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Seit dem 19.02.2020 gibt es höhere Kaufprämien für Elektrofahrzeuge und Plug-In Hybride.

Extra Bonus für E-Autos

2020 hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Förderrichtlinie für Elektroautos und Brennstoffzellenfahrzeuge herausgeben. Im Jahr 2023 wurde diese nochmal angepasst. Welche Prämien Sie noch erhalten können, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Käufer eines Batterie- oder Brennstoffzellenfahrzeugs können bis zu 4.500 Euro Förderung erhalten.
  • Plug-In Hybride werden seit 2023 nicht mehr gefördert.
  • Bis 2030 sollen 15 Millionen Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren.

Die Fakten im Überblick

  • Die Förderung gilt seit dem 19. Februar 2020 und wird auch rückwirkend für Fahrzeuge gezahlt, die ab dem 5. November 2019 zugelassen wurden.
  • Für Leasingfahrzeuge, die ab dem 16.11.2020 zugelassen wurden, wir die Höhe der Förderung abhängig von der Leasingdauer gestaffelt, sofern die Vertragslaufzeit geringer als 24 Monate ist.
  • Einen Anspruch auf den Umweltbonus gibt es übrigens nicht. Die Zuwendungen stehen unter Vorbehalt der Verfügbarkeit der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel der Bundesregierung.
  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Liste mit insgesamt ca. 2.100 Einträgen für bezuschusste Fahrzeuge herausgegeben. Die Antragstellung erfolgt online.
  • Der Umweltbonus kann maximal bis zum 31. Dezember 2024 beantragt werden. Neuwagen müssen ab 2023 mindestens 12 Monate ohne Halterwechsel gefahren werden.
  • Auch Gebrauchtwagen können unter bestimmten Voraussetzungen die Prämie beantragen. Im BAFA Merkblatt erfahren Sie mehr.

Übrigens: Seit 2022 gibt es zudem die THG-Prämie für private Elektroauto-Fahrer, die sich damit einen weiteren Bonus sichern können. Private Ladestationen werden ab Herbst 2023 wieder gefördert. Dafür werden vom Verkehrsministerium 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Mehr dazu und alles Wissenswerte zur Anschaffung, erfahren Sie in unserem Artikel rund um das Thema Wallbox.

Euro Münzen

Diese Umweltprämien erhalten Sie für Ihr E-Auto

Hersteller und Staat teilen sich die Umweltprämien. Der Anteil des Staates ist dabei doppelt so hoch wie der des Herstellers:

  • Käufer von reinen Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis erhalten jetzt 4.500 Euro.
  • Wer ein E-Auto oder Brennstoffzellenfahrzeug über 40.000 und bis maximal 65.000 Euro Neupreis kauft, erhält einen Bonus von 3.000 Euro.
  • Ab 1.1.2024 werden nur noch E-Autos bezuschusst die maximal 45.000 Euro Nettolistenpreis kosten. Die maximale Förderung beträgt 3.000 Euro.

Sie denken darüber nach, sich einen Stromer anzuschaffen? Unsere Kfz-Experten informieren über die Vor- und Nachteile von E-Autos.

Klimaziele schaffen durch E-Mobilität

Mit dem extra Umweltbonus möchte die Bundesregierung den Absatz von Elektrofahrzeugen weiter in Gang setzen. Bis 2030 hat sie sich zum Ziel gesetzt rund 15 Millionen Elektroautos auf Deutschlands Straßen zu bringen. Langfristig sollen eine Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft und damit auch die Klimaziele erreicht werden.

Mieter und Wohnungseigentümer haben Anspruch auf eine Wallbox.

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