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Eine Fahrradversicherung ist für jeden Radfahrer eine sinnvolle Absicherung.
Logo der Berlin Direkt Versicherung.

Fahrrad­­­versicherung

Sie lieben Ihr neues Fahrrad oder E-Bike? Dann verdient es den besten Schutz gegen Diebstahl, Unfall- und Sturzschäden und Vandalismus.

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Ihr Fahrrad bestens geschützt bei Diebstahl, Beschädigung und Verschleiß.

Einfach aufsteigen und in die Pedale treten – fahren auch Sie in Ihrer Freizeit, auf Reisen oder für den Weg zur Arbeit immer öfter mit dem Fahrrad? Vor allem, wenn Sie in ein neues Fahrrad, E-Bike oder Pedelec investiert haben, empfiehlt es sich, dieses über eine Hausratversicherung hinaus gegen Beschädigung, Verschleiß und Diebstahl abzusichern.

Wird Ihr Fahrrad oder E-Bike durch Dritte entwendet, ersetzt Ihnen die Fahrradversicherung den Neuwert. Je nach gewünschtem Tarif profitieren Sie neben einem inkludierten Reparatur-Schutz außerdem von einer Pannen- und Unfallhilfe im Notfall. Wir bieten die Fahrradversicherung gemeinsam mit der BD24 Berlin Direkt Versicherung AG an - einem Tochterunternehmen der HanseMerkur.

Jetzt Fahrrad versichern!

Vorteile Symbol

Ihre Vorteile im Überblick

  • Für Fahrrad, E-Bike / Pedelec
  • Schutz bei Diebstahl, Beschädigung und Verschleiß
  • Pannen- und Unfallhilfe 24/7 (Schutzbrief)
  • Kaufpreiserstattung zum Neuwert
  • Ohne Selbstbeteiligung

Tarife der Fahrrad­versicherung

Leistungen für Fahrrad und E-BikeKomfort-SchutzRundum-Schutz
Allgemeines
Selbstbeteiligung im Schadenfall
Höhe der Entschädigung bei Totalschaden/DiebstahlNeuwert
max. 10.000 Euro Versicherungssumme
Neuwert
max. 10.000 Euro Versicherungssumme
Höhe der Entschädigung bei Teilschaden (Reparatur)Notwendige Reparaturkosten, max. die VersicherungssummeNotwendige Reparaturkosten, max. die Versicherungssumme
Diebstahlschutz
Diebstahl des Rades
Diebstahl einzelner Teile
Fest mit dem Rad verbundene Teile und für dessen Funktion dienende Teile (wie z.B. Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger)
Diebstahl des Akkus (E-Bike)
Diebstahl des Gepäcks oder Zubehör
300 Euro je Sache, max. 1.000 Euro pro Versicherungsfall
Diebstahl vom Auto oder Fahrradträger
Beschädigungsschutz
Reparatur des Rades
Vandalismus
Unfall- und Sturzschäden
Verschleiß
Dies gilt nach Ablauf von 6 Monaten nach Versicherungsbeginn, bis zu einem Rad-Alter von 3 Jahren. Nach dem Austausch von Reifen und Bremsen beginnt hierfür eine erneute Wartezeit von 6 Monaten.
Verschleiß des Akkus (E-Bike)
Dies gilt, wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität dauerhaft um 50 % unterschritten wird.
Freie Werkstattwahl
Schutzbrief
Pannenhilfe
Pick-up-Service
Leih- oder Mietfahrrad50 Euro
pro Tag für max. 7 Tage
Beispiel Fahrrad
Jahresbeitrag
52,80 Euro
bei einem Kaufpreis von 1.000 Euro
58,80 Euro
bei einem Kaufpreis von 1.000 Euro
Beispiel E-Bike
Jahresbeitrag
74,40 Euro
bei einem Kaufpreis von 1.000 Euro
82,80 Euro
bei einem Kaufpreis von 2.000 Euro
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Hinweis: Die Tabelle dient als Tarifübersicht. Genaue Informationen zu den Leistungen entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht Fahrradversicherung und der Leistungsübersicht E-Bike-Versicherung .

Fragen und Antworten zur Fahrrad­versicherung

Für wen eignet sich die Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung?

Die Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung eignet sich für jeden, der mit dem Fahrrad, E-Bike oder Pedelec unterwegs ist. Egal, ob Sie Vielfahrer sind oder Sie sich gerade ein neues Rad gekauft haben, das Sie absichern möchten. Gerade für kostenintensive Fahrräder oder E-Bikes empfehlen wir eine umfassende Absicherung gegen Diebstahl, Beschädigung und Verschleiß. Außerdem bieten wir Ihnen europaweit eine 24/7 Notfallhilfe an, z.B. bei einer Panne.

Wie alt darf mein Fahrrad oder E-Bike sein?

