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Die Doppelkarte wird digital, die eVB hält Einzug in die Kfz-Versicherung

Seit dem 1. März können Fahrzeuge bei einem Großteil der Zulassungsstellen mit  einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für die Kfz-Versicherung zugelassen werden. Die Zulassung von Pkw wird dadurch deutlich vereinfacht und beschleunigt. Außerdem verbessert die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) die Kommunikation zwischen Ihrer Kfz-Versicherung und den Zulassungsbehörden.  Nach einer Übergangsphase löst ein siebenstelliger Code die alte Papier-Doppelkarte endgültig ab. AdmiralDirekt.de bietet die neue elektronische Doppelkarte ab sofort an und erläutert den Ablauf.

Auch wenn sie aus dem Sprachgebrauch längst noch nicht verschwunden ist: die gute alte Doppelkarte hat eigentlich bereits seit dem 01. Januar 2003 ausgedient. Bis zu diesem Datum haben Sie von Ihrer Kfz-Versicherung eine Versicherungsbestätigung in doppelter Ausführung erhalten: der eine Teil dieser Doppelkarte verblieb bei der Zulassungsstelle, das Doppel sendete die Zulassungsstelle per Post an uns als Ihre Kfz-Versicherung zurück um uns über die Zulassung des Fahrzeugs zu informieren.

Seit dem 01. Januar 2003 stellt Ihnen Ihre Kfz-Versicherung die Doppelkarte nur noch in einfacher Ausführung aus: als erste Teillösung hin zu einem elektronischen Verfahren übermittelt die Zulassungsstelle seit diesem Datum die Zulassungsdetails als Datensatz an uns.

Mit der neuen Fahrzeug-Verordnung (FZV) hat der Gesetzgeber jetzt verfügt, dass sich Kraftfahrtbundesamt, Kfz-Versicherungen und Zulassungsstellen insgesamt auf elektronischem Wege austauschen müssen. Ab dem 01. März diesen Jahres ist daher auf dem elektronischen Datenkanal die Gegenspur eröffnet. Durch die sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) können jetzt auch wir für Sie alle Zulassungsdetails in einer zentralen Datenbank bei der Zulassungsstelle hinterlegen.

Der Schlüssel zu diesen Daten ist ein persönlicher, siebenstelliger Code aus Buchstaben und Zahlen, ähnlich wie Sie ihn von den Transaktionsnummern beim Internetbanking kennen. Zukünftig soll so die Doppelkarte endgültig abgelöst werden: es genügt, wenn Sie bei der Zulassung die eVB Nummer nennen können. Der Sachbearbeiter bei der Zulassungsstelle hat mit diesem Code sofort Zugriff auf die elektronische Versicherungsbestätigung und der ersten Fahrt im neuen Pkw steht nichts mehr im Wege.

Da aber nur etwa drei Viertel der rund 400 Zulassungsstellen in Deutschland an das neue Verfahren angeschlossen sind, erhalten Sie zunächst in einer Übergangsphase zusätzlich nach wie vor eine Doppelkarte in Papierform von uns. Im Folgenden möchten wir Ihnen das neue Verfahren vorstellen und fassen für Sie die häufigsten Fragen zusammen.  

Die Versicherungsbestätigung: Ihre Eintrittskarte in den öffentlichen Verkehrsraum

Warum brauchen  Sie überhaupt eine Versicherungsbestätigung für die Zulassung Ihres Autos? Die Zulassungsstelle muß prüfen, ob für Ihr Fahrzeug die in Deutschland vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung besteht. Erst dann darf der Sachbearbeiter Ihnen für Ihr Auto eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehrsraum erteilen.

Anders als bei anderen Haftpflichtversicherungen ist der Versicherungsschutz nicht an eine Person gebunden, sondern an Ihr Fahrzeug. Deswegen müssen auch Sie als Halter des Fahrzeugs für eine entsprechende Kfz-Versicherung sorgen. Hintergrund ist unter anderem, dass der Gesetzgeber bei einem Auto von einer besonderen Gefährdung ausgeht- so kann ein Dritter beispielsweise auch dann durch den Betrieb des Autos zu Schaden kommen, wenn Sie als Fahrer keine Schuld trifft. Auch solche Schäden sind abgedeckt.

Bisher mussten Sie den Nachweis über den Versicherungsschutz mit der Doppelkarte führen. Schritt für Schritt löst jetzt die elektronische Versicherungsbestätigung eVB diese Papierkarte ab. Alle anderen benötigten Dokumente, die Sie für die Zulassung brauchen, haben wir übrigens für Sie in einem Übersichtsblatt zusammengefasst - Sie finden es hier.

Worauf müssen Sie bei der Zulassung mit der elektronischen Versicherungsbestätigung achten?

Grundsätzlich wird das Zulassungsverfahren mit der elektronischen Versicherungsbestätigung schneller werden- ein Ziel des neuen Verfahrens ist die Verkürzung Ihrer Wartezeiten auf der Zulassungsstelle. Durch den persönlichen Code hat der Sachbearbeiter gleich alle relevanten Daten Ihrer Kfz-Versicherung auf seinem Computer und kann online den Versicherungsschutz überprüfen.

