Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Sie müssen Ihren Pkw bei der Zulassungsstelle ummelden:
Wenn Sie Ihren Pkw ummelden müssen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Übrigens: Mittlerweile ist es auch möglich, ein Auto online umzumelden. Wie das geht und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Wie funktioniert i-Kfz?".
Wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, ist ebenfalls eine Ummeldung des Autos notwendig. In diesem Fall benötigen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung I und den Personalausweis. Diese Anschriftenänderung kann vielerorts auch im Bürgeramt durchgeführt werden.
Das geht leider nicht. Denn nach einem Umzug haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Sollte sich eine Beitragserhöhung ergeben, können Sie erst zum regulären Vertragsende wechseln.
Ändert sich der Wohnort, kann es zu einer Anpassung der Regionalklasse kommen. Sie ist genau wie auch die Typklasse ein Tarifmerkmal, auf dessen Basis die Versicherungsbeiträge ermittelt werden. Das wiederum bedeutet, dass sich der Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung ändern kann.
Das Auto wechselt den Besitzer? Ob innerhalb der Familie oder wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen: Immer, wenn der Besitzer des Fahrzeugs wechselt, sprechen Kfz-Versicherer vom Halterwechsel. Die Zulassungsbescheinigung muss dann auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Grundsätzlich haben Sie kein Sonderkündigungsrecht bei einem Halterwechsel.
Wenn Sie ihr Auto verkaufen, sind Sie nicht länger Eigentümer und somit besteht keine Kfz-Versicherungspflicht Ihrerseits mehr. Der Versicherungsvertrag wird automatisch beendet.
Ein anderer Fall ist folgender: Ihr Partner will Ihren Wagen auf sich ummelden. Der Versicherungsvertrag soll aber weiter über Sie laufen. Ein Kündigungsrecht haben Sie nur dann, wenn Ihr Partner auch Versicherungsnehmer wird. Bleiben Sie Versicherungsnehmer haben Sie kein Kündigungsrecht.
Beachten Sie unbedingt: Wenn Sie ein Auto verkaufen, sollten Sie für die Ummeldung am besten mit dem Käufer gemeinsam zum Straßenverkehrsamt fahren. Denn damit bestimmen Sie das rechtzeitige Ende Ihres Vertrages und vermeiden somit unnötige Versicherungskosten.
Laut Straßenverkehrsordnung ist die Kfz-Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug vorzunehmen. Was „unverzüglich“ bedeutet, ist jedoch nicht konkret festgelegt. Wir raten deshalb dazu, innerhalb weniger Tage nach Umzug das Auto bei der Zulassungsstelle umzumelden. Ansonsten droht eine Strafzahlung.
Sofern Sie eine eVB benötigen, ja. Ein Anruf bei Ihrer Versicherung genügt. Diese stellt Ihnen dann eine eVB als Versicherungsbestätigung für die Ummeldung aus. Wenn Sie innerhalb des Zulassungsbezirkes umziehen, müssen Sie Ihre Versicherung nicht mehr informieren. Die Zulassungsstelle informiert Ihre Versicherung im Anschluss. Anhand der vorgelegten evB-Nummer, weiß die Behörde, dass gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung hinterlegt wurde.