Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland Pflicht für jeden Autobesitzer – und das aus gutem Grund: Sie deckt Schäden gegen Dritte ab und stellt sicher, dass einem Geschädigten im Schadenfall Reparaturkosten und sonstige entstandene Schäden, zum Beispiel Verdienstausfall erstattet werden.
Für selbstverschuldete Schäden am eigenen Pkw hingegen, kommt die Haftpflichtversicherung nicht auf. Wenn Sie also einen Unfall verursachen, bei dem ihre eigenen Fahrzeuge zu Schaden kommen, zum Beispiel weil Sie dem Auto ihres Ehepartners auffahren, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung im Regelfall nicht für den Schaden auf.
Hier kommt es auf die richtige Wahl der Kfz-Versicherung an. Einige Kfz-Versicherer bieten für solche Fälle besonderen Schutz. Die sogenannte Eigenschadendeckung, sichert auch selbstverursachte Schäden am eigenen Pkw ab. In diesem Artikel erklären unsere Kfz-Versicherungsexperten, wie das Prinzip der Eigenschadendeckung konkret funktioniert und wer davon profitiert.
Wenn Sie sich für einen Tarif mit Eigenschadendeckung entscheiden, werden damit auch die Schäden reguliert, die Sie oder ein anderer berechtigter Fahrer an einem weiteren, auf Sie zugelassenen Fahrzeug verursacht haben.
Beispiel: Besitzer von zwei Autos
Sie besitzen zwei Autos, die beide auf Sie zugelassen sind. Sie fahren einen BMW 3er Kombi, Ihr mitversicherter Ehepartner fährt Ihren Ford Fiesta. Auf dem Weg zur Arbeit fahren Sie in der morgendlichen Eile Ihrem Partner und somit Ihrem eigenen Auto auf. Mit der Eigenschadendeckung, werden Ihnen die Reparaturkosten für den Fiesta erstattet. Ihr Kleinwagen wird also wie ein Dritter behandelt.
Nicht über die Eigenschadendeckung versichert ist der Schaden, der dem Unfallverursacher entstanden ist – in unserem Beispiel also dem Fahrer des BMW 3er Kombis.
Zum besseren Verständnis ein weiteres Beispiel
Fährt Ihr mitversicherter Partner (im Fiesta) Ihnen (im BMW) auf die Stoßstange, wird der Schaden für Ihren Kombi beglichen – die Reparaturkosten für den Fiesta müssen Sie selbst tragen.
Wichtig: Selbstverschuldete Unfallschäden am eigenen Pkw, mit dem der Unfall verursacht wurde, sind nicht in der Haftpflichtversicherung abgedeckt. Dafür benötigen Sie eine Vollkaskoversicherung.
Was Sie noch über die Eigenschadendeckung wissen sollten:
Bei AdmiralDirekt ist die Eigenschadendeckung ab dem Komfort-Tarif inkludiert.