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Eingabe der benötigten Daten für i-Kfz.

Wie funktioniert i-Kfz?

Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, können Sie Ihren Pkw jederzeit und von überall anmelden, abmelden oder ummelden. Wir erklären Ihnen, wie das digitale Zulassungs­verfahren funktioniert und was die Voraussetzungen sind.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • i-Kfz ist ein Projekt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMVD), mit dem die Digitalisierung des Fahrzeugzulassungswesens vorangetrieben werden soll.
  • Im Kern soll der Zulassungsprozess für Autofahrende und Unternehmen "einfacher, bequemer und effizienter" werden.
  • Sie können Ihr Fahrzeug online zulassen, abmelden oder ummelden.
  • Ab September 2023 können auch Unternehmen, wie Autohändler und Flottendienste, den Online-Dienst nutzen.

Welche Vorgänge kann man mit i-Kfz durchführen?

Dank der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-KfZ, können Sie sich die Fahrt zur Zulassungsstelle sparen. Das Verfahren gilt für Autos, die ab dem 01.01.2015 die Fahrzeugzulassung erhalten haben. Folgende Zulassungsvorgänge wurden seit 2015 in drei Stufen eingeführt:

  • Außerbetriebsetzung / Auto abmelden
  • Neuzulassung / Auto anmelden
  • Wiederzulassung eines Fahrzeugs
  • Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel) / Auto ummelden
  • Adressänderungen
  • Nummernschilder können Sie ebenfalls online bestellen und sich nach Hause schicken lassen.

In der vierten und letzten Stufe, die am 1.9.2023 in Kraft treten soll, ist die Zulassung von Fahrzeugen für juristische Personen geplant. Unternehmen und Flottenbetreiber können dann Zulassungen über eine spezielle Großkundenschnittstelle vornehmen. Ein weiterer Vorteil der Verordnung: Unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Pkw können Sie losfahren. Der digitale Zulassungsbescheid dient bis zu 10 Tage lang als Nachweis bis die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten erfolgt ist.

Symbol für Vertragsunterlagen

i-Kfz: Welche Dokumente benötige ich?

Grundsätzlich benötigen Sie für alle Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde:

  • Einen neuen Personalausweis (nPA) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und ein Kartenlesegerät.
  • Alternativ können Sie sich mit Smartphone mit NFC und installierter „AusweisApp2“ anmelden.
  • Außerdem benötigen Sie Ihre IBAN für die Entrichtung der Kfz-Steuer (außer bei Abmeldung).
  • Für die Gebührenzahlung benötigen Sie einen Giropay-Zugang oder Ihre Kreditkarte.

Hinzu kommen je nach Zulassungsvorgang: Die Zulassungsbescheinigungen I und II, Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberpüfung (SP) sowie die eVB-Nummer.

Internetbasierte Fahrzeugzulassung: Der Ablauf

Abhängig von der gewünschten Art der Fahrzeugzulassung werden Sie aufgefordert, die jeweils erforderlichen Unterlagen, wie z. B. die Zulassungsbescheinigung, vorzuweisen. Dabei ist der Ablauf bei allen Anliegen ähnlich.

  1. Registrieren Sie sich im Online-Portal Ihres zuständigen Kfz-Zulassungsbezirks.
    Beispielsweise beim Service Konto NRW.
  2. Führen Sie den Verifizierungsprozess über das Lesegerät oder die Ausweis-App mit Ihrem Personalausweis durch.
  3. Geben Sie die benötigten Daten, wie z. B. das Kennzeichen, im Portal ein. Legen Sie nur die genannten Sicherheitscodes frei, die in den jeweiligen Schritten der Eingabemaske genannt werden!
  4. Tippen Sie die Codes in die entsprechenden Felder im Online-Portal ein.
  5. Nach der Übermittlung der Antragsdaten erfolgt die Zahlung der Gebühren per Kreditkarte oder Giropay.
  6. Je nach Vorgang können Sie nach erfolgreicher Übermittlung der Daten Ihre Bestätigung online abrufen oder Sie erhalten die benötigten Bescheinigungen, wie beispielsweise Plaketten, per Post nach Hause geschickt.

Wie kann man ein Auto online abmelden?

