Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Für Autos, die ab dem 01.01.2015 die Fahrzeugzulassung erhalten haben, gibt es inzwischen folgende Zulassungsvorgänge:
Diese Möglichkeiten wurden seit 2015 in drei Stufen eingeführt. In der vierten und letzten Stufe ist die Zulassung von Fahrzeugen für juristische Personen geplant. Davon profitieren in erster Linie Unternehmen. Alle wichtigen Neuerungen für Autofahrer erfahren Sie übrigens in unserem News-Artikel.
Grundsätzlich benötigen Sie für alle Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde:
Hinzu kommen je nach Zulassungsvorgang: Die Zulassungsbescheinigungen I und II, Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberpüfung (SP) sowie die eVB-Nummer. Lesen Sie weiter, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie konkret brauchen.
Abhängig von der gewünschten Art der Fahrzeugzulassung werden Sie aufgefordert, die jeweils erforderlichen Unterlagen, wie z. B. die Zulassungsbescheinigung, vorzuweisen. Dabei ist der Ablauf bei allen Anliegen ähnlich:
Halten Sie für die Außerbetriebsetzung die ZB Teil I und die Stempelplaketten mit Sicherheitscodes bereit und gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie ein fabrikneues Auto gekauft haben und es nun für den Straßenverkehr zulassen möchten, spricht man von einer Neuzulassung oder auch Erstzulassung. Im Kundenportal Ihrer Zulassungsbehörde gehen Sie ähnlich vor wie bei der Wiederzulassung.
Möchten Sie das zuvor genutzte Kennzeichen bei der Wiederzulassung erneut verwenden, muss es bei der Außerbetriebsetzung reserviert worden sein. Die Zulassungsbehörde prüft den Antrag. Bescheid über Zulassung und Gebühren, ZB Teil I und ggf. II, Stempelplaketten und Plakettenträger für die HU erhalten Sie in den nächsten Tagen auf dem Postweg. Kleben Sie die Plaketten dann auf Ihre Kennzeichen. Bevor Sie das Auto wieder in Betrieb nehmen, achten Sie auf das Datum der Zulassung.
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:
Die Umschreibung ist möglich, wenn Sie bei Halterwechsel ein angemeldetes Auto auf sich anmelden und das Kennzeichen übernehmen.
Was Sie benötigen:
Los geht’s!