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Mann auf Fahrrad im Straßenverkehr.

Günstiger Verkehrs­­­rechts­­schutz

Mit unserem Verkehrsrechtsschutz sind Sie im Straßenverkehr bestens abgesichert. Ohne Wartezeit. Und das Beste: Sie zahlen nur, was Sie zahlen müssen!

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Symbol für Verkehrsrechtsschutz: Straße und Paragraphenzeichen.

Rechtsschutz für Verkehrsteilnehmer

Tagtäglich bewegen wir uns im Straßenverkehr und sind dabei manchmal heiklen Situationen ausgesetzt. Meistens geht alles gut – aber was, wenn es einmal knallt oder der Autohändler Sie über den Tisch zieht? Die Frage nach der Schuld lässt sich oft nur vor Gericht klären und ist häufig mit hohen Anwalts- und Prozesskosten verbunden. Für diese Fälle gibt es unseren Verkehrsrechtsschutz. Wir sind für Sie da - ohne Wartezeit. Egal ob Sie als Autofahrer, Fußgänger, Jogger oder mit dem Rad unterwegs sind.

Ihre Vorteile

  • Keine Wartezeit: sofortiger Versicherungs­schutz
  • Rechtsberatungs-Chat für alle Anliegen
  • Versicherungssumme: unbegrenzt
  • Kosten für Gericht, Anwalt und Gutachter
  • Kostenlose Anwaltshotline
  • Verkehrsrechtsschutz einzeln abschließbar
  • Auslandsschutz: in ganz Europa oder weltweit
  • Freie Anwaltswahl

Wann hilft der Verkehrsrechtsschutz?

Grüne Ampel zeigt an, dass weitergefahren werden darf.

Einige Beispiele aus der Praxis sind:

  • Streit nach Verkehrsunfall: Sie verursachen einen Autounfall. Eine verletzte Person stellt Strafanzeige gegen Sie.
  • Mangelhafte Werkstattleistung: Bei der Reparatur in der Kfz-Werkstatt wurde gepfuscht.
  • Behördenstress mit Bußgeldbescheid: Blitzer übersehen? Wenn der Punktestand in Flensburg gefährlich hoch wird und die Verkehrsbehörde mit Führerscheinentzug droht.
  • Schmerzensgeld nach Radunfall: Beim Spaziergang oder Joggen durch den Park werden Sie von einem Radfahrer angefahren und verletzen sich am Arm. Sie verlangen Schmerzensgeld.

In allen Fällen beraten wir Sie und vermitteln Ihnen auf Wunsch gerne einen Anwalt.
Der Verkehrsrechtsschutz ist außerdem eine optimale Ergänzung zu unserer Kfz-Versicherung.

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Verkehrsrechtsschutz-Tarife

Verkehrs­rechts­schutz

Basis Komfort Premium
Umfassender Schutz für Sie, Ihr privates Auto und Fahrer
Hinweis: Der Versicherungsschutz gilt auch im Bereich Carsharing
Versicherung für Dritte, z.B. abweichender Halter
Beispiel für „Versicherungen, die Dritte für Sie abschließen“: Ihre Oma hat eine günstigere Einstufung als Sie im Schadenfreiheitssystem der Kfz-Haftpflichtversicherung. Daher schließt diese die Kfz-Haftpflichtversicherung auf ihren Namen ab.
Schaden­ersatz­ansprüche (z.B. Schmerzens­geld)
Beispiel: Wir übernehmen Schadenersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner, nicht aber Ansprüche bei einer mangelhaften Handwerkerleistung wie aus einer Autoreparatur. Letzteres wäre über den Vertrags-Rechtsschutz versichert, siehe A.1.2.3.2.2.
ab gerichtlichen Verfahren - Deutschland und geographisches Europa
Ordnungs­widrig­keiten, falls Punkte drohen
Beispiel: Sie fahren zu schnell und erhalten einen „Punkt in Flensburg“.
ab gerichtlichen Verfahren - Deutschland und geographisches Europa
keine Warte­zeit
Die Wartezeit bezeichnet den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes.

All­gemeine Lei­stungen

Basis Komfort Premium
Versicher­ungs­summe
Bis zu diesem Wert übernehen wir die Kosten.
ab gerichtlichen Verfahren - unbegrenzt unbegrenzt unbegrenzt
Versicherungs­schutz
In welchen Ländern / Regionen greift der Versicherungsschutz?
ab gerichtlichen Verfahren - Europa weltweit weltweit
Freie Rechts­anwalts­wahl
Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter "Meldetarif".
Familie mit­versichert
Zum Beispiel Partner, Kinder auch ohne häusliche Gemeinschaft.
flexibler Ein-/ Ausschluss flexibler Ein-/ Ausschluss flexibler Ein-/ Ausschluss
Kosten für Gericht, Anwalt und Gutachter
Zum Beispiel Kosten für einen unabhängigen Gutachter.
keine außergerichtlichen Gutachten
Jeder­zeit kosten­lose Anwalts­hotline
Sie können telefonisch mit einem Anwalt Ihr Anliegen besprechen und sich eine erste Einschätzung einholen.
Jeder­zeit kosten­lose Online­-Rechts­beratung für alle An­liegen
Ohne Wartezeit und ohne Schadenfall - egal, ob diese versichert sind oder nicht.
Außer­gericht­liche Schlichtung (Mediation)
Auch für eine außergerichtliche Einigung übernehmen wir die Kosten.
Bis 3.000 €/ Mediation; max. 6.000 €/ Kalenderjahr Bis 5.000 €/ Mediation; max. 10.000 €/ Kalenderjahr
Melde­tarif
Im Schadenfall müssen Sie uns umgehend informieren. Vor Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen Sie uns Ihren Rechtsschutz-Schaden melden.
Warte­zeit
Allgemeine Wartezeit. Wartezeiten der Leistungsbereiche Wohnen, Beruf und Privat zum Teil abweichend.
3 Monate 3 Monate 3 Monate
Pärchen mit Tablet.

