Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Die Neupreisentschädigung – auch als Neuwertentschädigung bekannt – ist ein Tarifmerkmal der Teilkaskoversicherung und greift bei Schäden wie Zerstörung, Totalschaden und Diebstahl. Entscheidend ist, dass es sich bei Ihrem Pkw um eine Erstzulassung handelt und der im Tarif gewählte Zeitraum nicht überschritten wurde. Bei AdmiralDirekt sind Sie mit dem Premium Tarif bis zu 36 Monate geschützt.
Die Neupreisentschädigung ist für jeden Neuwagenbesitzer zu empfehlen – nicht zuletzt, weil der Zeitwertverlust in den ersten Jahren nach der Anschaffung eines Pkw besonders hoch ist. Achten Sie bei Ihrem Kfz-Tarif darauf, dass Sie die Neuwertentschädigung für einen möglichst langen Zeitraum auswählen. Im Schadenfall erhalten Sie dann den vollen Neupreis von der Autoversicherung zurück.
Wichtig: Ohne Neupreisentschädigung wird Kaskoversicherten lediglich der Zeitwert, also der Wiederbeschaffungswert, erstattet. Dieser spiegelt den aktuellen Wert des Autos wider und wird vom Alter, Fahrzeugmodell, Kilometerstand und dem Zustand des Pkw beeinflusst.
Gut zu wissen: Im Schadenfall muss bei den meisten Versicherern ein bestimmter Betrag überschritten sein, sodass von einem Totalschaden ausgegangen werden kann (der Reparaturwert liegt je nach Versicherer zwischen 70 - 80 Prozent des Neupreises).
Übrigens: Wenn Sie ein Leasingauto fahren, sollten Sie sich zum Thema GAP-Deckung informieren.
Ihr Vorteil bei AdmiralDirekt
Bei AdmiralDirekt ist die Neupreisentschädigung bereits in der Teilkaskoversicherung enthalten. Bei vielen anderen Versicherern müssen Sie dazu eine Vollkaskoversicherung abschließen. Wir zahlen den Neupreis Ihres Pkw, innerhalb von sechs Monaten nach Erstzulassung. Im Komfort Tarif gilt eine verlängerte Frist von 18 Monaten, im Premium Tarif erstatten wir bis zu 36 Monate den Neuwert für Ihr Auto.
Die Kaufpreisentschädigung richtet sich an Kunden mit Gebrauchtwagen. Diese Leistung ist eine Ergänzung zur Neuwertentschädigung und funktioniert nach dem gleichen Prinzip: Wir kommen für den gezahlten und nachgewiesenen Gebrauchtfahrzeugpreis des Fahrzeugs auf, wenn innerhalb von 36 Monaten nach Erwerb ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.