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Wer sein Auto ummelden lassen möchte, kann sein Kennzeichen unter bestimmten Voraussetzungen behalten.

Auto ummelden: Wie geht das?

Die Frage, wie Sie Ihr Auto ummelden können, beschäftigt viele Autobesitzer. Insgesamt 6 Millionen Halterwechsel hat das Kraftfahrtbundesamt 2023 verzeichnet. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wann Sie Ihr Auto ummelden müssen, welche Unterlagen Sie dafür brauchen und welche Fristen es gibt.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Nach einem Umzug oder einem Halterwechsel müssen Sie Ihr Auto bei der Zulassungsstelle ummelden.
  • Wenn Sie Ihren Wagen verkaufen, fahren Sie am besten mit dem Käufer zum Straßenverkehrsamt, um sich unnötige Versicherungskosten zu sparen.
  • Mit i-Kfz können Sie Ihren PKW auch online ummelden.

Wann muss ich mein Auto ummelden?

Sie müssen Ihren Pkw bei der Zulassungsstelle ummelden:

  1. Nach einem Umzug.
  2. Bei einem Halterwechsel.
Symbol für Vertragsunterlagen

Auto ummelden: Diese Dokumente benötigen Sie

Wenn Sie Ihren Pkw ummelden müssen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Einen gültigen Nachweis zur letzten Haupt- und Abgasuntersuchung (HU und AU) von TÜV, DEKRA etc.
  • Für Importfahrzeuge aus dem Ausland: COC-Papiere
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)
  • Bei Kennzeichenwechsel: Seit dem 1. Januar 2015 können Sie bei einem Umzug Ihre alten Schilder übernehmen. Das gilt seit 2019 auch bei einem Halterwechsel. Sofern Sie neue Kennzeichen wünschen, müssen Sie alle Nummernschilder (auch die alten zur Entwertung) mit zur Zulassungsstelle bringen.
  • Personalausweis oder Reisepass.

Übrigens: Mittlerweile ist es auch möglich, ein Auto online umzumelden. Wie das geht und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Wie funktioniert i-Kfz?".

Auto ummelden bei Umzug

  • Beim Umzug in eine andere Stadt müssen Sie neben dem Wohnsitz auch Ihr Auto ummelden. Wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, ist ebenfalls eine Ummeldung des Autos notwendig.
  • Warum? Die Ummeldung des Pkw ist vorgeschrieben. Wer es vergisst, muss mit einem Bußgeld rechnen.
  • Wie? Dazu müssen Sie zur örtlichen Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes fahren. In einigen Städten können Sie die Ummeldung inzwischen auch online vornehmen bzw. vorbereiten. Sie müssen dann nur noch die notwendigen Dokumente und Kennzeichen an die zuständige Zulassungsbehörde schicken.

Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks

Wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, ist ebenfalls eine Ummeldung des Autos notwendig. In diesem Fall benötigen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung I und den Personalausweis. Diese Anschriftenänderung kann vielerorts auch im Bürgeramt durchgeführt werden.

Auto nach Umzug ummelden und Kfz-Versicherung kündigen?

Das geht leider nicht. Denn nach einem Umzug haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Sollte sich eine Beitragserhöhung ergeben, können Sie erst zum regulären Vertragsende wechseln.

Kann sich nach einem Umzug der Versicherungsbeitrag ändern?

Ändert sich der Wohnort, kann es zu einer Anpassung der Regionalklasse kommen. Sie ist genau wie auch die Typklasse ein Tarifmerkmal, auf dessen Basis die Versicherungsbeiträge ermittelt werden. Das wiederum bedeutet, dass sich der Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung ändern kann.

Ummeldung bei Halterwechsel

Das Auto wechselt den Besitzer? Ob innerhalb der Familie oder wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen: Immer, wenn der Besitzer des Fahrzeugs wechselt, sprechen Kfz-Versicherer vom Halterwechsel. Die Zulassungsbescheinigung muss dann auf den neuen Halter umgeschrieben werden.

