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Im europäischen Ausland sicher reisen

Wohin die Reise auch geht… Über AdmiralDirekt.de sind Sie im europäischen Ausland gut versichert. Hier ein paar Tipps und Hinweise für eine unkomplizierte Abwicklung, falls auf der Reise doch einmal etwas passieren sollte.

Die Internationale Versicherungskarte - die Grüne Karte

Die Internationale Versicherungskarte, umgangssprachlich auch Grüne Karte genannt, weist nach, dass Ihr Pkw haftpflichtversichert ist.
 
Die Internationale Versicherungskarte ist in vielen Ländern vorgeschrieben. Generell ist es ratsam sie im Ausland mitzuführen. Im Schadenfall erleichtert es die Abwicklung. In manchen Ländern müssen Sie hohe Bußgelder zahlen, wenn Sie an der Grenze nicht nachweisen können, dass Ihr Pkw im Ausland versichert ist.
 
Vergewissern Sie sich rechtzeitig, bevor Sie ins Ausland fahren, dass Ihre „Grüne Karte“ noch gültig ist!

Gut versicherte Mietwagen im Ausland – die Mallorca-Police

Falls Sie im Urlaub einen Pkw mieten, sollten Sie den extra Schutz der Mallorca-Police haben. Denn Kfz-Versicherungen im Ausland haben häufig sehr viel niedrigere Deckungssummen, als die in Deutschland.

Die Differenz zu den tatsächlich entstandenen Kosten im Schadenfall müssten Sie dann selber tragen. Die Mallorca-Police übernimmt die Kosten für Haftpflichtschäden bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme und sichert Sie somit besser ab. Über AdmiralDirekt.de ist die Mallorca-Police im Komfort und Premium Tarif enthalten.

Warnweste

In vielen europäischen Ländern müssen Sie eine Warnweste im Pkw haben und im Schadensfall tragen, um einen Unfallort abzusichern. In den folgenden europäischen Ländern gilt die Warnwestenpflicht:

Belgien, Bulgarien, Frankreich, Finnland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien. 

Diese Liste kann sich ändern. Erkundigen Sie sich deshalb auch, wenn Ihr Reiseland noch nicht hier aufgeführt ist. Manche Länder verlangen hohe Strafgelder, falls Sie die Warnweste nicht mit sich führen!

Verhalten nach einem Unfall

Selbstverständlich gelten im Ausland wie in Deutschland die gleichen Grundregeln:

  • Sofort anhalten, Warnblinker anstellen und am Unfallort bleiben,
  • Ruhe bewahren!
  • Unfallstelle absichern: Warndreieck aufstellen,
  • Verletzten Personen Erste Hilfe leisten,
  • Unterstützung rufen, auf jeden Fall die Polizei verständigen und bei der Notfallmeldung Ihren Namen angeben, wo und was geschehen ist (Zahl der Verletzten, Art der Verletzungen, Unfallhergang)
  • Fotografieren Sie möglichst die Unfallstelle, und notieren Sie sich Kfz-Kennzeichen, Fahrzeughalter, Versicherungsgesellschaft, Nummer des Versicherungsscheins sowie Namen, Anschrift und Telefonnummer der Unfallbeteiligten und Unfallzeugen.
  • Rufen Sie AdmiralDirekt .de unter 0049 (0)221 80 15 90 an, um den Schaden zu melden – am besten direkt vom Unfallort aus.
  • Füllen Sie später den Europäischen Unfallbericht aus.

Schuldfrage

Auch im Ausland gilt: unterschreiben Sie im ersten Schreck auf keinen Fall irgendein Schriftstück, vor allem nicht, wenn Sie die Sprache nicht verstehen. Die Schuldfrage lässt sich auch ohne Unterschrift später klären.

Checkliste

Dies sollten Sie alles dabei haben:

  • Telefonnummern für den Notfall (von AdmiralDirekt.de 0049 (0)221 80 15 90 , Notrufnummern und die Nummer der deutschen Botschaft Ihres Urlaubslandes und der Länder, die Sie auf dem Weg dahin durchfahren)
  • Die Internationale Versicherungskarte (Grüne Karte)
  • Fotoapparat
  • Europäischen Unfallbericht
  • Warnweste

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