Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Wer sein Auto anmelden möchte, muss eine Reihe von Unterlagen beim Verkehrsamt vorzeigen.
Um sich Ärger zu ersparen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie alle Dokumente mit zur Zulassungsstelle nehmen. Denn wenn etwas fehlt, müssen Sie einen neuen Termin vereinbaren. In Abhängigkeit davon, ob Sie einen Gebrauchtwagen zulassen oder ein neues Auto anmelden möchten, werden unterschiedliche Fahrzeugpapiere angefordert. Mit unserer Checkliste sind Sie bestens gerüstet.
Ganz egal, ob Sie ein neues Auto gekauft haben oder einen Gebrauchtwagen anmelden möchten. Folgende Dokumente müssen Sie bei jeder Zulassung dabei haben:
Bevor Sie Ihr Auto anmelden können, brauchen Sie einen Nachweis über bestehenden Versicherungsschutz - ansonsten erhalten Sie keine Zulassung. Zuallererst benötigen Sie also eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) von Ihrer Autoversicherung.
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Verkehrsrechtsschutz!
Neben den in der Checkliste aufgelisteten Papieren, brauchen Sie für die Kfz-Zulassung Ihres gebrauchten Pkw:
Falls Sie sich noch nicht für ein Auto entschieden haben, empfehlen wir Ihnen einen Blick in unsere Gebrauchtwagen-Checkliste. Oder kommt vielleicht ein Elektroauto für Sie in Frage? Dann können Sie sich bei AdmiralDirekt sogar noch die THG-Prämie sichern.
In diesem Fall benötigen zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten die COC-Papiere (EG-Übereinstimmungsbescheinigung): Diese Bescheinigung ist erforderlich, wenn Sie einen Neuwagen zulassen oder ein Fahrzeug aus dem Ausland anmelden möchten.
Die Kosten für die Anmeldung liegen zwischen ca. 20 und 40 Euro. Der Betrag ist abhängig davon, ob Sie einen Neu- oder Gebrauchtwagen anmelden. Außerdem wirkt es sich aus, ob es sich um eine Ummeldung handelt, und ob Sie das Fahrzeug innerhalb oder außerhalb Ihres Zulassungsbezirks anmelden, etwa aufgrund eines Umzugs.
Beachten Sie auch die Zusatzkosten für:
Denken Sie an ausreichend Bargeld. In vielen Ämtern können Sie inzwischen auch mit EC- oder Kreditkarte zahlen. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld, welche Zahlungsmöglichkeiten es in der zuständigen Zulassungsbehörde gibt.
Wenn Sie einen Neuwagen gekauft haben, übernimmt häufig der Autohändler die Anmeldung für Sie. Beim Kauf eines Gebrauchtwagens können Sie entweder selbst zum Straßenverkehrsamt gehen oder einen Dritten bevollmächtigen die Anmeldung durchzuführen. Damit alle wichtigen Angaben auf dem Schreiben enthalten sind, bieten die meisten Zulassungsstellen einen Vordruck zum Download an. Wichtig: Denken Sie an die Unterschrift und geben Sie Ihrem Vertreter eine Kopie Ihres Personalausweises mit.
Ein gebrauchtes Fahrzeug, das nach dem 01.01.2015 zugelassen wurde und bereits angemeldet ist, können Sie auch per internetbasierter Fahrzeugzulassung anmelden. Gleiches gilt für die Neuzulassung fabrikneuer Pkw. In unserem Artikel Wie funktioniert i-Kfz? erfahren Sie mehr.
Es gibt zwei Ausnahmefälle, in denen Sie Ihren Pkw auch ohne TÜV anmelden dürfen:
Ihr Auto ist jünger als drei Jahre: Hier geht man von einem einwandfreien Zustand Ihres Fahrzeugs aus. Die erste Hauptuntersuchung eines Neuwagens bzw. jungen Gebrauchtwagens ist deshalb erst nach 36 Monaten fällig.
Sie beantragen ein Kurzzeitkennzeichen: In diesem Fall können Sie innerhalb von maximal fünf Tagen auch ohne TÜV fahren. Allerding nur innerhalb des Zulassungsbezirks sowie eines benachbarten Zulassungsbezirks, um die nächstgelegene Untersuchungsstelle aufzusuchen. Es handelt sich also um eine beschränkte Fahrterlaubnis. Dies wird auch im Fahrzeugschein des Kurzzeitkennzeichens notiert.