Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Der digitale Nachlass, auch digitales Erbe genannt, bezeichnet alle Dateien und Daten, die nicht analog, sondern digital gespeichert werden, sowie Online-Profile. Meist sind die Zugänge dazu durch Passwörter geschützt.
Zum digitalen Nachlass gehören:
Gut zu wissen: Bei E-Books erhalten Sie beim Kauf in der Regel nur das Nutzungsrecht, das nicht übertragen werden darf. Das bedeutet auch, dass diese im Todesfall nicht vererbt werden können.
Zum digitalen Nachlass gehören viele unterschiedliche Bereiche. Trotzdem wird er in den meisten Testamenten noch vernachlässigt. Dabei gibt es einige Gründe, warum Sie Ihren digitalen Nachlass regeln sollten.
Sicherlich kennen Sie den Ausspruch „das Internet vergisst nicht“. Das gilt nicht nur für Fotos, die Sie in den sozialen Netzwerken posten. Auch Ihre Profile verschwinden nicht einfach, nachdem Sie gestorben sind. Dasselbe gilt für die Verträge, die Sie online abgeschlossen haben. Diese laufen automatisch weiter, wenn sie nicht gekündigt werden.
Der digitale Nachlass gehört genauso wie Ihre materiellen Besitztümer zum Erbe. Das heißt: Wenn Sie diesen Punkt nicht explizit in Ihrem Testament erwähnen, erbt die erbberechtigte Person Ihren digitalen Nachlass zusätzlich zu den Dingen wie Haus oder Auto. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die von Ihnen benannten Erben für den materiellen Besitz handelt oder die nach gesetzlicher Regelung. Der digitale Nachlass kann auch nicht einseitig ausgeschlagen werden: Entweder wird das komplette Erbe ausgeschlagen oder gar nichts.
Eine ausdrückliche Regelung zum digitalen Nachlass gibt es in Deutschland Stand 2024 bislang nicht. Allerdings beweisen einige Rechtsurteile, dass Erben das Recht haben, Zugang zu den Kanälen und Profilen zu erhalten. Selbst, wenn das in den Nutzereinstellungen der Netzwerke anders festgelegt ist.
Digitale Profile sind in der Regel mit einem Passwort geschützt, das im Optimalfall niemand kennt. Das erschwert es den Erben, Zugang zu erhalten und sich um die Abwicklung zu kümmern. Ohne Passwörter benötigen diese häufig einen kostenpflichtigen Erbschein, um Zugang zu erhalten. Im schlimmsten Fall muss ein Gericht die Offenlegung erwirken.
Bei Social-Media-Profilen gibt es meist die Möglichkeit, das Konto in den sogenannten Gedenkzustand zu versetzen. Das bedeutet, dass der Account weiterhin bestehen bleibt, aber klar ersichtlich ist, dass die Person nicht mehr lebt. Wenn Sie Ihren digitalen Nachlass regeln, können Sie festlegen, ob das mit einem Ihrer Profile passieren soll oder ob Sie eine komplette Löschung wünschen. Dasselbe gilt für den Umgang mit Bildern und Dokumenten, die online gespeichert sind.
Überlegen Sie, welche Person in Ihrem Umfeld am besten dafür geeignet ist. Diese Person sollte online-affin sein und Sie gut kennen. Möglich sind Ihr Partner oder Ihre Partnerin, Kinder, Familienangehörige oder Freunde.
Sie können die Verantwortung über Ihren digitalen Nachlass auch einem Anwalt oder speziellen Dienst übertragen. Bedenken Sie dabei allerdings, dass dadurch Fremde sehr private Einblicke erhalten.
Wenn Sie nicht möchten, dass eine einzige Person für Ihren gesamten digitalen Nachlass verantwortlich ist, können Sie einzelne Bereiche auch aufteilen. Zum Beispiel nur das E-Mail-Konto und die Bezahlsysteme der Frau vermachen, während sich Ihr bester Freund um die Social-Media-Kanäle kümmert.
Die meisten Accounts im digitalen Nachlass sind durch Passwörter geschützt. Sammeln Sie diese, damit Ihr Erbe problemlos auf die einzelnen Profile zugreifen kann. Hierbei kann es hilfreich sein, wenn Sie sich einmal aufmerksam Ihr Mail-Postfach ansehen. So entdecken Sie möglicherweise Kanäle, an die Sie vielleicht gar nicht mehr gedacht haben.
Zur Weitergabe der Zugänge haben Sie drei Möglichkeiten:
Wichtig: Denken Sie daran, die Liste regelmäßig zu aktualisieren, damit alle Zugänge enthalten sind.
Der digitale Nachlass stellt viele Menschen vor eine Herausforderung. Gut, wenn es jemanden gibt, an den man sich wenden kann. Mit AdmiralDirekt sind Sie immer bestens abgesichert, erhalten schnelle Hilfe und eine professionelle erste Einschätzung für Ihr Anliegen.
Die Vorteile auf einen Blick:
Sie können den digitalen Nachlass problemlos in Ihr Testament integrieren, wenn Sie auch Ihren übrigen Nachlass regeln. Allerdings sollten Sie darin keine Passwörter aufschreiben, um sicherzustellen, dass nur die von Ihnen damit betraute Person die Zugänge erhält.
Bedenken Sie außerdem, dass ein Testament immer handschriftlich oder notariell verfasst werden muss, damit es gültig ist. Ein digitales von Ihnen getipptes Testament für Ihren digitalen Nachlass besitzt vor dem Gesetz keine Gültigkeit.
Zum Regeln des digitalen Nachlasses bietet die Verbraucherzentrale Mustervorlagen an. An diesen können Sie sich orientieren oder Sie arbeiten die folgenden Fragen der Reihenfolge nach ab: