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Mann auf E-Scooter in der Stadt.

E-Scooter: Welche Regeln gelten im Straßenverkehr?

Sie sind praktisch, kompakt, wieder aufladbar und umweltfreundlich: E-Scooter. Wie für alle anderen Verkehrsmittel gelten bei ihrer Nutzung im Straßenverkehr einige Regeln. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Fahrer eines privaten E-Scooters müssen mindestens 14 Jahre alt sein.
  • Jeder E-Scooter braucht eine Versicherung, damit er am Straßenverkehr teilnehmen darf.
  • Beim Kauf sollte unbedingt auf die Allgemeine Betriebserlaubnis geachtet werden. Ohne sie kann der E-Scooter nicht zugelassen werden.

Wer darf einen E-Scooter fahren?

Die Voraussetzungen für die Fahrt auf einem privaten E-Scooter sind einfach: Sie müssen lediglich 14 Jahre alt sein.

Anders sieht es aus, wenn Sie sich einen Mietroller ausleihen möchten. In der Regel gilt hierbei ein Mindestalter von 18 Jahren. Auch wenn man für die Nutzung eines Elektro-Scooters keinen Führerschein benötigt, können Ordnungswidrigkeiten Auswirkungen auf eine bestehende und zukünftige Fahrerlaubnis haben.

Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?

Nein. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt das Tragen eines Helms erst für Fahrer von Krafträdern bei einer Geschwindigkeit von über 20 km/h vor. Elektrische Tretroller dürfen maximal 20 km/h fahren. Somit entfällt die Helmpflicht. Das Verletzungsrisiko ist jedoch hoch. Einer Unfall-Studie des UKE Hamburgs zufolge, verletzen sich 54 Prozent der E-Scooter-Fahrer am Kopf. Deshalb ist es empfehlenswert, der eigenen Sicherheit zu Liebe, einen Helm zu tragen.

Dieses Symbol zeigt, dass E-Scooter die Verkehrsfläche nutzen dürfen.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Wer mit dem Elektro-Scooter unterwegs ist, muss sich, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, an die gesetzlichen Vorschriften halten. Die Verkehrsregeln für E-Scooter ergeben sich aus der StVO und Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFG).

  • Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen müssen von E-Scootern genauso genutzt werden wie von Fahrrädern. Nur wenn diese fehlen, darf auch auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Es gilt das Rechtsfahrgebot.
  • Gehwege, Fußgängerzonen und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtungen sind für Elektro-Scooter verboten, solange es nicht explizit beschildert ist.
  • Wenn es sich um einen geteilten Weg für Fußgänger und Radfahrer handelt, müssen E-Scooter sich rücksichtsvoll gegenüber den Fußgängern verhalten und ihnen immer den Vortritt lassen.
  • Kraftfahrtstraßen und Autobahnen sind für elektrische Tretroller tabu!
  • In Bahnhöfen und auf Bahnsteigen darf nicht gefahren werden und E-Scooter sollten dort zusammengeklappt getragen werden.
  • Richtungswechsel müssen, wie beim Fahrrad, per Handzeichen für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar gemacht werden.

Wo dürfen E-Scooter abgestellt werden?

Die Parkvorgaben orientieren sich ebenfalls an denen für Fahrräder. Somit ist das Anschließen auf dem Gehweg erlaubt, aber Fußgänger oder Rollstuhlfahrer dürfen durch den Tretroller nicht behindert werden. Nur wenn Fußgängerzonen für E-Scooter freigegeben sind, können sie auch hier abgestellt werden.

Gibt es eine Promille-Grenze bei Elektro-Scootern?

Für E-Scooter gilt das gleiche Alkohollimit wie für Autofahrer. Das heißt, die Promillegrenze liegt bei 0,5. Wer also mit mehr als 0,5 Promille und bis zu maximal 1,09 Promille fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, solange er keine alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt. Das Bußgeld kann eine Strafe von bis zu 500 Euro, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg beinhalten. Wenn der Fahrer 1,1 und mehr Promille hat, liegt eine Straftat vor, die deutlich härtere Konsequenzen hat. Hier muss der Fahrer mindestens mit einer Anzeige, Geld- oder Freiheitsstrafe, einem Fahrverbot für bis zu fünf Jahren oder einem Führerscheinentzug und drei Punkten in Flensburg rechnen.

Wer unter 21 oder Fahranfänger in der Probezeit ist, für den gilt eine Promillegrenze von 0,0. Fährt man trotzdem unter Alkoholeinfluss, droht ein Bußgeld von 250 Euro, ein Punkt in Flensburg, ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre.

Übrigens: Wie viel Alkohol man konsumieren darf, bevor man sich auf sein Fahrrad oder E-Bike schwingt, erfahren Sie in unserem Artikel "Promillegrenze Fahrrad: Wie viel Alkohol darf man trinken?"

Achtung: Bereits ab 0,3 Promille kann bei einem auffälligen Fahrverhalten, zum Beispiel wenn Schlangenlinien gefahren werden, eine Straftat vorliegen. Es liegt es im Ermessensspielraum der Polizei festzustellen, ob das Verkehrsverhalten beeinträchtigt ist.