Rechtsschutz nach Maß

Sie können den Verkehrsrechtsschutz auf Wunsch mit unseren Bausteinen Privat, Beruf und Wohnen kombinieren, wenn Sie weitere Lebensbereiche absichern möchten. So erhalten Sie den perfekten Rundum-­Schutz in jeder Lebenslage - zum Beispiel bei Rechtsstreit im Privatleben, Streitigkeiten mit dem Chef oder Probleme mit dem Nachbarn oder Vermieter.

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FAQ zum AdmiralDirekt Verkehrsrechtsschutz

Für wen ist der Verkehrs­­rechts­schutz­ sinnvoll?

Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung nur für Autofahrer wichtig ist. Dabei ist sie für jeden Verkehrsteilnehmer sinnvoll. Viele Städter setzen auf Carsharing, weil sie kein eigenes Auto haben. Wieder andere sind lieber mit E-Scooter und Fahrrad unterwegs oder gehen einfach zu Fuß. Wie Sie sich auch fortbewegen, mit dem Verkehrsrechtsschutz sind Sie bestens geschützt.

Für wen gilt der Verkehrsrechtsschutz?

Im Verkehrsrechtsschutz versichert sind:

  • Eigentümer sowie Halter von Fahrzeugen
  • Käufer- und Leasingnehmer
  • Fahrer und Mitfahrer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern
  • Mieter (zum Beispiel bei Carsharing)
  • Fußgänger und Radfahrer (sowie E-Scooter-Fahrer)
  • Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel

Wichtig: Kraftfahrzeuge oder Anhänger sind nur zugelassen und mit gültigem Kennzeichen versichert.

Welche Leistungen bietet der Verkehrsrechtsschutz?

Der Verkehrsrechtsschutz hilft Ihnen, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, z. B. vor deutschen Behörden und vor Gericht.

Folgende Leistungen sind versichert:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht im Verkehrsbereich
  • Steuer-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
  • Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Verkehrsbereich

Wann gilt der Verkehrsrechtsschutz nicht?

Der Verkehrsrechtsschutz greift nicht:

  • Wenn das Fahrzeug nicht zugelassen war.
  • Wenn der Fahrer zum Unfallzeitpunkt keinen Führerschein hatte oder nicht berechtigt war, mit dem Fahrzeug zu fahren (zum Beispiel bei Diebstahl).
  • Bei Verurteilung wegen Vorsatz entfällt der Versicherungsschutz rückwirkend.

Gilt der Verkehrsrechtsschutz, wenn ich mit dem Auto eines Freundes fahre?

Ja, Sie sind auch versichert, wenn Sie im Fahrzeug eines Freundes oder Bekannten fahren.

Greift der Verkehrsrechtsschutz auch bei Fahrten mit dem Mietwagen?

Ja, Sie und alle berechtigten Fahrer sind auch versichert, wenn Sie Fremdfahrzeuge fahren. Dazu zählen zum Beispiel

  • geliehene Kraftfahrzeuge von Freunden
  • Mietwagen
  • Sharing-Fahrzeuge: Car-, Bike, Roller, E-Scooter etc.

Gibt es eine Wartezeit beim Verkehrsrechtsschutz?

Nein, eine Wartezeit besteht im Verkehrsrechtsschutz nicht. Er greift sofort nach Vertragsbeginn.

Was mache ich im Rechtsschutzfall?

Wer in einen Rechtsfall verwickelt ist, hat jede Menge Fragen. Unser Experten-Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite - egal, ob es sich um einen versicherten oder nicht-versicherten Leistungsfall handelt. Die kostenlosen Anwaltshotline steht Ihnen montags bis freitags von 8 bis 22 Uhr unter 02203 5000 zur Verfügung und vermittelt Ihnen auf Wunsch einen Fachanwalt, der sie im Schadenfall vertreten kann. Sie können auch einfach unseren Rechtsberatungs-Chat nutzen. Wenn Sie möchten, können Sie hier Ihren Schaden online melden.

Unser Rechtsschutzratgeber

In unserem Ratgeber bieten wir Ihnen ausführliche Fachartikel aus den Rechtsschutzbereichen Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen.