Auch 2022 können sich Autofahrer auf viele Änderungen einstellen. Lesen Sie, wer von einem verbesserten Gewährleistungsrecht profitiert, wer den Führerschein umtauschen muss, wie sich der Koalitionsvertrag für die Elektromobilität auswirkt u. v. m.
Ab dem 01.01.2022 ändert sich das Gewährleistungsrecht zum Vorteil von Privatkunden. Die Beweislastumkehr wurde von sechs auf zwölf Monate erhöht. Tritt in dieser Zeit ein Mangel auf, haftet dafür der Verkäufer, sofern er nicht beweisen kann, dass der Schaden erst nach Fahrzeugübergabe entstanden ist.
Eine weitere Änderung ergibt sich bei der Verjährungskürzung: Vor Vertragsabschluss ist der Verkäufer verpflichtet, ausführlich über die Verjährungsfrist zu informieren und dies im Vertrag festzuhalten.
Weitere Infos zum Thema finden Sie in unserer Gebrauchtwagen-Checkliste.
Ab 2022 müssen Sie mindestens zwei Mund-Nasen-Bedeckungen im Verbandskasten mitführen, ansonsten droht ein Bußgeld von voraussichtlich fünf Euro. Wann das Gesetz genau in Kraft tritt, ist allerdings noch nicht bekannt.
Das langdiskutierte Thema über ein Tempolimit auf Deutschlands Autobahnen ist abgeschlossen. 2022 wird es zu keiner allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzung kommen.
EU-weit gelten ab dem 06.07.2022 geänderte Regeln für Neuwagen. Für die Zulassung müssen künftig sechs Assistenzsysteme eingebaut sein, die für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen sollen. Neben Geschwindigkeits-, Notbrems- und Spurhalteassistenten, dürfte die Schnittstelle zur Alkoholmessung für viele Autofahrer neu sein. Diese misst den Atemalkoholwert und verwehrt bei zu hohem Kontrollwert die Fahrt. Zusätzlich müssen ein Müdigkeitswarner und eine Blackbox verbaut sein. Letztere speichert Unfalldaten, die besonders für Polizei und Kfz-Versicherung von Bedeutung sind.
Auslöser für die hohen Preise sind der erhöhte Ölpreis sowie der Kohlendioxid-Aufschlag (CO2-Steuer). Grund für die Abgabe ist die geplante Klimawende, die Deutschland bis 2050 verpflichtend erreichen muss. Fossile Energien werden seit 2021 pro verbrauchter Tonne CO2 mit einem Festpreis von 25 Euro besteuert. Der Preis steigt schrittweise auf 55 Euro im Jahr 2025 an. 2022 wird er bei 30 Euro pro Tonne liegen.
Vergleichen lohnt sich derzeit mehr denn je. Zwischen 18 und 22 Uhr ist der Kraftstoff meistens am günstigsten.
Im Gegenzug zu den höheren Tankkosten erhalten Berufspendler schon seit 2021 eine erhöhte Pendlerpauschale. Diese gilt auch im Jahr 2022. Bis 20 Kilometer gibt es 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent. 2024 sollen Pendler ab dem 21. Kilometer 38 Cent pro Kilometer erhalten.
Alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, müssen bis zum 19.01.2022 ihren Führerschein umtauschen.
Fahrzeuge mit einer braunen Plakette müssen 2022 zur Hauptuntersuchung (HU). Wenn sie diese bestehen, erhalten sie eine grüne Plakette und müssen dann erst wieder 2024 zum TÜV.
Für über neun Millionen Autofahrer ändert sich die Regionalklasse. 4,2 Millionen Autofahrende wechseln in eine bessere und circa fünf Millionen Personen werden in eine höhere Regionalklasse eingestuft. Folglich müssen sie mit einem höheren Kfz-Versicherungsbeitrag rechnen.
Zusätzlich ergibt sich für etwa elf Millionen Autofahrende eine Anpassung der bisherigen Typklasse. 4,3 Millionen Autofahrer werden besser eingestuft, über sieben Millionen Fahrer zahlen einen teureren Versicherungsbeitrag aufgrund der höheren Typklasse.
Die neue Bundesregierung hat eine langfristige Strategie für die Mobilität der Zukunft vorgestellt. Deutschland soll digitaler, flexibler und klimafreundlicher werden. Ziel ist es, den öffentlichen Personen-Nahverkehr auszubauen und autonomes Fahren zu fördern. Bahnverkehr und digitale Mobilitätsdienste, wie Carsharing, sollen wachsen.
Die neue Ampel-Koalition hat große Ziele: Bis 2030 sollen es in Deutschland eine Millionen Ladestationen und 15 Millionen Elektroautos geben. Ende 2021 gibt es rund eine Million Stromer in Deutschland. Zur Förderung der Elektromobilität gibt es die bekannten Prämien auch weiterhin.
Durch die zum 03.06.2020 eingeführte Innovationsprämie – einer Verdopplung des Umweltbonus - stieg die gesamte Förderung inklusive Händleranteil für reine E-Autos auf bis zu 9.000 Euro. Die Innovationsprämie ist bis 31.12.2021 befristet. Im Rahmen des vierten Spitzengesprächs der „Konzertierten Aktion Mobilität“ am 17. November 2020 wurde allerdings beschlossen, die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern. Wir informieren über aktuelle Beschlüsse.
Anders verhält es sich für Käufer von Plug-In-Hybriden. Hybridfahrzeuge stehen in der Kritik, da sie größtenteils im Sprit-Betrieb fahren und nicht elektrisch. Die Bundesregierung hat deshalb die Kriterien verschärft: Gezahlt wird der Bonus nur, wenn das Auto mindestens 60 Kilometer im Elektrobetrieb fahren kann. Die vorherige Mindestreichweite lag bei 40 Kilometern. 2023 wird sie voraussichtlich auf 80 Kilometer erhöht. Der maximale CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro Kilometer bleibt vorerst unverändert.
2022 tritt das Klimaschutz-Sofortprogramm in Kraft. Laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fließt eine Milliarde Euro in die Förderung klimafreundlicher Verkehrsinfrastruktur. Dazu zählt der Ausbau der Ladeinfrastruktur, wofür 200 Millionen Euro vorgesehen sind. Auch Ladesäulen an Mitarbeiterparkplätzen sollen gefördert werden. Mit Lademöglichkeiten am Arbeitsplatz möchte man den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern.