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Familie packt auf ihrer Auslandsreise den Kofferraum.

Unbesorgt Reisen dank Auslandsschadenschutz

Mit dem eigenen Auto in den Urlaub fahren ist für viele einfach das Schönste. Doch bringt eine Fahrt in andere Länder auch Risiken mit sich. Lesen Sie hier, warum der Auslandsschadenschutz ratsam ist.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn Sie im Ausland mit Ihrem in Deutschland versicherten Pkw unterwegs sind, gilt immer das Recht des Landes.
  • Werden Sie dann unschuldig in einen Unfall verwickelt, hilft Ihnen die Auslandsschadenschutzversicherung. Sie regelt immer nach deutschem Recht und gleicht Differenzen aus.
  • Der Auslandsschadenschutz leistet bis zu der vereinbarten Versicherungssumme Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • Bei AdmiralDirekt profitieren Kunden mit Premium Tarif automatisch vom Auslandsschadenschutz.

Was ist der Auslandsschadenschutz?

Wenn Sie außerhalb von Deutschland in Europa oder in den außereuropäischen Staaten, die zum Geltungsbereich der EU gehören, unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, gilt immer das Recht des Landes. Dieses kann deutlich vom deutschen Standard abweichen. Schnell kommen dann nach Unfällen im Ausland Fragen auf:

  • Welche Ersatzansprüche habe ich?
  • Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
  • Darf ich einen Sachverständigen selbst beauftragen?
  • Muss ich in Vorleistung treten und selbst mit dem Versicherer abrechnen?
  • Habe ich einen Schmerzensgeldanspruch?

Um genau solche Themen kümmert sich eine Auslandsschadenschutzversicherung.

Wann greift die Auslandsschaden­­schutzversicherung?

Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Auslandsschadenschutzversicherung in Anspruch nehmen können, ist, dass

  • der Zusammenstoß außerhalb von Deutschland stattgefunden hat,
  • Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt wurden,
  • das Fahrzeug des Unfallverursachers ein versicherungspflichtiges und im Ausland zugelassenes Kraftfahrzeug ist.

Was bezahlt der Auslandsschadenschutz?

Mit Abschluss einer Auslandsschadenschutz-Versicherung können Sie sicher sein, dass Sie auf Reisen mit Ihrem Pkw gegen Schäden an Ihrem Auto, der eigenen Person oder Ihrer Mitfahrenden geschützt sind. Ihre Versicherung tritt dann für Sie ein und zwar so, als ob der Unfallgegner bei uns mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung versichert wäre.

Mann im Auto.

Ihre Autoversicherung kommt für alle Ihnen entstandenen Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme Ihrer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung auf. Bei AdmiralDirekt sind dies 100 Millionen Euro für Personen-, Vermögens- und Sachschäden je Schadenereignis. Die Summe pro Personenschaden liegt im Premium Tarif bei 15 Millionen. Entscheidend ist, dass es sich bei dem gegnerischen Unfallfahrzeug um ein im Ausland zugelassenes versicherungspflichtiges Fahrzeug handelt.

Ohne Auslandsschadenschutz kann es teuer werden

Lange haben Sie sich auf Ihre Reise mit der Familie gefreut und dann das: Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fährt Ihnen im Urlaub ins Auto. Sie tragen zwar keine Schuld, aber das hilft Ihnen gerade nicht weiter, denn Ihr Unfallgegner hat keine Kfz-Versicherung. Zugegeben, das wäre der schlechteste Fall und Sie müssten die Unfallkosten selbst zahlen.

Symbol Tipp: Glühbirne

Hintergrund: Nicht in allen Ländern ist eine Autoversicherung vorgeschrieben. Das ist aber eher die Ausnahme. Viele europäische Staaten nehmen am Kennzeichen-Abkommen teil. Das bedeutet, in diesen Ländern besteht Versicherungsschutz und bei der Einreise genügt eben das Kennzeichen als Versicherungsbeleg. In einigen Ländern müssen Sie noch die sogenannte Grüne Karte mitführen, um damit im Bedarfsfall Ihren Versicherungsschutz nachweisen zu können.

