Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Sie müssen Ihren Pkw bei der Zulassungsstelle ummelden:
Wenn Sie Ihren Pkw ummelden müssen, benötigen Sie folgende Unterlagen:
Übrigens: Mittlerweile ist es auch möglich, ein Auto online umzumelden. Wie das geht und welche Unterlagen Sie dafür benötigen, erfahren Sie in unserem Ratgeber "Wie funktioniert i-Kfz?".
Wenn Sie innerhalb Ihres Wohnortes umziehen, ist ebenfalls eine Ummeldung des Autos notwendig. In diesem Fall benötigen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung I und den Personalausweis. Diese Anschriftenänderung kann vielerorts auch im Bürgeramt durchgeführt werden.
Das geht leider nicht. Denn nach einem Umzug haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Sollte sich eine Beitragserhöhung ergeben, können Sie erst zum regulären Vertragsende wechseln.
Ändert sich der Wohnort, kann es zu einer Anpassung der Regionalklasse kommen. Sie ist genau wie auch die Typklasse ein Tarifmerkmal, auf dessen Basis die Versicherungsbeiträge ermittelt werden. Das wiederum bedeutet, dass sich der Beitrag für Ihre Kfz-Versicherung ändern kann.
Das Auto wechselt den Besitzer? Ob innerhalb der Familie oder wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen oder verkaufen: Immer, wenn der Besitzer des Fahrzeugs wechselt, sprechen Kfz-Versicherer vom Halterwechsel. Die Zulassungsbescheinigung muss dann auf den neuen Halter umgeschrieben werden.
Grundsätzlich besteht bei einem Halterwechsel kein Kündigungsrecht. Zum besseren Verständnis ein Beispiel:
Frau M. ist Versicherungsnehmerin und Halterin eines Opel Corsa. Ihr Sohn Lukas macht nun den Führerschein und benötigt bald ein Fahrzeug. Da Lukas sich noch keinen eigenen Pkw und auch keine eigene Versicherung leisten kann, möchte Frau M. den Corsa auf ihr Kind ummelden. Sie erhält von ihrer Kfz-Versicherung eine eVB-Nummer für den Halterwechsel. Sie selbst bleibt Versicherungsnehmerin. Ein Sonderkündigungsrecht besteht hier nicht.
Exkurs: Halterwechsel durch Versicherungsnehmerwechsel oder Verkauf
Ein anderer Fall: Nach der Ausbildung schenkt Herr K. seiner Tochter Natalie seinen VW Polo. Sie möchte nicht nur Halterin, sondern auch Versicherungsnehmerin werden. Denn nur mit einer eigenen Autoversicherung kann man die unfallfreien Jahre in Form der SF-Klasse anrechnen lassen. Hierfür kann sich Natalie ein günstiges Angebot für die Erstversicherung berechnen lassen.
Durch die Übertragung auf Natalie ist Herr K. kein Versicherungsnehmer und auch kein Eigentümer mehr – somit besteht auch keine Kfz-Versicherungspflicht mehr für ihn. Diese Art des Halterwechsels ist also mit einem Pkw-Verkauf vergleichbar.
Unser Tipp: Wenn Sie ihr Auto verkaufen, melden Sie dieses vor der Übergabe an den Verkäufer am besten selbst ab. Damit bestimmen Sie das Ende Ihres Vertrages und vermeiden unnötige Versicherungskosten.
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Laut Straßenverkehrsordnung ist die Kfz-Ummeldung unverzüglich nach dem Umzug oder einem Besitzerwechsel vorzunehmen. Was „unverzüglich“ bedeutet, ist jedoch nicht konkret festgelegt. Einige Zulassungsstellen geben aber einen Zeitraum vor. Wir raten dazu, Ihr Auto innerhalb weniger Tage bei der Zulassungsstelle umzumelden, um eine Strafzahlung zu vermeiden.
Die Gebühren der Kfz-Behörden sind nicht bundeseinheitlich geregelt und können je nach Landkreis varrieren. Genaue Informartionen zu den Kosten finden Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Hiermit können Sie ungefähr rechnen:
Sofern Sie eine eVB benötigen, ja. Ein Anruf bei Ihrer Versicherung genügt. Diese stellt Ihnen dann eine eVB als Versicherungsbestätigung für die Ummeldung aus. Wenn Sie innerhalb des Zulassungsbezirkes umziehen, müssen Sie Ihre Versicherung nicht mehr informieren. Die Zulassungsstelle informiert Ihre Versicherung im Anschluss. Anhand der vorgelegten evB-Nummer, weiß die Behörde, dass gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung hinterlegt wurde.