Symbol: Schutzschild.

Brauche ich eine Versicherung für meinen E-Scooter?

E-Scooter gehören zur Kategorie der Elektrokleinstfahrzeuge und sind damit versicherungspflichtig. Wer einen Elektro-Tretroller auf öffentlichen Straßen fahren möchte, braucht in Deutschland die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Dieser Schutz ist sehr wichtig, denn er sichert Sie bei einem Unfall ab und zahlt für Schäden, die Sie Dritten verursachen. Den gültigen Versicherungsschutz erkennt man übrigens an der Plakette, die jedes Jahr eine andere Farbe hat. Die Plakette erhalten Sie direkt von Ihrer E-Scooter-Versicherung.

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Darf ich mein Handy auf dem Scooter benutzen?

Handy- und Smartphone-Nutzung ist genauso wie beim Autofahren verboten. Falls man doch mit dem Hörer am Ohr erwischt wird, ist mit einem Bußgeld von 55 Euro zu rechnen. Genauso wie beim Auto- oder Radfahren darf das Handy zum Navigieren genutzt werden, solange es sich dafür in einer extra am Lenker angebrachten Halterung befindet.

Worauf muss ich beim E-Scooter-Kauf achten?

Beim Kauf eines E-Scooters sollten Sie unbedingt beachten, dass dieser eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) hat. Ansonsten dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Für die Straßenzulassung muss Ihr E-Scooter folgende Kriterien erfüllen:

  • eine Maximalbreite von 70 Zentimetern,
  • eine Gesamthöhe von maximal 1,40 Meter,
  • eine Gesamtlänge von maximal 2,0 Metern,
  • ein Maximalgewicht von 55 kg.

Diese Kriterien können Sie selbst beim Kauf eines Elektro-Tretrollers überprüfen:

  • Typenschild: Das Typenschild macht kenntlich, ob der Scooter für den deutschen Straßenverkehr zugelassen ist. Hersteller müssen jedes Fahrzeugmodell beim Kraftfahrzeugbundesamt überprüfen lassen. Wenn das Fahrzeug kein Typenschild besitzt, fehlt die ABE und es darf nicht am Verkehr teilnehmen.
  • Geschwindigkeit: Die Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter beträgt 20 km/h, damit er im Straßenverkehr zugelassen wird. Ab 6 km/h benötigt ein elektrisches oder mit Kraftstoff betriebenes Fahrzeug eine Zulassung für den Straßenverkehr. Elektro-Scooter die langsamer sind, brauchen keine Zulassung und können auch von 12 bis14-Jährigen gefahren werden – sogenannte Kinder-Scooter.
  • Leistung: E-Scooter dürfen maximal 500 Watt stark sein.
  • Licht: Die Lichtzeichenregelung sieht vor, dass E-Scooter vorne ein weißes und hinten ein rotes funktionierendes Licht haben müssen.
  • Austauschbarer Akku: Ein austauschbarer Akku ist zwar nicht vorgeschrieben, sollte bei der Kaufentscheidung aber durchaus bedacht werden. Bei einem Defekt kann der Akku ganz einfach durch einen neuen ersetzt werden.
  • Klingel und unabhängige Bremsen: An jedem E-Scooter müssen eine Klingel und zwei unabhängige Bremsen angebracht sein, damit dieser straßentauglich ist.

Was Sie bezahlen müssen, wenn Ihr E-Scooter die Voraussetzungen nicht erfüllt, können Sie im Bußgeldkatalog nachlesen. Fehlt zum Beispiel eine Klingel, ist ein Bußgeld von 15 Euro fällig. Etwas teurer wird es, wenn Sie ohne Beleuchtung unterwegs sind, dann kommen Kosten in Höhe von 20 Euro auf Sie zu.

Symbol: E-Scooter am Fahren mit Welle.

Wie viele Personen dürfen auf einem E-Scooter fahren?

Ein E-Scooter darf immer nur von einer Person gefahren werden. Personen- und Lasten­beförderung ist generell verboten. Das heißt auch, dass beispielsweise der Transport von Bierkästen oder Koffern untersagt ist. Sollte man als Gruppe auf mehreren Elektro-Scooter unterwegs sein, muss man hintereinander fahren.

Dürfen E-Scooter in Bus, Bahn oder Tram mitgenommen werden?

Bei der Deutschen Bahn können klappbare Scooter nach aktuellem Stand kostenlos als Handgepäck mitgenommen werden. Nicht zusammengeklappte Scooter gelten als Traglast und dürfen mitgenommen werden, wenn sie im Gepäckfach oder auf den dafür vorgesehenen Stellflächen verstaut werden können. Im öffentlichen Nahverkehr ist es abhängig vom Verkehrsverbund, ob Sie Ihren Roller mitnehmen dürfen. So können die Verbünde zum Beispiel ein extra Ticket verlangen oder die Mitnahme zu Hauptverkehrszeiten verbieten. Informieren Sie sich dazu am besten direkt beim jeweiligen Anbieter.

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