Die internetbasierte Fahrzeugzulassung, kurz i-Kfz, ist ein Teilprojekt des BMVI zum Ausbau einer digitalen Verwaltung (e-Government). Gerade jetzt in der Corona-Pandemie liegt der Vorteil der digitalen Zulassung auf der Hand: Den Weg zum Straßenverkehrsamt können sich viele Autofahrer sparen. Besonders in Großstädten profitieren Privatpersonen und die ohnehin überlasteten Ämter. Zudem ist die Nutzung des Online-Services von überall und jederzeit möglich.
In diesem Artikel erfahren Sie, was die Voraussetzungen für das digitale Zulassungs-Verfahren sind, welche Unterlagen Sie dazu benötigen, und wie der Ablauf funktioniert.
Für Autos, die ab dem 01.01.2015 die Fahrzeugzulassung erhalten haben, gibt es inzwischen folgende Zulassungsvorgänge:
Diese Möglichkeiten wurden seit 2015 in drei Stufen eingeführt. In der vierten und letzten Stufe ist die Zulassung von Fahrzeugen für juristische Personen geplant. Davon profitieren in erster Linie Unternehmen. Alle wichtigen Neuerungen für Autofahrer erfahren Sie übrigens in unserem News-Artikel.
Grundsätzlich benötigen Sie für alle Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde:
Hinzu kommen je nach Zulassungsvorgang: Die Zulassungsbescheinigungen I und II, Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberpüfung (SP) sowie die eVB-Nummer. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie konkret brauchen.
Abhängig von der gewünschten Art der Fahrzeugzulassung, werden Sie aufgefordert, die jeweils erforderlichen Unterlagen, wie z. B. die Zulassungsbescheinigung, vorzuweisen. Dabei ist der Ablauf bei allen Anliegen ähnlich:
Halten Sie für die Außerbetriebsetzung die ZB Teil I und die Stempelplaketten mit Sicherheitscodes bereit.
Wenn Sie ein fabrikneues Auto gekauft haben und es nun für den Straßenverkehr zulassen möchten, spricht man von einer Neuzulassung oder auch Erstzulassung. Im Kundenportal Ihrer Zulassungsbehörde gehen Sie ähnlich vor wie bei der Wiederzulassung.
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:
Die Umschreibung ist mögliche, wenn Sie bei Halterwechsel ein angemeldetes Auto auf sich anmelden und das Kennzeichen übernehmen.
Was Sie benötigen:
Los geht’s!