Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Die Voraussetzungen für die Fahrt auf einem privaten E-Scooter sind einfach: Sie müssen lediglich 14 Jahre alt sein.
Anders sieht es aus, wenn Sie sich einen Mietroller ausleihen möchten. In der Regel gilt hierbei ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch wenn man für die Nutzung eines Elektro-Scooters keinen Führerschein benötigt, können Ordnungswidrigkeiten Auswirkungen auf eine bestehende und zukünftige Fahrerlaubnis haben.
Nein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt das Tragen eines Helms erst für Fahrer von Krafträdern bei einer Geschwindigkeit von über 20 km/h vor. Elektrische Tretroller dürfen maximal 20 km/h fahren. Somit entfällt die Helmpflicht. Das Verletzungsrisiko ist jedoch hoch. Einer Unfall-Studie des UKE Hamburgs zufolge, verletzen sich 54 Prozent der E-Scooter-Fahrer am Kopf. Deshalb ist es empfehlenswert, der eigenen Sicherheit zu Liebe, einen Helm zu tragen.
Wer mit dem Elektro-Scooter unterwegs ist, muss sich, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, an die gesetzlichen Vorschriften halten. Die Verkehrsregeln für E-Scooter ergeben sich aus der StVO und Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFG).
Die Parkvorgaben orientieren sich ebenfalls an denen für Fahrräder. Somit ist das Anschließen auf dem Gehweg erlaubt, aber Fußgänger oder Rollstuhlfahrer dürfen durch den Tretroller nicht behindert werden. Nur wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben sind, können sie auch hier abgestellt werden.
Für E-Scooter gilt das gleiche Alkohollimit wie für Autofahrer. Das heißt, die Promillegrenze liegt bei 0,5. Wer also mit mehr als 0,5 Promille und bis zu maximal 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, solange er keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt. Das Bußgeld kann eine Strafe von bis zu 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg beinhalten. Wenn der Fahrer 1,1 und mehr Promille hat, liegt eine Straftat vor, die deutlich härtere Konsequenzen hat. Hier muss der Fahrer mindestens mit einer Anzeige, Geld- oder Freiheitsstrafe, einem Fahrverbot für bis zu fünf Jahren oder einem Führerscheinentzug und drei Punkten in Flensburg rechnen.
Wer unter 21 oder Fahranfänger in der Probezeit ist, für den gilt eine Promillegrenze von 0,0. Fährt man trotzdem unter Alkoholeinfluss, droht ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg, ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.
Übrigens: Wie viel Alkohol man konsumieren darf, bevor man sich auf sein Fahrrad oder E-Bike schwingt, erfahren Sie in unserem Artikel "Promillegrenze Fahrrad: Wie viel Alkohol darf man trinken?"
Achtung: Bereits ab 0,3 Promille kann bei einem auffälligen Fahrverhalten, zum Beispiel wenn Schlangenlinien gefahren werden, eine Straftat vorliegen. Es liegt es im Ermessensspielraum der Polizei festzustellen, ob das Verkehrsverhalten beeinträchtigt ist.
E-Scooter gehören zur Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge und sind damit versicherungspflichtig. Wer einen Elektro-Tretroller auf öffentlichen Straßen fahren möchte, braucht in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Dieser Schutz ist sehr wichtig, denn er sichert Sie bei einem Unfall ab und zahlt für Schäden, die Sie Dritten verursachen. Den gültigen Versicherungsschutz erkennt man übrigens an der Plakette, die jedes Jahr eine andere Farbe hat. Die Plakette erhalten Sie direkt von Ihrer E-Scooter-Versicherung.
Handy- und Smartphone-Nutzung ist genauso wie beim Autofahren verboten. Falls man doch mit dem Hörer am Ohr erwischt wird, ist mit einem Bußgeld von 55 Euro zu rechnen. Genauso wie beim Auto- oder Radfahren darf das Handy zum Navigieren genutzt werden, solange es sich dafür in einer extra am Lenker angebrachten Halterung befindet.
Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie unbedingt beachten, dass dieser eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) hat. Ansonsten dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Für die Straßenzulassung muss Ihr E-Scooter folgende Kriterien erfüllen:
Was Sie bezahlen müssen, wenn Ihr E-Scooter die Voraussetzungen nicht erfüllt, können Sie im Bußgeldkatalog nachlesen. Fehlt zum Beispiel eine Klingel, ist ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Etwas teurer wird es, wenn Sie ohne Beleuchtung unterwegs sind, dann kommen Kosten in Höhe von 20 Euro auf Sie zu.
Bei der Deutschen Bahn können klappbare Scooter nach aktuellem Stand kostenlos als Handgepäck mitgenommen werden. Nicht zusammengeklappte Scooter gelten als Traglast und dürfen mitgenommen werden, wenn sie im Gepäckfach oder auf den dafür vorgesehenen Stellflächen verstaut werden können. Im öffentlichen Nahverkehr ist es abhängig vom Verkehrsverbund, ob Sie Ihren Roller mitnehmen dürfen. So können die Verbünde zum Beispiel ein extra Ticket verlangen oder die Mitnahme zu Hauptverkehrszeiten verbieten. Informieren Sie sich dazu am besten direkt beim jeweiligen Anbieter.