Schließen Sie die Versicherung bis sechs Monate nach Kauf des Fahrrads oder E-Bikes ab, erstattet die BD24 Ihnen bei einem Totalschaden oder Diebstahl den Neuwert Ihres Fahrrads oder E-Bikes (maximale Absicherung 10.000 Euro Versicherungssumme).

Welche Fahrräder - oder E-Bikes werden nicht versichert?

Nicht von der Fahrrad- oder E-Bike-Versicherung abgedeckt sind:

  • gebraucht gekaufte Räder
  • von Privatpersonen erworbene Räder
  • Fahrräder, die älter sind als sechs Monate
  • Carbonräder, vollverkleidete Räder, Velomobile und Dirtbikes
  • Eigenbauten und Umbauten (Räder, mit umgebauten Teilen im Gesamtwert von mehr als 20% des Kaufpreises)
  • gewerblich genutzte Räder
  • zahlungspflichtige Fahrräder (Räder von Sharing-Anbietern)
  • Fahrräder, die nicht bei einem offiziellem Fachhändler erworben wurden
  • zulassungs- und versicherungspflichtige Räder

Bitte beachten Sie, dass auch die Teilnahme an Sportveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten nicht versichert ist.

Welches Fahrradschloss muss verwendet werden, damit die Versicherung greift?

Stellen Sie Ihr Rad unterwegs ab, muss es mit einem Schloss mit einem Mindestpreis von 29 Euro an einen festen Gegenstand angeschlossen werden. Beträgt der Kaufpreis bzw. Versicherungswert Ihres Fahrrads über 1.000 Euro muss der Mindestpreis Ihres Schlosses bei 49 Euro liegen. Alternativ genügt auch eine Zertifizierung Ihres Schlosses nach ADFC oder Vds. Allerdings darf das Schloss bei Abschluss der Versicherung nicht älter als zwei Jahre sein.

Ich fahre in den Urlaub und nehme mein Rad mit. Ist es versichert?

Ja, die Fahrradversicherung schützt Ihr Rad oder E-Bike nicht nur zu Hause, sondern auch auf Reisen. Dabei ist es weltweit zu jeder Uhrzeit an jedem Ort versichert. Die Leistungen des Schutzbriefs gelten nur innerhalb Europas.

Wie reagiere ich richtig, wenn mein Rad gestohlen wurde?

Bitte melden Sie Ihr Fahrrad oder E-Bike zuerst bei der Polizei als gestohlen. Weisen Sie hierfür einen Eigentumsnachweis, die Rahmennummer, Größe und Codierung des Fahrrads oder E-Bikes vor. Falls vorhanden, hilft der Polizei auch die Auskunft über besondere Merkmale und ggf. ein Foto des Fahrrads.

Diese Dokumente werden in jedem Fall benötigt:

  • Kaufbeleg des Fahrrads mit Rahmennummer
  • Kaufbeleg/e für das Schloss und weiteres Zubehör
  • Reparaturkostenrechnung/en im Falle einer Beschädigung
  • Polizeiliche Anzeige bei einem Unfall
  • Kaufbeleg des neuerworbenen Rades

Nach der Anzeige melden Sie den Schaden bei der BD24 Berlin Direktversicherung. Reichen Sie dafür bitte einen Beleg ein, der bestätigt, dass Sie Eigentümer des Rads oder E-Bikes sind. Außerdem benötigen wir den Händlerkaufbeleg des Fahrrads oder eine Quittung, eine Rechnung für das Schloss, die polizeiliche Anzeige und einen Beleg für ein neu erworbenes Fahrrad.

Weitere Infos zur Schadenmeldung

An wen kann ich mich bei einer Panne wenden?

Bei einer Panne unterwegs oder im Notfall können Sie sich an die Hotline mit der Nummer: 0346 465 465 wenden. Die BD24 wird Ihnen mit unseren Assistance-Leistungen zur Seite stehen und z.B. bei der Suche nach einer Fahrradfachwerkstatt vor Ort helfen oder Abschleppdienst, Pannenhilfe oder ein Ersatz-Fahrrad schicken.

Weitere Infos zur Schadenmeldung

Wer ist der Versicherer hinter dem Angebot?

Versicherer ist die BD24 Berlin Direkt Versicherung AG. Die BD24 ist ein 100%-iges Tochterunternehmen der HanseMerkur mit Sitz in Berlin.

Wann kann ich meinen Vertrag kündigen?

Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung in schriftlicher Form zugegangen ist.

Ihr Vertragspartner

Die AdmiralDirekt.de GmbH ist als Versicherungsvermittler gemäß §34d Abs. 7 GewO ausschließlich für die BD24 Berlin Direkt Versicherung AG.

Die BD24 Berlin Direkt Versicherung AG ist eine hundertprozentige Tochter der HanseMerkur. Bei Tests unabhängiger Institute sind Versicherungen der Berlin Direkt regelmäßig auf den vorderen Plätzen zu finden. Ihr Vorteil: Sie erhalten leistungsstarke Produkte zu günstigen Preisen.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum .