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Informationen zur Abwrackprämie

Bereits Mitte Januar 2009 beschloss die Bundesregierung zur Wiederbelebung des Automobilmarkts in Deutschland die Einführung der sogenannten Abwrackprämie – oder auch Umweltprämie. Am 27. Januar wurde die Abwrackprämie nun offiziell vom Bundeskabinett verabschiedet werden.

Kern der Abwrackprämie ist der Erhalt von pauschal 2.500€ bei Verschrottung eines mindestens 9 Jahre alten Autos und gleichzeitigem Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrag für einen Neuwagen oder Jahreswagen, der mindestens die Abgasnorm EURO4 erfüllt. Das verschrottete Auto muss zudem mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein.

1,5 Milliarden Euro stehen bereit

Die Bundesregierung stellt für die Abwrackprämie insgesamt 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Theoretisch könnten damit bis zu 600.000 Neufahrzeuge gefördert werden. Da jedoch auch die Verwaltungskosten mit diesem Betrag getragen werden müssen, schätzen Experten vom Verband der Automobilindustrie (VDA), dass „nur“ 100.000 bis 300.000 Neufahrzeuge und Jahreswagen gefördert werden können.

Verantwortlich für die Abwicklung der Abwrackprämie ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Auf der Website des Bundesamt wird es ab dem 27. Januar die entsprechenden Formulare zur Beantragung der Abwrackprämie zum Download geben.

Später im Jahr: Nachfragen, ob Abwrackprämie noch bewilligt wird

Die Abwrackprämie wird in der Reihenfolge der eingegangenen Anträge bearbeitet. Wenn das Budget in Höhe von 1,5 Milliarden Euro aufgebraucht ist, ist davon auszugehen, dass danach eingehende Anträge abgelehnt werden. Sollten sie sich erst später im Jahr für die Abwrackprämie interessieren, lohnt sich vor einem eventuellen Kauf ein Anruf beim BAFA, ob noch Finanzmittel für die Abwrackprämie zur Verfügung stehen.

Abwrackprämie auch über Händler möglich

Laut BAFA kann der Kunde die Beantragung der Abwrackprämie auch über den Autohändler abwickeln lassen, bei dem er sein Neufahrzeug erwirbt. Dem Händler muss dann zur Beantragung der Abwrackprämie der Verwertungsnachweis überlassen werden, der von einem staatlich anerkannten Verwertungsunternehmen ausgestellt werden muss, wenn das Altfahrzeug verschrottet wird.

Zudem ist zu beachten, dass der Halter des verschrotteten Altfahrzeug und des Neufahrzeug identisch sein müssen. Mal eben Opas Wagen verschrotten lassen und auf den eigenen Namen ein schickes Neufahrzeug zulassen ist somit nicht möglich.

Für Bastler: Ersatzteile separat verkaufen

Bei der Verschrottung des Altfahrzeugs lohnt es sich für Bastler Einzelteile wie Autoradios, noch intakte Scheinwerfer oder andere Teile des Fahrzeugs separat zu verkaufen, bevor die restliche Karosserie verschrottet wird. Damit lassen sich schnell noch einige Hundert Euro zusätzlich zur Abwrackprämie verdienen.

Achten sie zudem bei den Preisverhandlungen für ihren Neuwagen darauf, dass die Abwrackprämie nicht als großzügiger Preisnachlass ihres Autohändlers angepriesen wird. Verhandeln sie zusätzlich zur Abwrackprämie einen ordentlichen Preisnachlass.

Als Service haben wir für sie hier noch mal die wichtigsten Punkte rund um die Abwrackprämie zusammengefasst.

Bei der Abwrackprämie zu beachten:

  • Die Regelung gilt rückwirkend ab 14. Januar 2009 und endet am 31. Dezember 2009 oder bereits zuvor, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind
  • Das Altfahrzeug muss mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein und zum Zeitpunkt der Verschrottung 9 Jahre alt gewesen sein
  • Das Neufahrzeug muss Abgasnorm EURO4 erfüllen
  • Der Halter des verschrotteten Altfahrzeugs sowie des neu erworbenen Autos müssen identisch sein
  • Das Altfahrzeug muss verschrottet worden sein, eine einfache Stilllegung reicht nicht aus
  • Beim Antrag der Abwrackprämie muss Verwertungsnachweis von staatlich anerkanntem Verwertungsunternehmen erbracht werden – in der Regel der Schrottplatz, bei dem die Verschrottung vorgenommen wurde


Über AdmiralDirekt.de

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