Sie haben ein Auto gekauft? Sicher möchten Sie so schnell wie möglich los düsen. Doch vorher gibt es da noch eine bürokratische Hürde: in Deutschland gilt Zulassungspflicht! Dank unserer Checkliste wird die Anmeldung Ihres Pkw einfach und stressfrei.
In diesem Artikel erfahren Sie:
Wer sein Auto anmelden möchte, muss eine Reihe von Unterlagen beim Verkehrsamt vorzeigen.
Um sich Ärger zu ersparen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Dokumente mit zur Zulassungsstelle nehmen. Denn wenn etwas fehlt, müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren. In Abhängigkeit davon, ob Sie einen Gebrauchtwagen zulassen oder ein neues Auto anmelden möchten, werden unterschiedliche Fahrzeugpapiere angefordert. Mit unserer Checkliste sind Sie bestens gerüstet.
Bevor Sie Ihr Auto anmelden können, brauchen Sie einen Nachweis über bestehenden Versicherungsschutz - ansonsten erhalten Sie keine Zulassung. Zuallererst benötigen Sie also eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von Ihrer Autoversicherung.
Ganz egal, ob Sie ein neues Auto gekauft haben oder einen Gebrauchtwagen anmelden möchten. Folgende Dokumente müssen Sie bei jeder Zulassung dabei haben:
Neben den in der Checkliste aufgelisteten Papieren, brauchen Sie für die Kfz-Zulassung Ihres gebrauchten Pkw:
In diesem Fall benötigen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten die COC-Papiere (EG-Übereinstimmungsbescheinigung): Diese Bescheinigung ist erforderlich, wenn Sie einen Neuwagen zulassen oder ein Fahrzeug aus dem Ausland anmelden möchten.
Die Kosten für die Anmeldung liegen zwischen 11 und bis zu ca. 27 Euro. Der Betrag ist abhängig davon, ob Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen anmelden. Außerdem wirkt es sich aus, ob es sich um eine Ummeldung handelt, und ob Sie das Fahrzeug innerhalb oder außerhalb Ihres Zulassungsbezirks anmelden, etwa aufgrund eines Umzugs.
Beachten Sie auch die Zusatzkosten für:
Denken Sie an ausreichend Bargeld. In vielen Ämtern können Sie inzwischen auch mit EC- oder Kreditkarte zahlen. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld, welche Zahlungsmöglichkeiten es in der zuständigen Zulassungsbehörde gibt.
Wenn Sie einen Neuwagen gekauft haben, übernimmt häufig der Autohändler die Anmeldung für Sie. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens können Sie entweder selbst zum Straßenverkehrsamt gehen oder einen Dritten bevollmächtigen die Anmeldung durchzuführen. Damit alle wichtigen Angaben auf dem Schreiben enthalten sind, bieten die meisten Zulassungsstellen einen Vordruck zum Download an. Wichtig: Denken Sie an die Unterschrift und geben Sie Ihrem Vertreter eine Kopie des Personalausweises mit.
Seit dem 2015 können Autofahrer Wiederzulassung und Abmeldung online vornehmen, wenn Sie ein nach dem 1.1.2015 zugelassenes Fahrzeug besitzen. Eine gute Nachricht für alle Autofahrer: Ab dem 1. Oktober 2019 können Autos und Motorräder nach der neuen Verordnung i-Kfz (internetbasierte Kraftfahrzeugzulassung) auch online zugelassen werden.
Besonders in Großstädten und Ballungsräumen wird dies für Fahrzeughalter und die Ämter eine große Entlastung. Behördengänge und Terminvereinbarungen werden damit hinfällig und sparen Autofahrern künftig viel Zeit.
Wenn Sie Ihr Auto online anmelden möchten, benötigen Sie
Die Nummernschilder können Sie ebenfalls online bestellen und sich nach Hause schicken lassen. Wer noch vor Oktober einen Pkw anmelden möchte oder die Voraussetzungen für die Online-Zulassung nicht erfüllt, kann weiterhin ein Termin vereinbart werden.
Es gibt zwei Ausnahmefälle, in denen Sie Ihren Pkw auch ohne TÜV anmelden dürfen:
Ihr Auto ist jünger als 3 Jahre: Hier geht man von einem einwandfreien Zustand Ihres Fahrzeugs aus. Die erste Hauptuntersuchung eines Neuwagens bzw. jungen Gebrauchtwagens ist deshalb erst nach 36 Monaten fällig.
Sie beantragen ein Kurzzeitkennzeichen: In diesem Fall können Sie innerhalb von maximal 5 Tagen auch ohne TÜV fahren. Allerding nur innerhalb des Zulassungsbezirks sowie eines benachbarten Zulassungsbezirks, um die nächstgelegene Untersuchungsstelle aufzusuchen. Es handelt sich also um eine beschränkte Fahrterlaubnis. Dies wird auch im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens notiert.