Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Bevor Sie sich in den Wagen setzen, verschaffen Sie sich einen Eindruck von außen. Lassen Sie sich bei Ihrem Rundgang nicht hetzen: Mancher Verkäufer versucht so, von Mängeln, vielleicht sogar Unfallschäden abzulenken. Vereinbaren Sie deshalb einen Termin bei Tageslicht, dann sehen Sie auch kleine Kratzer. Außerdem empfehlen wir, einen Bekannten mitzunehmen, denn vier Augen sehen mehr als zwei.
Der Motor ist das Herzstück des Autos. Es lohnt sich also, ganz genau hinzusehen. Verschaffen Sie sich einen Gesamteindruck und schauen Sie zunächst nach, ob der Motorraum sauber ist. Wurde eine Motorwäsche durchgeführt, kann das ein Indiz sein, dass der Verkäufer versucht, undichte Stellen zu verbergen.
Augenscheinlich ist erst einmal alles gut? Dann machen Sie eine Testfahrt.
Starten Sie den Motor und hören Sie, ob Sie auffällige Geräusche wahrnehmen. Wenn es rattert oder pfeift, stimmt etwas nicht. Fragen Sie nach!
Unser Tipp: Wenn Sie nicht genau heraushören können, was komisch klingt, sollten Sie einen Experten zu Rate ziehen.
Im Anschluss an die Probefahrt:
Radio: Die Soundanlage sollte nicht während der Fahrt getestet werden, um mögliche Störgeräusche des Wagens wahrnehmen zu können.
Navigationssystem: Testen Sie auch, ob das Navi funktioniert. Das können Sie gut mit der Probefahrt verbinden.
Ab 2022 profitieren Sie von mehr Sicherheit beim Gebrauchtwagenkauf. Das Sachmängelrecht hat sich zu Gunsten des Käufers geändert. Wenn Sie nach dem Kauf einen Mangel entdecken, gilt die Beweislastumkehr nun ein ganzes Jahr lang. Zuvor waren es sechs Monate. Möchte der Händler für den Schaden nicht aufkommen, muss er beweisen, dass dieser zum Zeitpunkt der Übergabe noch nicht da war. Dies ist natürlich äußerst schwierig, sodass Sie sich in der Regel keine Sorgen machen müssen, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Wenn Sie beim Kauf ganz auf Nummer sicher gehen wollen, fahren Sie am besten zum Autohändler Ihres Vertrauens. Viele bieten Ihnen eine freiwillige Gebrauchtwagengarantie an. Gründsätzlich ist jeder Händler zu einer zweijährigen Sachmängelhaftung verpflichtet. Diese Frist kann jedoch mit beidseitigem Einverständnis auf ein Jahr verkürzt werden. Während dieser Zeit muss der Verkäufer für eventuelle Mängel an Ihrem Fahrzeug aufkommen. Neu: Die Verjährungsfrist muss nun im Kaufvertrag festgehalten werden.
Wenn Sie privat kaufen, empfehlen wir während der Probefahrt einen Abstecher zum TÜV, zur DEKRA oder zum ADAC zu machen. Ein Check bringt Ihnen zusätzliche Gewissheit, dass der Gebrauchtwagen tatsächlich in dem beschriebenen Zustand ist.
Schon gewusst? Mit unserer Rechtsschutzversicherung sind Sie immer auf der sicheren Seite - nutzen Sie zum Beispiel unseren Vertragscheck.
Egal, ob Sie bei einer Privatperson oder einem Händler kaufen: Zu Ihrem eigenen Schutz sollten Sie den Kaufvertrag unbedingt schriftlich abschließen. Seriöse gewerbliche Verkäufer werden Ihnen einen Vertrag zur Unterzeichnung vorlegen. Aber auch beim Privatkauf sollten Sie unbedingt einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen.
Achten Sie darauf, dass der Vertrag richtig und vollständig ist. Folgendes müssen Sie beachten: