Vor dem Kauf sollten Sie auf einige Dinge achten, damit Sie keine Mängel übersehen und lange Freude an dem Fahrzeug haben. Mit unserer Checkliste wissen Sie, worauf zu achten ist.
Bevor Sie sich in den Wagen setzen, verschaffen Sie sich einen Eindruck von außen. Lassen Sie sich bei Ihrem Rundgang nicht hetzen: Mancher Verkäufer versucht so, von Mängeln, vielleicht sogar Unfallschäden abzulenken. vereinbaren Sie deshalb einen Termin bei Tageslicht, dann sehen Sie auch kleine Kratzer.
Der Motor ist das Herzstück des Autos. Es lohnt sich also, ganz genau hinzusehen. Verschaffen Sie sich einen Gesamteindruck und schauen Sie zunächst nach, ob der Motorraum sauber ist. Wurde eine Motorwäsche durchgeführt, kann das ein Indiz sein, dass der Verkäufer versucht, undichte Stellen zu verbergen.
Augenscheinlich ist erstmal alles gut? Dann machen Sie eine Testfahrt.
Starten Sie den Motor und lauschen Sie, ob Sie auffällige Geräusche wahrnehmen. Wenn es rattert oder pfeift stimmt etwas nicht. Fragen Sie nach.
Wenn Sie nicht genau heraushören können, was komisch klingt, sollten Sie einen Experten zu Rate ziehen. Sowieso gilt: Vier Augen sehen mehr, vier Ohren hören mehr als nur zwei.
Im Anschluss an die Probefahrt:
Radio: Die Soundanlage sollte nicht während der Fahrt getestet werden, um mögliche Störgeräusche des Wagens wahrnehmen zu können.
Navigationssystem: Testen Sie auch, ob das Navi funktioniert. Das können Sie gut mit der Probefahrt verbinden.
Wenn Sie privat kaufen, empfiehlt es sich, während der Probefahrt einen Abstecher zum TÜV, DEKRA oder dem ADAC zu machen. Der Check kostet nicht viel, bringt Ihnen aber zusätzliche Gewissheit, dass der Gebrauchtwagen in dem beschriebenen Zustand ist. Beim TÜV liegen die Kosten bei ca. 30 Euro.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, gehen Sie am besten zum Autohändler Ihres Vertrauens. Viele bieten Ihnen eine freiwillige Gebrauchtwagengarantie an. Darüber hinaus ist jeder Händler zu einer 2-jährigen Sachmängelhaftung verpflichtet. Diese Frist kann jedoch mit beidseitigem Einverständnis auf ein Jahr verkürzt werden. Während dieser Zeit ist der Verkäufer verpflichtet, für eventuelle Mängel an Ihrem Fahrzeug aufzukommen. Sollten Sie in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf einen Mangel entdecken, gilt die Beweislastumkehr. Der Händler muss dann beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht da war, was natürlich äußerst schwierig ist. Somit müssen Sie sich keine Sorgen machen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie den Kaufvertrag unbedingt schriftlich abschließen. Seriöse gewerbliche Verkäufer werden Ihnen einen Vertrag zur Unterzeichnung vorlegen. Aber auch beim Privatkauf sollten Sie unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen.
Achten Sie darauf, dass der Vertrag richtig und vollständig ist. Folgendes müssen Sie beachten: