Das Wichtigste in Kürze:
Wenn Sie außerhalb von Deutschland in Europa oder in den außereuropäischen Staaten, die zum Geltungsbereich der EU gehören, unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, gilt immer das Recht des Landes. Dieses kann deutlich vom deutschen Standard abweichen. Schnell kommen dann nach Unfällen im Ausland Fragen auf:
Um genau solche Themen kümmert sich eine Auslandsschadenschutzversicherung.
Voraussetzung dafür, dass Sie Ihre Auslandsschadenschutzversicherung in Anspruch nehmen können, ist, dass
Mit Abschluss einer Auslandsschadenschutz-Versicherung können Sie sicher sein, dass Sie auf Reisen mit Ihrem Pkw gegen Schäden an Ihrem Auto, der eigenen Person oder Ihrer Mitfahrenden geschützt sind. Ihre Versicherung tritt dann für Sie ein und zwar so, als ob der Unfallgegner bei uns mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung versichert wäre.
Lange haben Sie sich auf Ihre Reise mit der Familie gefreut und dann das: Ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug fährt Ihnen im Urlaub ins Auto. Sie tragen zwar keine Schuld, aber das hilft Ihnen gerade nicht weiter, denn Ihr Unfallgegner hat keine Kfz-Versicherung. Zugegeben, das wäre der schlechteste Fall und Sie müssten die Unfallkosten selbst zahlen.
Hintergrund: Nicht in allen Ländern ist eine Autoversicherung vorgeschrieben. Das ist aber eher die Ausnahme. Viele europäische Staaten nehmen am Kennzeichen-Abkommen teil. Das bedeutet, in diesen Ländern besteht Versicherungsschutz und bei der Einreise genügt eben das Kennzeichen als Versicherungsbeleg. In einigen Ländern müssen Sie noch die sogenannte Grüne Karte mitführen, um damit im Bedarfsfall Ihren Versicherungsschutz nachweisen zu können.
Ein weiteres Szenario dürfte deutlich häufiger vorkommen:
Die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers reicht nicht aus, um den Ihnen entstandenen Schaden zu zahlen. Denn nicht nur Ihr Pkw hat ordentlich was abbekommen, sondern Sie leider auch. Das ist insofern besonders tragisch, als dass insbesondere Personenschäden schnell in Millionenhöhe gehen können. Ist Ihr Unfallgegner zu gering versichert, müssen Sie für Ihre eigene Gesundheit zahlen.
Der Auslandsschadenschutz von AdmiralDirekt bietet einen großen Vorteil:
Die Schadenregulierung nach deutschem Recht.
Bei Unfällen im Ausland gelten andere Rechte und Regeln. Damit Sie sich im Ernstfall nicht selbst mit dem landesspezifischen Schadenersatz- und Straßenverkehrsrecht herumschlagen müssen, nehmen unsere Kfz-Versicherungsexperten Ihnen diese Arbeit ab.
Wir klären auch, wenn ein Dritter, wie z. B. der Arbeitgeber oder ein privater Krankenversicherer, leistungspflichtig ist oder wenn der Verursacher Ihnen eine Entschädigung aus anderen Versicherungsverträgen erbringen muss, denn diese Leistungspflichten gehen vor dem Auslandsschadenschutz.
Dieser Prozess kann sich in die Länge ziehen. Das muss Sie aber nicht kümmern, denn Ihre Autoversicherung ist zur Vorleistung verpflichtet. Leistungen von Dritten, insbesondere ausländischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherern, rechnen wir dann auf unsere Leistungen an.
Wenn der Unfallverursacher entweder keine Kfz-Haftpflichtversicherung hat oder deren Versicherungssumme nicht ausreicht, um den Ihnen entstandenen Schaden zu zahlen, springt Ihre Auslandsschadenschutz-Versicherung ein. Diese leistet bis zu der von Ihnen vereinbarten Deckungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung.
Einige Kfz-Versicherer bieten den Schutz für die Auslandsreise optional an. Bei AdmiralDirekt ist der Auslandsschadenschutz bereits im Premium Tarif der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten – ganz ohne zusätzliche Kosten!
Das Wichtigste für Sie als geschädigte Person ist natürlich zu wissen, wie Sie nach einem Schaden im Ausland an Ihr Geld kommen. Mit einer Auslandsschadenschutzversicherung ist das zum Glück simpel, denn den Anspruch können Sie direkt bei Ihrer Kfz-Versicherung stellen.
Sind Sie häufiger oder für längere Zeit im Ausland unterwegs ist? Dann ist auch der Schutzbrief eine wichtige Zusatzversicherung für Sie. Er bietet Leistungen wie Krankenrücktransport, Heimholung von Kindern und Fahrzeugabholung.
Um Ihren Urlaub insgesamt abzusichern, empfehlen wir Ihnen zudem, einen Blick auf unsere Auslandsreisekrankenversicherung sowie unsere Reise-Rücktrittsversicherung zu werfen.
Sie haben Versicherungsschutz innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.
Versichert sind Sie, alle berechtigten Fahrzeuginsassen, der Halter und der Eigentümer des Fahrzeugs. Rechte aus diesem Vertrag können aber nur Sie geltend machen.
Versichert ist das im Versicherungsschein/ Nachtrag genannte Fahrzeug. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf einen mitgeführten Wohnwagen-, Gepäck- oder Bootsanhänger sowie auf mitgeführtes Gepäck und die Ladung.