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Vielbefahrene Straße in der Stadt.

News für Autofahrer 2024

Auch das Jahr 2024 bringt wichtige Neuerungen für alle Autofahrer. Welche Änderungen Sie beim Führerschein erwarten können, mit welcher Plakette Sie 2024 zum TÜV müssen und welche neuen Vorschriften ab dem kommenden Jahr für Ihre Winterreifen gelten, erfahren Sie in unserem Artikel.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Fahrzeuge mit einer grünen Plakette müssen 2024 zum TÜV.
  • Winterreifen sind zukünftig nur noch mit Alpine-Symbol zugelassen.
  • Keine Förderprämie mehr für Elektroautos.
  • Bis zum 19.01.2025 müssen alle nach 1971 geborenen Pkw-Fahrer mit altem Papierführerschein ihre Dokumente eintauschen.

Führerscheinumtausch

EU-weit sollen alle Führerscheine fälschungssicher und einheitlich werden. Aus diesem Grund müssen die alten Dokumente eingetauscht werden. Um die Behörden nicht zu überlasten, geschieht dies schrittweise nach Jahrgängen und Ausstellungsjahr.

Alle Pkw-Fahrer, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden, müssen bis zum 19.01.2024 ihren Führerschein umtauschen, sofern sie noch einen Papierführerschein besitzen (diese wurden bis zum 31.12.1998 ausgestellt).

Führerscheinbesitzer, die nach 1971 geboren sind und noch einen Papierführerschein besitzen, müssen diesen bis zum 19.01.2025 eintauschen.

Wer bei einer Kontrolle mit einem abgelaufenen Dokument erwischt wird, zahlt im schlimmsten Fall ein Ordnungsgeld.

Führerschein-Debatte – Einschränkungen für Senioren?

In einigen Nachbarländern ist es bereits Praxis, nun will die Europäische Union die Regeln für den Führerschein in allen Mitgliedsstaaten reformieren. Die Gesetzgebungsvorhaben zur Überarbeitung der Führerscheinrichtlinien sollen noch 2024 zum Abschluss gebracht werden.

Insbesondere für Senioren sollen dann strengere Vorschriften gelten. Der Grund: Mit steigendem Alter kann die Reaktionszeit und die Beweglichkeit sinken, was zu einem höheren Unfallrisiko führt.

Für Senioren ab 60 soll der Führerschein dann nur noch sieben Jahre gültig sein. Ab 70 läuft der Führerschein nach fünf Jahren ab und bei Senioren ab 80 muss er alle zwei Jahre erneuert werden. Mit dieser Regelung soll eine Kontrolle der Fahrtüchtigkeit sichergestellt werden. Die EU plant dazu neben einer erneuten Fahrprüfung umfassende medizinische und psychologische Tests. Die Kosten müssen die Betroffenen selbst tragen.

Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang diese Änderungen in Deutschland umgesetzt werden. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hält den bürokratischen Aufwand für zu hoch und spricht sich bisher gegen einen ersten Entwurf aus.

Hauptuntersuchung – grüne Plakette

Fahrzeuge mit einer grünen TÜV-Plakette müssen 2024 zur Hauptuntersuchung (HU). Wenn Ihr Auto alle Anforderungen erfüllt, erhalten sie eine blaue Plakette, mit der Sie 2026 das nächste Mal zur TÜV-Prüfung müssen.

Anpassung der Kennzeichnung für Winterreifen

Ab Oktober 2024 sind Winter- und Ganzjahresreifen mit der M+S-Kennzeichnung (Matsch & Schnee) nicht mehr zugelassen. Stattdessen ist jetzt das "Alpine-Symbol" (ein Berg mit drei Gipfeln und einer Schneeflocke) verpflichtend. Erlaubt bleibt die M+S-Kennzeichnung nur in Kombination mit dem "Alpine-Symbol".

Verpflichtende Sicherheitsassistenten für Neuwagen

Alle ab dem 7. Juli 2024 zugelassenen Neuwagen müssen mit einer Reihe von vorgeschriebenen Fahrsicherheitsassistenten ausgestattet sein. Für Gebrauchtwagen gilt diese Regelung jedoch nicht. Eine Nachrüstung ist demnach nicht erforderlich.

