Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Dank der internetbasierten Kfz-Zulassung, kurz i-KfZ, können Sie sich die Fahrt zur Zulassungsstelle sparen. Das Verfahren gilt für Autos, die ab dem 01.01.2015 die Fahrzeugzulassung erhalten haben. Folgende Zulassungsvorgänge wurden seit 2015 in drei Stufen eingeführt:
In der vierten und letzten Stufe, die am 1.9.2023 in Kraft treten soll, ist die Zulassung von Fahrzeugen für juristische Personen geplant. Unternehmen und Flottenbetreiber können dann Zulassungen über eine spezielle Großkundenschnittstelle vornehmen. Ein weiterer Vorteil der Verordnung: Unmittelbar nach der digitalen Neuzulassung des Pkw können Sie losfahren. Der digitale Zulassungsbescheid dient bis zu 10 Tage lang als Nachweis bis die Übersendung der Fahrzeugdokumente und Plaketten erfolgt ist.
Grundsätzlich benötigen Sie für alle Anliegen bei der Kfz-Zulassungsbehörde:
Hinzu kommen je nach Zulassungsvorgang: Die Zulassungsbescheinigungen I und II, Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberpüfung (SP) sowie die eVB-Nummer.
Abhängig von der gewünschten Art der Fahrzeugzulassung werden Sie aufgefordert, die jeweils erforderlichen Unterlagen, wie z. B. die Zulassungsbescheinigung, vorzuweisen. Dabei ist der Ablauf bei allen Anliegen ähnlich.
Halten Sie für die Außerbetriebsetzung die ZB Teil I und die Stempelplaketten mit Sicherheitscodes bereit und gehen Sie wie folgt vor:
Wenn Sie ein fabrikneues Auto gekauft haben und es nun für den Straßenverkehr zulassen möchten, spricht man von einer Neuzulassung oder auch Erstzulassung. Im Kundenportal Ihrer Zulassungsbehörde gehen Sie ähnlich vor wie bei der Wiederzulassung.
Möchten Sie das zuvor genutzte Kennzeichen bei der Wiederzulassung erneut verwenden, muss es bei der Außerbetriebsetzung reserviert worden sein. Die Zulassungsbehörde prüft den Antrag. Bescheid über Zulassung und Gebühren, ZB Teil I und ggf. II, Stempelplaketten und Plakettenträger für die HU erhalten Sie in den nächsten Tagen auf dem Postweg. Kleben Sie die Plaketten dann auf Ihre Kennzeichen. Bevor Sie das Auto wieder in Betrieb nehmen, achten Sie auf das Datum der Zulassung.
Wenn Sie Ihr abgemeldetes Fahrzeug wieder zulassen möchten, benötigen Sie zusätzlich folgende Dokumente:
Die Umschreibung ist möglich, wenn Sie bei Halterwechsel ein angemeldetes Auto auf sich anmelden und das Kennzeichen übernehmen.
Was Sie benötigen:
Abmeldung | Neuzulassung | Wiederanmeldung | Umschreibung | |
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Ausweis mit Online-Funktion | ||||
Kartenlesegerät oder Smartphone mit NFC und Ausweis-App 2 | ||||
Kreditkarte oder Giropay | ||||
Zulassungsbescheinigung I | ||||
Zulassungsbescheinigung II | Nur bei Halterwechsel | |||
eVB-Nummer | ||||
Gültige Hauptuntersuchung (HU), ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP) | ||||
IBAN |
Derzeit ist der Online-Zulassungsdienst nur für allgemeine Kennzeichen möglich. Kurzzeitkennzeichen, Saisonkennzeichen oder E-Kennzeichen können noch nicht online beantragt werden und es bleibt nur der Weg zur Zulassungsstelle.