Die wichtigsten Informationen im Überblick:
Wer kennt das nicht? Auf dem Weg zur Arbeit fahren Sie entspannt auf der Autobahn. Plötzlich gerät der Verkehr auf der linken Spur ins Stocken. Es wäre verlockend, die langsamen Autos rechts zu überholen, aber das Rechtsüberholverbot erinnert Sie daran, geduldig zu bleiben und so mögliche Unfälle zu vermeiden. Standardmäßig wird das Überholen in Ländern mit Rechtsverkehr auf der linken Fahrspur durchgeführt, um den Verkehrsfluss zu erleichtern und mehr Sicherheit zu gewährleisten. Das Rechtsüberholen ist daher eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung und kann zu gefährlichen Situationen führen.
Rechtsüberholen birgt eine Vielzahl von Gefahren. Für andere Verkehrsteilnehmer kommt es in der Regel unerwartet und führt dann zu plötzlichen Ausweichmanövern. Unfälle sind somit vorprogrammiert, besonders dann, wenn sich Fahrzeuge im toten Winkel befinden und übersehen werden. Vor allem innerorts kann es beim Rechtsüberholen zu Kollisionen mit Fahrzeugen kommen, die nach rechts abbiegen wollen oder aus Parklücken rausfahren.
In Deutschland ist das Rechtsüberholen grundsätzlich verboten und nur in speziellen Ausnahmefällen erlaubt, die in § 5 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt sind. Dazu gehören beispielsweise das Überholen von Fahrzeugen, die links abbiegen wollen, oder das Vorbeifahren an haltenden oder langsam fahrenden Fahrzeugen auf mehrspurigen Straßen.
Grundsätzlich müssen alle Verkehrsteilnehmer auch auf der Autobahn von links überholt werden. Rechts überholen ist nur bei dichtem Verkehr oder Stau erlaubt:
In Deutschland gilt außerdem das Rechtsfahrgebot. Das bedeutet, auf mehrspurigen Straßen muss die rechte Fahrspur verwendet werden. Die mittlere oder linke Fahrspur dient lediglich dem Überholen anderer Verkehrsteilnehmer. Behindern Sie den Verkehr auf einer der linken Fahrspuren, hat das ein Bußgeld von bis zu 80 Euro zur Folge und kann zusätzlich mit einem Punkt bestraft werden.
Wussten Sie, dass Sie innerorts auch von rechts überholen dürfen? Dies gilt allerdings nur, wenn Sie auf einer Straße mit mindestens zwei Fahrbahnen in Ihrer Fahrtrichtung unterwegs sind.
Auch auf dem Beschleunigungsstreifen gibt es eine Ausnahme vom Rechtsüberholverbot. Er gilt als eigenständige Fahrbahn, weshalb rechts überholen hier erlaubt ist. Achten Sie jedoch beim Einfädeln auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu weiteren Fahrzeugen. Auf Autobahnausfahrten hingegen dürfen Sie nicht schneller fahren als auf den Fahrspuren, es sei denn, es gibt einen Verkehrsstau.
Das Überholen über den Seitenstreifen ist grundsätzlich verboten. Dieser darf nur im Falle einer Panne verwendet werden. Wenn Sie bei einem Stau rechts über den Standstreifen überholen, drohen Ihnen ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Gefährdung oder einem Unfall müssen Sie mit weiteren Sanktionen rechnen.
Ja, auch in der Stadt ist rechts überholen grundsätzlich verboten, da es generell als riskant angesehen wird. Ein paar Ausnahmen gelten jedoch auch hier:
Sie haben rechts überholt und einen Bußgeldbescheid erhalten? Mit dem Verkehrsrechtsschutz von AdmiralDirekt sind Sie bestens abgesichert – und das ganz ohne Wartezeit. Egal, ob Sie als Autofahrer, Fußgänger, Jogger oder mit dem Rad unterwegs sind. Das sind Ihre Vorteile im Überblick:
Wer rechts überholt, muss mit einem Bußgeld und Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Entscheidend für das Ausmaß der Strafe ist die Beschleunigung beim Überholvorgang. Ihre Kfz-Versicherung könnte Ihnen zudem eine Teilschuld zuschreiben und die Versicherungsleistungen entsprechend kürzen, falls es zu einem Unfall kommt.
Achtung: In der Probezeit gilt rechts überholen als sogenannter A-Verstoß und kann somit für Fahranfänger noch deutlichere Konsequenzen nach sich ziehen.
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Unerlaubtes Rechtsüberholen innerorts | 30 € | - |
... mit Unfall | 35 € | - |
Unerlaubtes Rechtsüberholen außerorts | 100 € | 1 |
... mit Gefährdung | 120 € | 1 |
... mit Unfall | 145€ | 1 |
Manchmal blockieren langsame Fahrer den Verkehr auf der linken oder mittleren Spur. Dann spricht man von einem Mittelspurschleicher. Trotzdem ist das Rechtsüberholen auch in einem solchen Fall strafbar.
In vielen unserer Nachbarländer ist Rechtsüberholen ebenfalls verboten. So zum Beispiel in Österreich, der Schweiz und den Niederlanden. Auch hier gibt es verschiedene Ausnahmefälle. Vor einer Reise sollten Sie sich darüber genau informieren, um ein Bußgeld im Ausland zu vermeiden.