Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Auf dem Rad gilt in Deutschland eine Alkoholgrenze von 1,6 Promille. Fahrradfahrer, bei denen ein Blutalkoholgehalt in dieser Höhe oder höher gemessen wird, gelten als absolut fahruntauglich und machen sich strafbar. Allerdings riskieren auch Personen mit einem geringeren Alkoholwert eine Strafanzeige: Wer Ausfallerscheinungen zeigt und einen Wert über 0,3 Promille hat, kann ebenso für fahruntauglich erklärt werden.
Im Zusammenhang mit Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss sind zwei Arten der Fahruntauglichkeit zu unterscheiden: die relative und die absolute. Wenn jemand mit einem Promillewert von mindestens 1,6 auf dem Fahrrad angehalten wird, gilt er als absolut fahruntauglich.
Da sich Alkohol von Person zu Person unterschiedlich auswirken kann, gibt es auch die relative Fahruntauglichkeit, die bereits ab einem Promillewert von 0,3 gilt. Wenn beispielsweise ein Radfahrer mit einem Promillewert von 0,7 angehalten wird, weil er in Schlangenlinien fährt, gilt das als relative Fahrunfähigkeit und hat Konsequenzen zur Folge.
Fahrunfähigkeit tritt häufiger auf als man denkt. Bereits ab einem Promillewert von 0,3 können Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit und Entfernung auftreten. Dies verdeutlicht, dass Alkoholkonsum selbst in vermeintlich geringen Mengen das Fahrvermögen beeinträchtigen kann und somit ein hohes Risiko für alle Verkehrsteilnehmer darstellt. Es ist daher ratsam, vollständig nüchtern Fahrrad zu fahren, um die eigene Sicherheit und die der anderen zu gewährleisten.
Wer die Alkoholgrenze von 1,6 Promille missachtet, macht sich strafbar und riskiert bis zu drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die Konsequenzen können bis hin zum Führerscheinentzug reichen. Das Strafmaß hängt vom gemessenen Blutalkoholwert ab und wird je nach Situation individuell bewertet.
Auch wenn man als Radfahrer weniger als 1,6 Promille hat, kann eine Straftat vorliegen. Wer betrunken auf dem Fahrrad in einen Unfall verwickelt wird oder sogar Verursacher ist, riskiert die Gefährdung der eigenen Person und anderer Verkehrsteilnehmer und muss mit einer deutlich höherer Strafe rechnen.
Übrigens: Eine MPU kann auch für Personen angeordnet werden, die (noch) keinen Führerschein haben. Jede Person, die am Straßenverkehr teilnimmt, muss ihre Eignung dafür unter Beweis stellen können. Das gilt für Fahrradfahrer genauso wie für Autofahrer.
Ja, in Deutschland kann bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Verkehrsregeln oder bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss ein Fahrradfahrverbot ausgesprochen werden. Es wird in der Regel von der zuständigen Verwaltungsbehörde oder vom Gericht verhängt.
Ein Fahrradfahrverbot bedeutet, dass die betroffene Person für einen bestimmten Zeitraum oder dauerhaft von der Teilnahme am Straßenverkehr mit dem Fahrrad ausgeschlossen ist. Bei Zuwiderhandlung können weitere rechtliche Konsequenzen folgen.
Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist ein Fahrrad, bei dem der Fahrer durch das Treten in die Pedale Unterstützung durch einen Elektromotor erhält. Die Hilfe endet automatisch bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h. Rechtlich werden Pedelecs allerdings als Fahrräder eingestuft, somit gilt die maximale Promillegrenze von 1,6.
Anders ist es bei E-Bikes. Diese sind mit einem Elektromotor ausgestattet, der den Fahrer auch ohne Treten der Pedale unterstützt. Stattdessen wird der Elektroantrieb durch einen Drehgriff oder Schaltknopf am Lenker aktiviert. Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, sodass sie als Klein- oder Leichtkrafträder eingestuft werden. Dementsprechend gilt für sie die selbe Alkoholgrenze wie für Autofahrer, nämlich maximal 1,1 Promille.
Gleiches gilt übrigens für E-Scooter: Obwohl die kleinen Roller maximal 20 km/h fahren dürfen, gilt für sie die Autofahrer-Promillegrenze.
Für Personen, die erst kürzlich ihren Führerschein gemacht haben, gelten besondere Regeln im Straßenverkehr. In der Probezeit oder bis zum 21. Geburtstag müssen Fahranfänger eine 0,0 Promillegrenze beim Autofahren einhalten. Diese Promillegrenze gilt jedoch nur für Kraftfahrzeuge. Ein Fahrrad wird grundsätzlich mit Muskelkraft betrieben, weshalb hierbei eine Promillegrenze von 1,6 angewendet wird.