Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Wer in Deutschland sein Auto zulassen oder ummelden möchte, braucht eine eVB Nummer. Die eVB Nummer ist die Bestätigung eines Versicherers, dass Versicherungsschutz für das Auto besteht.
Die eVB Nummer muss bei der Fahrzeugzulassung als Nachweis für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle vorgezeigt werden. Auch bei der Online-Zulassung über i-Kfz benötigen Sie eine eVB. Die eVB enthält alle wichtigen Daten zum Fahrzeug und seinem Versicherungsnehmer. Diese Angaben werden in der Zentraldatenbank des GDV (Gesamtverband Deutscher Versicherer) abgelegt. Die zuständigen Behörden, wie beispielsweise die Polizei, können diese Information dort abrufen und sicherstellen, dass Versicherungsschutz für ein Auto besteht.
Bis zum Jahr 2008 wurde zum Nachweis des Versicherungsschutzes die sogenannte Deckungskarte, auch Doppelkarte genannt, genutzt. Dieses Papierdokument wurde bei der Zulassungsbehörde vorgezeigt und im Anschluss eine Durchschrift an die Autoversicherung geschickt. Dieser bürokratische Aufwand ist mit dem neuen elektronischen Verfahren hinfällig.
Der Vorteil der eVB Nummer liegt also in der schnellen, elektronischen Ausstellung und Abrufbarkeit – nicht nur für die Behörden, sondern auch für alle Versicherer und den GDV selbst.
Die eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen und ist eine Kombination aus Zahlen und Buchstaben. Hinter diesem Code verbergen sich alle wichtigen Daten, die von der Zulassungsstelle gefordert sind.
Fahrzeughalter müssen die eVB beim Verkehrsamt für folgende Angelegenheiten vorlegen:
Bei Wechsel des Fahrzeugs oder erstmaligem Vertragsabschluss wird die elektronische Versicherungsbestätigung von Ihrer Autoversicherung automatisch ausgestellt.
Wichtig: Bei AdmiralDirekt erhalten Sie die eVB sofort nach Vertragsabschluss. Diese erscheint dann auf der Bestätigungsseite des Tarifrechners und wird Ihnen zusätzlich umgehend per E-Mail gesendet.
Eine Blanko-eVB wird von uns nicht ausgegeben, um sicherzustellen, dass nur Fahrzeuge angemeldet werden, die wir auch versichern.
Unser Verkehrrechtsschutz ist übrigens die perfekte Ergänzung zur Kfz-Versicherung!
Bei den meisten Versicherungen wird Ihnen die eVB Nummer nach Vertragsabschluss sofort online angezeigt oder per E-Mail gesendet. Gut zu wissen: Wenn Sie einen Versicherungswechsel vornehmen, übernehmen wir für Sie die Übermittlung der neuen Daten an das Straßenverkehrsamt. Sie benötigen für den Wechsel also keine eVB.
Die eVB Nummer kann bei den meisten Versicherern zwischen drei und sechs Monate eingelöst werden und dient dem einmaligen Gebrauch. Bei AdmiralDirekt beträgt die Gültigkeit 250 Tage. Nach der Anmeldung des Fahrzeugs beim Verkehrsamt benötigen Sie die Nummer nicht mehr. Sollten Sie Ihre eVB Nummer nicht einlösen, verfällt sie mit Ablauf. Das Gültigkeitsdatum finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.
Es spielt keine Rolle, ob Sie Ihr Fahrzeug dauerhaft anmelden möchten oder lediglich ein Kurzzeitkennzeichen benötigen. Für jede Anmeldung und folglich jede Art von Kennzeichen müssen Sie eine eVB Nummer bei der Zulassungsstelle vorzeigen.
Für Kurzzeitkennzeichen erhält man in der Regel eine separate eVB. Hierfür ist bei einigen Versicherern – so auch bei AdmiralDirekt – der Abschluss eines Haftpflichtvertrags notwendig. Fragen Sie hierzu am besten Ihre Kfz-Versicherung.
Sie benötigen ein Kurzzeitkennzeichen von AdmiralDirekt? Dann rufen Sie uns einfach an.
Für die Kfz-Zulassung eines Fahrzeugs reicht die eVB Nummer alleine nicht aus. Sie benötigen weitere Dokumente wie zum Beispiel Ihren Personalausweis und den Fahrzeugschein und -brief.
Die eVB erhalten Sie kostenlos von Ihrem gewünschten Autoversicherer. Erst wenn die Zulassung erfolgt ist, kommt der Vertrag zustande und der Versicherungsbeitrag wird fällig.