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Führerscheinbesitzer über 60 Jahre, müssen bis zum 19.01.2022 den alten sogenannten Lappen gegen den neuen EU-Führerschein eingetauscht haben.

Führerschein umtauschen - So geht's

Millionen Deutsche müssen dieses Jahr ihren Führerschein umtauschen. Grund dafür ist, dass EU-weit alle Fahrerlaubnis-Dokumente einheitlich und fälschungssicher werden sollen. Wer wann den Führerschein umtauschen muss, erfahren Sie in diesem Artikel!

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Bis 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 erstellt wurden, umgetauscht werden.
  • Wer 1971 oder später geboren wurde und noch im Besitz eines Papierführerscheins ist, muss diesen bis zum 19.01.2025 umtauschen.
  • Beantragen können Sie Ihren neuen Führerschein beim Straßenverkehrsamt Ihres Wohnortes.

Wer ist vom Umtausch betroffen?

Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 erstellt wurden, müssen bis 2033 umgetauscht werden. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 15.02.2019 beschlossen. Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde, musste bis zum 19.01.2024 seinen alten gegen einen neuen, EU-konformen, Führerschein umtauschen. Als nächstes müssen alle 1971 oder später geborenen PKW-Fahrer ihre Fahrerlaubnis eintauschen, sofern sie noch einen Papierführerschein haben. Dafür haben sie bis zum 19.01.2025 Zeit.

Bis wann muss ich den Führerschein umtauschen?

Damit kein Chaos entsteht, soll ein gestaffelter Umtausch stattfinden. Folgender Stufenplan ist vorgesehen:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind (Papier-Führerscheine)

Geburtsjahr des FührerscheinbesitzersUmtausch bis
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind

Ausstellungsjahr Umtausch bis
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.01.201319.01.2033

Unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins gilt: Wenn Sie vor 1953 geboren wurden, müssen Sie den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

Auch wenn nach Ablauf der Frist Ihr alter Führerschein ungültig wird, bleibt Ihre Fahrerlaubnis unverändert bestehen. Wer nach Ablauf der Frist weiter mit dem alten Führerschein fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Dies gilt für Pkw- und Motorradfahrer.

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Der neue Führerschein ist auf 15 Jahre befristet. Danach müssen Sie wieder einen neuen ausstellen lassen. Diese Regelung ermöglicht, dass sowohl Ihr Name als auch Ihr Lichtbild aktuell bleiben. Einer ärztlichen Untersuchung oder sonstigen Prüfung müssen Sie sich jedoch nicht unterziehen. Sie gelten nur für bestimmte Berufsgruppen.

Wo kann ich den neuen Führerschein beantragen?

Das Straßenverkehrsamt Ihres Wohnortes ist für den Umtausch zuständig. Die meisten Behörden bieten die Möglichkeit, den Führerscheinumtausch online abzuwickeln. Die Bearbeitungszeit ist dabei kürzer als bei einem persönlichen Termin. Informieren Sie sich am besten rechtzeitig bei der für Sie zuständigen Behörde, ob Sie persönlich für den Umtausch kommen müssen. Die Bearbeitungsdauer liegt in den meisten Fällen bei circa vier bis sechs Wochen.

Was brauche ich für den Führerscheinumtausch?

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Beantragung:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass,
  • ein biometrisches Passfoto,
  • Ihren aktuellen Führerschein.

Wenn Sie Ihren rosafarbenen oder grauen Papier-Führerschein tauschen müssen und dieser nicht von der Führerscheinstelle Ihres derzeitigen Wohnsitzes ausgestellt wurde, müssen Sie eine sogenannte Karteikartenabschrift bei der Behörde beantragen, die das Dokument ursprünglich ausgestellt hat. Diese Abschrift bestätigt die Gültigkeit Ihrer Fahrerlaubnis und dokumentiert, welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen.

Was kostet die neue Fahrerlaubnis?

Die Kosten für den Umtausch des alten Führerscheins belaufen sich bundesweit einheitlich auf circa 25 Euro. Einige Behörden bieten Express-Bestellungen an. Dafür sind in der Regel zwischen zehn und zwanzig Euro Aufpreis zu zahlen.

Warum muss ich meinen Führerschein umtauschen?

Der gestaffelte Umtausch ist zur Umsetzung der sog. Dritten EU-Führerscheinrichtlinie notwendig. Damit soll erreicht werden, dass alle EU-Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten. Insbesondere kann mit der Erneuerung der alten Führerscheine und einer EU-weiten Vereinheitlichung ein Fortschritt in Sachen Fälschungssicherheit erreicht werden.

Welche Fahrzeuge darf man mit Führerschein Klasse 3 fahren?

Wenn Sie Ihren Führerschein in der Klasse 3 erworben haben, dürfen Sie durch die Besitzstandsregelung auch weiterhin die gleichen Fahrzeuge fahren. Sie können also Kraftfahrzeuge führen, die heute den Führerschein-Klassen B, BE, C1 und C1E zugeordnet sind. Sie bleiben damit berechtigt, ein Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen zu fahren. Zudem dürfen Sie Züge bis drei Achsen mit maximal 12 Tonnen bewegen. Auch Kleinkrafträder (bis 125er Hubraum) und Traktoren dürfen Sie weiterhin fahren.

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