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Das Widerrufsrecht ermöglicht es, z.B. Online-Käufe zu widerrufen.

Widerrufsrecht: Wann komme ich aus meinem Vertrag?

Wer von einem Vertrag zurücktreten möchte, denkt gleich an das Widerrufsrecht. Was viele aber nicht wissen: Wer im Laden kauft, hat keinen Anspruch auf Rückgabe. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel.


Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Das Widerrufsrecht ermöglicht Ihnen, einen bestehenden Vertrag nichtig zu machen. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben.
  • Nicht jeder Vertrag kann widerrufen werden. Diese Regelung gilt vor allem für sogenannte Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte. Wenn Sie dagegen beispielsweise in einem Laden einkaufen, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht.
  • Sie haben 14 Tage Zeit, um einen Vertrag zu widerrufen.
    Ist der Widerruf erfolgt, müssen Sie die Ware zurückschicken und bekommen Ihr Geld zurückerstattet.

Definition: Was bedeutet ein Widerruf?

Das Widerrufsrecht bietet Ihnen als Verbraucher die Möglichkeit, relativ unkompliziert wieder aus einem bestehenden Vertrag auszusteigen. Vereinfacht gesagt: Wenn Sie einen Vertrag fristgerecht widerrufen, gilt er nicht mehr. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) beschreibt das in § 355 mit einer etwas sperrigen Formulierung:

„Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden (…)“.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Sie haben bei einem Online-Versandhändler ein Oberteil bestellt. Beim Anprobieren zu Hause stellen Sie fest, dass es nicht passt. Sie berufen sich auf Ihr Widerrufsrecht für den Kaufvertrag. Der Kauf wird rückabgewickelt, Sie schicken das Kleidungsstück zurück und bekommen Ihr Geld erstattet.

Von Fernabsatzvertrag bis Ladenkauf: Wo sind Widerrufe möglich - und wo nicht?

Einen Vertrag zu widerrufen, ist nicht überall möglich. Das Widerrufsrecht bei Verträgen gilt grundsätzlich nur dann, wenn es gesetzlich festgelegt oder vertraglich vereinbart ist.

Es gilt insbesondere für sogenannte Fernabsatzverträge und Haustürgeschäfte.

  • Ein Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB entsteht dann, wenn Sie und Ihr Vertragspartner für den Abschluss „ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden“. Als Fernabsatzverträge gelten entsprechend unter anderem Verträge, die über das Telefon oder das Internet geschlossen wurden.
  • Haustürgeschäfte werden immer außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen. Das kann, wie der Name schon sagt, an der Haustür oder am Arbeitsplatz passieren.

In der Regel gilt für ein Haustürgeschäft oder einen Fernabsatzvertrag die Widerrufsfrist von 14 Tagen. Durch das Widerrufsrecht sollen Verbraucher vor Fehlkäufen geschützt werden, weil sie bei einem Fernabsatzgeschäft zum Beispiel die Ware nicht genau unter die Lupe nehmen konnten oder keine persönliche Beratung durch den Verkäufer erhalten haben.

Ausnahmen: Wann das Widerrufsrecht nicht greift

Das Widerrufsrecht gilt nicht für vor Ort abgeschlossene Verträge. Dazu gehören unter anderem Einkäufe in Läden. Hätten Sie im oben genannten Beispiel das Oberteil in einem Einkaufszentrum gekauft, könnten Sie den Vertrag nicht widerrufen. Ein Umtausch ist dann eine Kulanzleistung des Verkäufers.

Bei Click&Collect kommt es darauf an, wo Sie die endgültige Kaufentscheidung getroffen haben. Kaufen Sie die Ware im Online-Shop und holen Sie diese nur vor Ort ab, gelten dieselben Regeln wie bei einem normalen Online-Einkauf. Ist Ihre Ware nur für Sie reserviert und Sie entscheiden im Geschäft, ob Sie sie mitnehmen, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht.

Sie haben allerdings nicht immer ein Widerrufsrecht, wenn Sie einen Vertrag online abschließen. Bei individuell für Sie angefertigten Artikeln fällt das Widerrufsrecht beispielweise weg. Auch für digitale Inhalte wie Streaminginhalte und E-Books gelten Sonderregelungen. Dabei erlischt das Widerrufsrecht, sobald der Unternehmer den Vertrag ausführt. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein gekaufter Stream für Sie zur Verfügung steht oder Sie den Download eines E-Books starten. Somit können Verbraucher die Inhalte nicht beliebig nutzen und dann den Vertrag wieder widerrufen.

Weitere Ausnahmen für das Widerrufsrecht zählt das BGB in §312g auf.