Diese Fahrsicherheitsassistenten sind ab 2024 verpflichtend:

  • Intelligent Speed Assistent
  • Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
  • Notbremsassistent
  • Spurhalteassistent
  • Notbremslicht
  • Rückfahrassistent
  • Alkohol-Wegfahrsperre

Blackbox fürs Auto

Ebenfalls ab Juli 2024 verpflichtend ist ein Event Data Recorder für alle neu zugelassenen Pkw. Das Gerät ähnelt der Blackbox in einem Flugzeug und zeichnet Daten auf, die nach einem Unfall ausgewertet werden können. Nützlich ist das vor allem für die Unfallrekonstruktion und für die Weiterentwicklung der Fahrzeugsicherheit. Eine Datenspeicherung erfolgt nur im Falle eines Unfalls für eine kurze Zeitspanne von fünf Sekunden vor und 300 Millisekunden nach dem Crash.

Änderungen in der Kfz-Versicherung

Auch 2024 ändern sich wieder die Typklasseneinstufungen in der Kfz-Versicherung. Betroffen sind 13 Millionen Autofahrer. Davon profitieren 5,4 Millionen von einer besseren Typklasse. 7,4 Millionen Autofahrer müssen einen teureren Versicherungsbeitrag zahlen.

Darüber hinaus werden auch die Regionalklassen wieder angepasst. 7,1 Millionen Autofahrer müssen mit einer schlechteren und teureren Einstufung rechnen. 5,9 Millionen wechseln in eine bessere Regionalklasse.

Förderprämien für E-Autos gestoppt

Aufgrund der notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt ist die Förderung von Elektroautos zum 17.12.2023 vorzeitig beendet worden.

Ursprünglich sollten E-Autofahrer noch bis Ende 2024 einen Zuschuss von bis zu 4.500 Euro gezahlt bekommen. Der Fördertopf war bereits zuvor von 2,5 Milliarden Euro auf 810 Millionen Euro gekürzt worden.

Lediglich bereits zugesagte Prämien werden noch ausgezahlt. Anträge, die bis zum 17.12.2023 eingegangen sind, werden ebenfalls noch bearbeitet. Wer noch nicht beantragt hat, geht somit leer aus. Was das konkret für den E-Automarkt bedeutet, ist aktuell noch unklar.

THG Prämie neu beantragen

Auch 2024 können Elektroautobesitzer die THG-Prämie wieder beantragen und damit sparen. Die Auszahlung erfolgt jährlich und schwankt in ihrer Höhe durch sich ändernde gesetzliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Spritpreise im Aufwärtstrend

Im Jahr 2023 wurde die Erhöhung der CO2-Bepreisung aufgrund der Energiekrise ausgesetzt. Jetzt steigt sie dafür aber umso schneller. Die Abgabe pro Tonne CO2 steigt 2024 von 30 Euro auf 45 Euro. Ab Januar ist mit einem Aufpreis von mehr als 4 Cent pro Liter Benzin und Diesel zu rechnen. Im Jahr 2025 soll die CO2-Steuer auf 55 Euro pro Tonne angehoben werden.

Unser Tipp: Zwischen 19 und 22 Uhr ist der Kraftstoff meistens am günstigsten.

Neuer Klimadiesel HVO

HVO steht für „Hydrotreated Vegetable Oil“ und ist ein alternativer Kraftstoff, der fast klimaneutral produziert werden kann. Er wird aus Pflanzenölen, Altöl und Altfett gewonnen und ermöglicht so klimaschonendes Autofahren.

Bis jetzt durfte der alternative Treibstoff aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage jedoch nicht verkauft werden. Eine entsprechende Verordnung wurde nun vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat muss dieser jedoch noch zustimmen.

Ab 2024 könnte der Kraftstoff unter dem Namen XTL oder B10 regulär an der Tankstelle erhältlich sein. Dieser wird vermutlich ein paar Cent teurer sein als der reguläre B7-Diesel.

Mit HVO kann bis zu 90 Prozent des CO2-Ausstoßes eingespart werden. Aufgrund einer höheren Cetanzahl sollen außerdem die Motoren ruhiger laufen. Informieren Sie sich vor dem Tanken unbedingt beim Fahrzeughersteller, ob Ihr Motor für HVO freigegeben ist.

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