Da noch nicht alle Zulassungsstellen teilnehmen, stellen Ihnen unsere Berater automatisch auch noch eine „normale“ Doppelkarte aus- die eVB Nummer ist entsprechend mit aufgedruckt. Nimmt Ihre Zulassungsstelle an dem neuen Verfahren teil, wird die Doppelkarte einfach vom Sachbearbeiter vernichtet, um einen Missbrauch auszuschließen. Ist Ihre Zulassungsstelle noch nicht angeschlossen, wird auf dem gewohnten Wege die Doppelkarte für die Zulassungskarte verwandt.

Wie sieht die neue eVB Nummer aus und wie lange ist sie gültig?

Die elektronische Versicherungsbestätigung ist ein siebenstelliger Code aus Buchstaben und Zahlen. Eine Beispielnummer könnte so aussehen:  A3WA1S3. Ihre elektronische Versicherungsbestätigungsnummer für eine Kfz-Versicherung bei AdmiralDirekt.de ist ab Ausstellung durch uns 12 Monate gültig.  

Wichtig: bitte geben Sie uns alle Vornamen und Ihren akademischen Titel an.

Die eVB Nummer ist individuell auf Sie als Versicherungsnehmer und den Halter des Autos abgestellt. Der Sachbearbeiter auf der Zulassungsstelle darf an den hinterlegten Daten keine Änderungen vornehmen, wenn er die elektronische Versicherungsbestätigung abruft. Deswegen ist es wichtig, dass Sie uns alle Namensbestandteile nennen: das schließt alle weiteren Vornamen und akademischen Titel mit ein. Das gleiche gilt für den Halter des Autos. Als Orientierung können Sie unseren Beratern einfach die Angaben aus Ihrem Personalausweis nennen, wenn Sie sich ein individuelles Angebot für eine Kfz-Versicherung berechnen lassen.    

Wie ist es bei einer Ummeldung nach einem Umzug in einen neuen Zulassungsbezirk? Benötige ich eine eVB-Nummer?

Wenn Sie beispielsweise von Berlin nach Köln ziehen, ändert sich Ihr Zulassungsbezirk: Sie müssen Ihr Auto auf den neuen Bezirk ummelden und erhalten ein neues Kennzeichen. Auch für die Ummeldung brauchen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung eVB. Rufen Sie einfach unsere Berater an: wir senden Ihnen dann eine Doppelkarte mit der eVB Nummer für die Ummeldung zu.


Mein Fahrzeug ist bereits zugelassen- brauche ich jetzt ebenfalls eine eVB Nummer um den Versicherungsschutz in der Kfz-Versicherung für meinen Wagen nachweisen zu können?

Nein- die eVB Nummer brauchen Sie nur für die Neuanmeldung eines Fahrzeugs.

Was ist bei der Abmeldung zu beachten?

Für die Abmeldung wird die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer nicht benötigt.

Ich komme in eine Polizei-Kontrolle – wie weise ich meinen Versicherungsschutz nach?

Auch hier kommt die eVB Nummer nicht zum Einsatz. In Europa ist Ihr amtliches Kennzeichen mit den entsprechenden Siegeln Ihr Nachweis für eine bestehende Kfz-Versicherung.

Zeitplan und Zukunftsaussichten

Die elektronische Versicherungsbestätigungskarte ist nur ein erster Schritt in Richtung einer kompletten Online – Zulassung. Auch wenn der endgültige Zeitrahmen noch nicht abgesteckt ist: das Fernziel ist die Online Zulassung, mit der eine persönliche Vorstellung bei der Zulassungsstelle überflüssig wird.

Folgendermaßen sieht insgesamt der Zeitplan für das eVB-Verfahren aus:

01.03.2008    Einführung der eVB zum Abruf: alle teilnehmenden Zulassungsstellen akzeptieren die eVB Nummer für die Zulassung.

01.09.2008    Einführung der eVB zur Übermittlung: Alle Mitteilungen der Zulassungsstellen an die Kfz-Versicherung (beispielsweise eine Abmeldung) geschehen nur noch über das neue Verfahren. Ab diesem Datum informieren wir die Zulassungsstellen per elektronischer Versicherungsbestätigung, wenn Sie von einem anderen Kfz-Versicherung mit Ihrem Auto zu AdmiralDirekt.de wechseln.    

Hinter die Kulissen geschaut: was passiert im Hintergrund?

An das neue Verfahren sind neben uns und den Zulassungsstellen auch die Polizei und das Kraftfahrtbundesamt angeschlossen. Folgendes Schaubild verdeutlicht die Abläufe im Hintergrund:

evb_doppelkarte.gif

Haben Sie noch Fragen zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)? Dann melden Sie sich einfach bei uns!

Sprechen Sie unsere Berater zu allen Belangen rund um das Thema Kfz-Versicherung an. Wir stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen gerne unter der kostenlosen Servicenummer 0800 44 55 900 weiter.

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