbearbeiter Ihnen für Ihr Auto eine
Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehrsraum erteilen.
Anders als bei anderen Haftpflichtversicherungen ist der Versicherungsschutz nicht an eine
Person gebunden, sondern an Ihr Fahrzeug. Deswegen müssen auch Sie als Halter des Fahrzeugs für
eine entsprechende Kfz-Versicherung sorgen. Hintergrund ist unter anderem, dass der Gesetzgeber bei
einem Auto von einer besonderen Gefährdung ausgeht- so kann ein Dritter beispielsweise auch dann
durch den Betrieb des Autos zu Schaden kommen, wenn Sie als Fahrer keine Schuld trifft. Auch solche
Schäden sind abgedeckt.
Bisher mussten Sie den Nachweis über den Versicherungsschutz mit der Doppelkarte führen.
Schritt für Schritt löst jetzt die elektronische Versicherungsbestätigung eVB diese Papierkarte ab.
Alle anderen benötigten Dokumente, die Sie für die Zulassung brauchen, haben wir übrigens für Sie
in einem Übersichtsblatt zusammengefasst -
Sie finden es hier.
Worauf müssen Sie bei der Zulassung mit der elektronischen Versicherungsbestätigung
achten?
Grundsätzlich wird das Zulassungsverfahren mit der elektronischen Versicherungsbestätigung
schneller werden- ein Ziel des neuen Verfahrens ist die Verkürzung Ihrer Wartezeiten auf der
Zulassungsstelle. Durch den persönlichen Code hat der Sachbearbeiter gleich alle relevanten Daten
Ihrer Kfz-Versicherung auf seinem Computer und kann online den Versicherungsschutz überprüfen.
Da noch nicht alle Zulassungsstellen teilnehmen, stellen Ihnen unsere Berater automatisch
auch noch eine „normale“ Doppelkarte aus- die eVB Nummer ist entsprechend mit aufgedruckt. Nimmt
Ihre Zulassungsstelle an dem neuen Verfahren teil, wird die Doppelkarte einfach vom Sachbearbeiter
vernichtet, um einen Missbrauch auszuschließen. Ist Ihre Zulassungsstelle noch nicht angeschlossen,
wird auf dem gewohnten Wege die Doppelkarte für die Zulassungskarte verwandt.
Wie sieht die neue eVB Nummer aus und wie lange ist sie gültig?
Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und
Zahlen. Eine Beispielnummer könnte so aussehen: A3WA1S3. Ihre elektronische
Versicherungsbestätigungsnummer für eine Kfz-Versicherung bei AdmiralDirekt.de ist ab Ausstellung
durch uns 12 Monate gültig.
Wichtig: bitte geben Sie uns alle Vornamen und Ihren akademischen Titel an.
Die eVB Nummer ist individuell auf Sie als Versicherungsnehmer und den Halter des Autos
abgestellt. Der Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle darf an den hinterlegten Daten keine
Änderungen vornehmen, wenn er die elektronische Versicherungsbestätigung abruft. Deswegen ist es
wichtig, dass Sie uns alle Namensbestandteile nennen: das schließt alle weiteren Vornamen und
akademischen Titel mit ein. Das gleiche gilt für den Halter des Autos. Als Orientierung können Sie
unseren Beratern einfach die Angaben aus Ihrem Personalausweis nennen, wenn Sie sich ein
individuelles Angebot für eine Kfz-Versicherung berechnen lassen.
Wie ist es bei einer Ummeldung nach einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk? Benötige
ich eine eVB-Nummer?
Wenn Sie beispielsweise von Berlin nach Köln ziehen, ändert sich Ihr Zulassungsbezirk: Sie
müssen Ihr Auto auf den neuen Bezirk ummelden und erhalten ein neues Kennzeichen. Auch für die
Ummeldung brauchen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung eVB. Rufen Sie einfach unsere
Berater an: wir senden Ihnen dann eine Doppelkarte mit der eVB Nummer für die Ummeldung zu.
Mein Fahrzeug ist bereits zugelassen- brauche ich jetzt ebenfalls eine eVB Nummer um den
Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung für meinen Wagen nachweisen zu können?
Nein- die eVB Nummer brauchen Sie nur für die Neuanmeldung eines Fahrzeugs.
Was ist bei der Abmeldung zu beachten?
Für die Abmeldung wird die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer nicht benötigt.
Ich komme in eine Polizei-Kontrolle – wie weise ich meinen Versicherungsschutz
nach?
Auch hier kommt die eVB Nummer nicht zum Einsatz. In Europa ist Ihr amtliches Kennzeichen mit
den entsprechenden Siegeln Ihr Nachweis für eine bestehende Kfz-Versicherung.
Zeitplan und Zukunftsaussichten
Die elektronische Versicherungsbestätigungskarte ist nur ein erster Schritt in Richtung einer
kompletten Online – Zulassung. Auch wenn der endgültige Zeitrahmen noch nicht abgesteckt ist: das
Fernziel ist die Online Zulassung, mit der eine persönliche Vorstellung bei der Zulassungsstelle
überflüssig wird.
Folgendermaßen sieht insgesamt der Zeitplan für das eVB-Verfahren aus:
01.03.2008 Einführung der eVB zum Abruf: alle teilnehmenden
Zulassungsstellen akzeptieren die eVB Nummer für die Zulassung.
01.09.2008 Einführung der eVB zur Übermittlung: Alle Mitteilungen der
Zulassungsstellen an die Kfz-Versicherung (beispielsweise eine Abmeldung) geschehen nur noch über
das neue Verfahren. Ab diesem Datum informieren wir die Zulassungsstellen per elektronischer
Versicherungsbestätigung, wenn Sie von einem anderen Kfz-Versicherung mit Ihrem Auto zu
AdmiralDirekt.de wechseln.
Hinter die Kulissen geschaut: was passiert im Hintergrund?
An das neue Verfahren sind neben uns und den Zulassungsstellen auch die Polizei und das
Kraftfahrtbundesamt angeschlossen. Folgendes Schaubild verdeutlicht die Abläufe im Hintergrund:
Haben Sie noch Fragen zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)? Dann melden Sie sich
einfach bei uns!
Sprechen Sie unsere Berater zu allen Belangen rund um das Thema Kfz-Versicherung an. Wir
stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800 44 55 900
weiter.