Kann ich meine Kfz-Versicherung bei einem Halterwechsel kündigen?

Grundsätzlich besteht bei einem Halterwechsel kein Kündigungsrecht. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:

Frau M. ist Versicherungsnehmerin und Halterin eines Opel Corsa. Ihr Sohn Lukas macht nun den Führerschein und benötigt bald ein Fahrzeug. Da Lukas sich noch keinen eigenen Pkw und auch keine eigene Versicherung leisten kann, möchte Frau M. den Corsa auf ihr Kind ummelden. Sie erhält von ihrer Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer für den Halterwechsel. Sie selbst bleibt Versicherungsnehmerin. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier nicht.

Exkurs: Halterwechsel durch Versicherungsnehmerwechsel oder Verkauf

Ein anderer Fall: Nach der Ausbildung schenkt Herr K. seiner Tochter Natalie seinen VW Polo. Sie möchte nicht nur Halterin, sondern auch Versicherungsnehmerin werden. Denn nur mit einer eigenen Autoversicherung kann man die unfallfreien Jahre in Form der SF-Klasse anrechnen lassen. Hierfür kann sich Natalie ein günstiges Angebot für die Erstversicherung berechnen lassen.

Durch die Übertragung auf Natalie ist Herr K. kein Versicherungsnehmer und auch kein Eigentümer mehr – somit besteht auch keine Kfz-Versicherungspflicht mehr für ihn. Diese Art des Halterwechsels ist also mit einem Pkw-Verkauf vergleichbar.

Symbol Tipp: Glühbirne

Unser Tipp: Wenn Sie ihr Auto verkaufen, melden Sie dieses vor der Übergabe an den Verkäufer am besten selbst ab. Damit bestimmen Sie das Ende Ihres Vertrages und vermeiden unnötige Versicherungskosten.

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Gibt es eine Frist, um das Auto umzumelden?

Laut Straßenverkehrsordnung ist die Kfz-Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug oder einem Besitzerwechsel vorzunehmen. Was „unverzüglich“ bedeutet, ist jedoch nicht konkret festgelegt. Einige Zulassungsstellen geben aber einen Zeitraum vor. Wir raten dazu, Ihr Auto innerhalb weniger Tage bei der Zulassungsstelle umzumelden, um eine Strafzahlung zu vermeiden.

Was kostet es, das Auto umzumelden

Die Gebühren der Kfz-Behörden sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können je nach Landkreis varrieren. Genaue Informartionen zu den Kosten finden Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Hiermit können Sie ungefähr rechnen:

  • Beim Umzug innerhalb eines Zulassungsbezirks handelt es sich um eine Adressänderung. Die Kosten liegen bei circa 17 Euro.
  • Bei Umzug mit Wechsel des Zulassungsbezirks müssen Sie mit circa 26 Euro rechnen.
  • Halterwechsel (der Zulassungsbezirk bleibt gleich): circa 20 Euro
  • Halterwechsel (der Halter lebt in einem anderen Bezirk): circa 30 Euro
  • Bei neuen Nummernschilder zahlen Sie circa 20 - 30 Euro. Für ein Wunschkennzeichen kommen circa 12,80 Euro hinzu, wenn Sie es online reservieren.
  • Eine neue Feinstaubplakette kostet circa 5 - 20 Euro.

Muss ich meine Versicherung über die Ummeldung informieren?

Sofern Sie eine eVB benötigen, ja. Ein Anruf bei Ihrer Versicherung genügt. Diese stellt Ihnen dann eine eVB als Versicherungsbestätigung für die Ummeldung aus. Wenn Sie innerhalb des Zulassungsbezirkes umziehen, müssen Sie Ihre Versicherung nicht mehr informieren. Die Zulassungsstelle informiert Ihre Versicherung im Anschluss. Anhand der vorgelegten evB-Nummer, weiß die Behörde, dass gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung hinterlegt wurde.

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