Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Immer mehr Autofahrer vertrauen heute auf Dashcams: Die kleinen Videokameras sind meist am Armaturenbrett oder innen an der Windschutzscheibe angebracht. So können sie das Verkehrsgeschehen aus dem Auto heraus filmen. Dashcams verfügen über digitale Speichermedien wie SD- oder microSD-Karten. Darauf lassen sich die Video- und Audiodaten speichern, sodass Sie die Aufnahmen später herunterladen und ansehen können.
Oftmals sollen Dashcams primär dazu dienen, im Falle eines Unfalls die Schuld zu klären und ein Beweismittel in den Händen zu haben. Die Aufnahmen können zudem nützlich sein, um verkehrswidriges Verhalten wie Drängeln oder Vorfahrtsverletzungen anzuzeigen. Einige Fahrer nutzen die Kameras auch, um das eigene Fahrverhalten zu bewerten, Kriminelle abzuschrecken oder Filmaufnahmen entlang interessanter Strecken auf Reisen zu machen.
Wie aber ist die Rechtslage zu Dashcams? Generell spricht rechtlich nichts dagegen, eine Dashcam im Fahrzeug zu installieren. Das ist allerdings kein Freifahrtschein, überall und jederzeit zu filmen. Denn es gilt der Datenschutz. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die „permanente anlasslose Aufzeichnung“ deshalb unzulässig.
Wer bei einem Unfall die Schuld trägt, lässt sich häufig nicht eindeutig feststellen. Wenn die Sache vor Gericht geht, liegt die Schuldfrage dann im Ermessen des Richters. Das kann weitreichende Folgen haben: Der Unfallverursacher haftet für die Schäden und die Anwaltskosten des Geschädigten. Um sich vor falschen Anschuldigungen zu schützen und die eigene Position in Streitfällen zu stärken, setzen viele Autofahrer auf eine Dashcam. Die Aufnahmen dieser Kamera können dazu beitragen, den Unfallhergang nachzuvollziehen und den Schuldigen zu ermitteln. Nur kommt hier wieder die Problematik mit dem Datenschutz ins Spiel.
Das Wichtigste vorweg: Dashcam-Aufnahmen sind als Beweismittel bei Prozessen um Unfallschäden vor Gericht erlaubt. So hat der Bundesgerichtshof mit dem Urteil vom 15. Mai 2018 entschieden. Die Gerichte müssen trotzdem den Datenschutz berücksichtigen und deswegen immer im Einzelfall abwägen, ob sie ein Video vom Unfallhergang als Beweismittel zulassen. Damit geht zwar ein Verstoß gegen den Datenschutz einher – allerdings sind datenschutzrechtliche Bedenken hierbei unter Umständen nachrangig. Denn bei einem Unfall im Straßenverkehr ist in der Regel davon auszugehen, dass die Beteiligten ihre Personalien und andere Angaben (z. B. Kennzeichen des Fahrzeugs, Versicherung und Versicherungsnummer) austauschen.
Ein permanentes Aufzeichnen ist gemäß der aktuellen Rechtsprechung nicht erlaubt. Im Umkehrschluss bedeutet das: Sie dürfen mit Ihrer Dashcam nur kurz filmen, wenn es dafür einen konkreten Anlass gibt – wie etwa einen Verkehrsunfall. Moderne Dashcams besitzen folgende Funktionen, mit denen sich diese Problematik lösen lässt:
Hinweis: Eine Dashcam kann umgekehrt auch belegen, dass Sie die Schuld am Unfall tragen. In diesem Fall sind Sie allerdings nicht dazu verpflichtet, die Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel auszuhändigen. Beispielsweise kann die Autoversicherung des Unfallgegners nicht die Herausgabe der Videoaufnahmen verlangen, falls Sie sich dadurch selbst belasten würden.
Wenn Sie mit einer Dashcam im Auto die Umgebung aufzeichnen, erfassen Sie dabei auch personenbezogene Informationen fremder Personen. Dazu gehören Bilder von Gesichtern und Autokennzeichen. Die wichtigsten Vorschriften sind daher der Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte unbeteiligter Verkehrsteilnehmer. Obwohl die Verwendung einer Dashcam in einem gewissen Rahmen zulässig ist, dürfen Sie die Aufnahmen z. B. nicht auf Social Media veröffentlichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Kennzeichen anderer Fahrzeuge und Personen sichtbar oder verpixelt dargestellt sind.
Achtung: Wenn Sie gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen, können u. a. Bußgelder und Schadensersatzansprüche drohen. Deshalb empfiehlt es sich, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Keinesfalls sollten Sie die Dashcam-Aufnahmen unüberlegt der Polizei oder anderen Stellen übergeben.
Dashcams nehmen während der Fahrt das Geschehen im Straßenverkehr auf und speichern davon Videoclips. Je nach Modell und Ausrichtung filmen die Mini-Kameras die Sicht nach vorn, nach hinten oder im 360-Grad-Rundumblick. Dadurch können Dashcams z. B. festhalten, wenn ein anderer Fahrer die Vorfahrt missachtet oder abrupt abbremst. Die Dashcam-Aufnahmen können demzufolge hilfreich sein, um Verkehrsverstöße und gefährliches Fahren zu dokumentieren. Bei strittigen Fällen liefert eine Dashcam manchmal den entscheidenden Beweis, wer den Verkehrsunfall verursacht hat. Diese Frage ist auch für die Versicherung relevant.
Tipp: Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung können Sie sich auf einen Rechtsbeistand verlassen, wenn es z. B. nach einem Unfall zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Die kostenlose Anwaltshotline bietet Ihnen zudem bei Fragen eine schnelle und kompetente Beratung.
Eine gute Dashcam erfüllt zunächst einmal die datenschutzrechtlichen Anforderungen und verfügt somit über eine Loop-Funktion, die eine dauerhafte Datenspeicherung verhindert. Weitere Kriterien beim Kauf sind die Bildqualität (idealerweise 1080p Full HD oder 4K), ein Nachtmodus und eine einfache Bedienung. Eine WLAN-Verbindung ermöglicht es Ihnen, die Dashcam mit dem Smartphone zu verbinden. Einige Dashcams bieten zusätzlich einen Parkmodus, der gegen Vandalismus schützen kann.