Eine halbe Ewigkeit haben Sie auf Ihr Traumauto hingespart. Nach Wochen des Wartens, können Sie es endlich beim Autohändler abholen. Doch die Freude hält leider nicht lang: Das schöne neue Auto wurde geklaut! Was nun?
Damit Sie dieses Horrorszenario gar nicht erst fürchten müssen, bieten einige Kfz-Versicherer ihren Kunden eine sogenannte Neupreisentschädigung an. Diese Leistung - auch Neuwertentschädigung genannt - leistet in folgenden Fällen:
Als Neuwagenbesitzer sollten Sie unbedingt einen Tarif inklusive Neupreisentschädigung wählen, damit Ihre Autoversicherung im Schadenfall nicht nur den Zeitwert erstattet. Der Zeitwert - auch Wiederbeschaffungswert genannt – spiegelt den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges wider und wird maßgeblich vom Alter, Fahrzeugmodell, Kilometerstand und dem Zustand des Pkw beeinflusst. In den ersten Jahren ist der Zeitwertverlust besonders hoch.
Mit der Neupreisentschädigung erhalten Sie den vollen Neupreis und nicht nur den Wiederbeschaffungswert zurück.
Im Schadenfall muss bei den meisten Versicherern ein bestimmter Betrag überschritten sein, sodass von einem Totalschaden ausgegangen werden kann (der Reparaturwert liegt je nach Versicherer zwischen 70 - 80 Prozent des Neupreises).
Bei AdmiralDirekt ist die Neupreisentschädigung bereits in der Teilkaskoversicherung enthalten. Bei vielen anderen Versicherern müssen Sie dazu eine Vollkaskoversicherung abschließen. Wir zahlen den Neupreis Ihres Pkw, innerhalb von sechs Monaten nach Erstzulassung. Im Komfort-Tarif gilt eine verlängerte Frist von 18 Monaten, im Premium-Tarif erstatten wir bis zu 24 Monate den Neuwert für Ihr Auto.
Die Kaufpreisentschädigung richtet sich an Kunden mit Gebrauchtwagen. Diese Leistung ist eine Ergänzung zur Neuwertentschädigung und funktioniert nach dem gleichen Prinzip: Wir kommen für den gezahlten und nachgewiesenen Gebrauchtfahrzeugpreis des Fahrzeugs auf, wenn innerhalb von 24 Monaten nach Erwerb ein Totalschaden, eine Zerstörung oder ein Verlust eintritt.