Widerrufsfrist: Wie lange kann ich einen Vertrag widerrufen?

Sie können 14 Tage lang vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Einen Grund müssen Sie hierbei nicht angeben. Ab wann Ihre Widerrufsfrist läuft, hängt unter anderem vom geschlossenen Vertrag ab. Grundsätzlich entscheidet in der Regel der Zeitpunkt, an dem Sie eine gültige Widerrufsbelehrung erhalten haben. Wenn Sie Ware bestellt haben, beginnt die Frist, sobald Sie Ihre Bestellung erhalten haben. Bei Telefon-, Internet- oder Energielieferverträgen ist dagegen der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entscheidend.

Wenn Sie beim Kauf nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt werden oder es gar keine Widerrufsbelehrung gibt, verlängert sich die Frist um zwölf Monate. Nicht ordnungsgemäß wäre beispielsweise eine Belehrung, die auf einem veralteten Stand ist. In der Regel finden Sie Ihre Widerrufsbelehrung im Anhang der Bestellbestätigung.

Von Widerrufsschreiben bis Rück­erstattung: Wie funktioniert der Widerruf?

Wenn Sie einen Vertrag widerrufen wollen, sollten Sie das am besten schriftlich tun. Häufig bieten Verkäufer dazu ein vorgefertigtes Formular an. Sie können aber auch einen Brief oder eine E-Mail schreiben. Ihre Widerrufserklärung könnten Sie beispielsweise folgendermaßen formulieren:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit widerrufe ich fristgerecht den von mir abgeschlossenen Vertrag (möglichst genaue Vertragsbeschreibung inkl. Vertrags- oder Bestellnummer einfügen). Bitte bestätigen Sie mir den Widerruf schnellstmöglich.


Ist der Widerruf erfolgt, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen die Ware an den Verkäufer zurückschicken. Sie müssen dabei übrigens nicht zwingend die Originalverpackung verwenden. Dieselbe Frist muss der Verkäufer einhalten. Er muss Ihnen ebenfalls innerhalb von zwei Wochen den Kaufpreis und die gezahlten Versandkosten zurückerstatten. Dafür müssen Sie grundsätzlich die Rücksendekosten tragen. Manche Versender bieten allerdings einen kostenlosen Rückversand an.

Symbol Tipp: Glühbirne

Gut zu wissen: Sie dürfen gekaufte Ware testen und anprobieren. Als Orientierung gilt dabei: Was Sie im Laden tun könnten, ist in der Regel auch zu Hause erlaubt. Was darüber hinausgeht, allerdings nicht mehr.
Beschädigen Sie die Ware oder hinterlassen Sie Gebrauchsspuren, kann der Verkäufer aber Wertersatz von Ihnen verlangen.

Widerruf, Gewährleistung, Rücktritt vom Kauf­­vertrag: Was ist der Unterschied?

Häufig werden diese drei Begriffe verwechselt. Der Hauptunterschied besteht in dem Grund, aus dem Sie die Ware zurückgeben wollen.

Ein Widerrufsrecht für einen Vertrag ist gesetzlich oder vertraglich vereinbart. Eine Begründung für den Widerruf brauchen Sie nicht. Er ist in der Regel allerdings auch nur für bestimmte Arten von Verträgen möglich.

Die Gewährleistung dagegen greift dann, wenn Sie einen Mangel an Ihrer gekauften Ware feststellen und Sie den Schaden nicht selbst verursacht haben. In der Regel beträgt die Frist, um Mängel geltend zu machen, zwei Jahre. Stellen Sie einen Mangel fest, können Sie sich auf die Gewährleistung berufen. Der Verkäufer ist dann verpflichtet, nachzubessern. Er kann Ihre Ware bis zu zweimal reparieren oder Ihnen ein neues, mangelfreies Teil liefern. Man spricht hierbei von der sogenannten „Nacherfüllung“.

Doch Vorsicht: Nach einem Jahr erfolgt eine sogenannte Beweislastumkehr. Bis dahin muss der Verkäufer im Zweifelsfall beweisen, dass Sie den Schaden verursacht haben. Ist ein Jahr verstrichen, kehrt sich die Sache allerdings um - dann ist es an Ihnen nachzuweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag.

Für einen Rücktritt vom Kaufvertrag gibt es grundsätzlich zwei potenzielle Gründe:

  • Der Verkäufer erbringt keine mangelfreie und pünktliche Lieferung.
  • Ein Rücktrittsrecht ist vertraglich festgelegt.

Wenn der Verkäufer seiner gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt oder zweimaliges Nachbessern nicht geholfen hat, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

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