Ein weiteres Szenario dürfte deutlich häufiger vorkommen:

Die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reicht nicht aus, um den Ihnen entstandenen Schaden zu zahlen. Denn nicht nur Ihr Pkw hat ordentlich was abbekommen, sondern Sie leider auch. Das ist insofern besonders tragisch, als dass insbesondere Personenschäden schnell in Millionenhöhe gehen können. Ist Ihr Unfallgegner zu gering versichert, müssen Sie für Ihre eigene Gesundheit zahlen.

Welchen Service bietet der Auslands­schaden­schutz?

Eine unserer Kundenberater/innen ist immer für Sie da!

Der Auslandsschadenschutz von AdmiralDirekt bietet einen großen Vorteil:
Die Schadenregulierung nach deutschem Recht.

Bei Unfällen im Ausland gelten andere Rechte und Regeln. Damit Sie sich im Ernstfall nicht selbst mit dem landesspezifischen Schadenersatz- und Straßenverkehrsrecht herumschlagen müssen, nehmen unsere Kfz-Versicherungsexperten Ihnen diese Arbeit ab.

Wir klären auch, wenn ein Dritter, wie z. B. der Arbeitgeber oder ein privater Krankenversicherer, leistungspflichtig ist oder wenn der Verursacher Ihnen eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen erbringen muss, denn diese Leistungspflichten gehen vor dem Auslandsschadenschutz.

Dieser Prozess kann sich in die Länge ziehen. Das muss Sie aber nicht kümmern, denn Ihre Autoversicherung ist zur Vorleistung verpflichtet. Leistungen von Dritten, insbesondere ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherern, rechnen wir dann auf unsere Leistungen an.

Wenn der Unfallverursacher entweder keine Kfz-Haftpflichtversicherung hat oder deren Versicherungssumme nicht ausreicht, um den Ihnen entstandenen Schaden zu zahlen, springt Ihre Auslandsschadenschutz-Versicherung ein. Diese leistet bis zu der von Ihnen vereinbarten Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Wie teuer ist der Auslandsschadenschutz?

Einige Kfz-Versicherer bieten den Schutz für die Auslandsreise optional an. Bei AdmiralDirekt ist der Auslandsschadenschutz bereits im Premium Tarif der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten – ganz ohne zusätzliche Kosten!

Symbol Bonuszahlung: Geld in der Hand

Wie erhalte ich nach einem Unfall im Ausland mein Geld?

Das Wichtigste für Sie als geschädigte Person ist natürlich zu wissen, wie Sie nach einem Schaden im Ausland an Ihr Geld kommen. Mit einer Auslandsschadenschutzversicherung ist das zum Glück simpel, denn den Anspruch können Sie direkt bei Ihrer Kfz-Versicherung stellen.

Auto mit Transportbox auf dem Weg in den Urlaub.

Tipp für Fahrten ins Ausland

Es ist übrigens ratsam, immer einen europäischen Unfallbericht und einen Stift im Handschuhfach zu haben, so können Sie im Schadenfall alle wichtigen Informationen festhalten. In unserem Artikel Autoversicherung im Ausland erhalten Sie zusätzliche wertvolle Tipps zum Thema Fahren im Ausland.

Symbol Schutzbrief: Pannenfahrzeug schleppt Auto ab.

Weiterer Schutz im Ausland

Sind Sie häufiger oder für längere Zeit im Ausland unterwegs ist? Dann ist auch der Schutzbrief eine wichtige Zusatzversicherung für Sie. Er bietet Leistungen wie Krankenrücktransport, Heimholung von Kindern und Fahrzeugabholung.

Um Ihren Urlaub insgesamt abzusichern, empfehlen wir Ihnen zudem, einen Blick auf unsere Auslands­­reisekranken­­versicherung sowie unsere Reise­­-Rücktritts­­versicherung zu werfen.

Symbol für Tarifrechner.
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FAQ zum Auslandsschadenschutz

In welchen Ländern gilt der Auslandsschadenschutz?

Sie haben Versicherungsschutz innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Wer gilt als versicherte Person im Auslandsschutz?

Versichert sind Sie, alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs. Rechte aus diesem Vertrag können aber nur Sie geltend machen.

Was gilt als versichertes Fahrzeug?

Versichert ist das im Versicherungsschein/ Nachtrag genannte Fahrzeug. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie auf mitgeführtes Gepäck und die Ladung.

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