Halten Sie für die Außerbetriebsetzung die ZB Teil I und die Stempelplaketten mit Sicherheitscodes bereit und gehen Sie wie folgt vor:

  • Melden Sie sich im Online-Portal der örtlichen Zulassungsstelle an und identifizieren Sie sich mit Personalausweis oder Aufenthaltstitel und Ihrer PIN.
  • Geben Sie das Kfz-Kennzeichen, den freigerubbelten Sicherheitscode der ZB Teil I und das Kennzeichen ein.
  • Wenn Sie Ihr Kennzeichen behalten und zu einem späteren Zeitpunkt im selben Zulassungsbezirk erneut zulassen möchten, können Sie es optional reservieren.
  • Es folgt die elektronische Bezahlung der Gebühr.
  • Zuletzt können Sie die Bestätigung zur Abmeldung downloaden.

Wie läuft die Neuzulassung im Internet ab?

Wenn Sie ein fabrikneues Auto gekauft haben und es nun für den Straßenverkehr zulassen möchten, spricht man von einer Neuzulassung oder auch Erstzulassung. Im Kundenportal Ihrer Zulassungsbehörde gehen Sie ähnlich vor wie bei der Wiederzulassung.

  • Nach der Anmeldung im Internet-Portal Ihrer Zulassungsstelle mit dem neuen Personalausweis oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel, geben Sie zunächst die Fahrzeug- Identifizierungsnummer (FIN) an.
  • Rubbeln Sie den Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung (ZB) Teil II frei und geben Sie diesen ein.
  • Erfassen Sie die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) Ihrer Autoversicherung.
  • Wählen Sie nun ein freies Kennzeichen aus. Alternativ können Sie ein reserviertes Kennzeichen oder Ihr Wunschkennzeichen wählen.
  • Ihre Daten werden nun automatisiert validiert und geprüft.
  • Zulassungsbescheid inklusive Gebührenbescheid, ZB Teil I und II, Plaketten für Kennzeichen und die Hauptuntersuchung (HU) sendet Ihnen die Zulassungsstelle per Post.

Wie läuft die Wiederzulassung im Internet?

Möchten Sie das zuvor genutzte Kennzeichen bei der Wiederzulassung erneut verwenden, muss es bei der Außerbetriebsetzung reserviert worden sein. Die Zulassungsbehörde prüft den Antrag. Bescheid über Zulassung und Gebühren, ZB Teil I und ggf. II, Stempelplaketten und Plakettenträger für die HU erhalten Sie in den nächsten Tagen auf dem Postweg. Kleben Sie die Plaketten dann auf Ihre Kennzeichen. Bevor Sie das Auto wieder in Betrieb nehmen, achten Sie auf das Datum der Zulassung.

Welche Dokumente benötige ich für die Wiederzulassung?

Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:

  • ZB I mit freigelegtem Sicherheitscode
  • ZB II bei gleichzeitigem Halterwechsel
  • eVB zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)

Wie funktioniert die Umschreibung mit i-Kfz?

Die Umschreibung ist möglich, wenn Sie bei Halterwechsel ein angemeldetes Auto auf sich anmelden und das Kennzeichen übernehmen.

Was Sie benötigen:

  • Kfz-Kennzeichen und ggf. Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN).
  • Die freigelegten Sicherheitscodes aus der ZB Teil I und II.
  • Datum der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsüberprüfung (SP).
  • eVB der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Nach der Eingabe der Daten werden die Angaben validiert.
  • Im nächsten Schritt zahlen Sie mittels ePayment.
  • Der Antrag wird in Echtzeit und automatisiert geprüft.
  • Die Bescheinigung über Ihre Zulassung kann innerhalb von 30 Minuten heruntergeladen werden.
  • Drucken Sie diese aus und führen Sie diese mit.
  • Sie können das Auto sofort in Betrieb nehmen.

Voraussetzungen für i-Kfz

AbmeldungNeuzulassungWiederanmeldungUmschreibung
Ausweis mit Online-Funktion
Kartenlesegerät oder Smartphone mit NFC und Ausweis-App 2
Kreditkarte oder Giropay
Zulassungsbescheinigung I
Zulassungsbescheinigung IINur bei Halterwechsel
eVB-Nummer
Gültige Hauptuntersuchung (HU), ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
IBAN

Wann kann ich i-Kfz nicht nutzen?

Derzeit ist der Online-Zulassungsdienst nur für allgemeine Kennzeichen möglich. Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen oder E-Kennzeichen können noch nicht online beantragt werden und es bleibt nur der Weg zur Zulassungsstelle.

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