Der Anspruch auf BAföG ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft:
Eltern sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Kinder während der ersten Ausbildung finanziell zu unterstützen. In manchen Familien reicht das Einkommen allerdings nicht aus, um die Miete für das Studierendenwohnheim und andere Lebenskosten im Studium zu finanzieren. Dann hilft BAföG weiter.
Um den BAföG-Anspruch zu berechnen, stellt das zuständige Amt das Einkommen fest. Davon bleiben gewisse Freibeträge anrechnungsfrei:
Sofern nach Abzug dieser Freibeträge noch ein berücksichtigungsfähiger Betrag verbleibt, wird dieser an den Bedarfssatz angerechnet.
Um den BAföG-Anspruch zu berechnen, braucht das Amt entsprechende Einkommensnachweise: etwa aktuelle Steuerbescheide und andere Bescheide zu Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Rente.
Falls Ihre Eltern die BAföG-Formulare nicht ausfüllen wollen oder keinen Unterhalt zahlen, stellen Sie einen Antrag auf Vorausleistung. Dazu reichen Sie das BAföG Formblatt 8 ein und übertragen so die Unterhaltsansprüche, die Sie Ihren Eltern gegenüber haben, auf das Land. Die Vorausleistungen von BAföG stellen sicher, dass Sie Ihre Ausbildung oder Ihr Studium weiterführen können und nicht in finanzielle Notlage geraten.
In Ausnahmefällen wird eine elternunabhängige Förderung gewährt. Das trifft zu, wenn Sie ein Abendgymnasium besuchen, das 30. Lebensjahr zu Anfang der Ausbildung schon vollendet haben oder schon einige Zeit selbst erwerbstätig waren.
BAföG setzt sich aus dem Grundbedarf, der Wohnpauschale sowie dem Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen. Je nach persönlichen Lebensumständen addieren sich dazu noch ein Kinderbetreuungszuschlag und Auslandszuschläge. Der BAföG-Höchstsatz beläuft sich ab dem Wintersemester 2024/25 auf 992 € monatlich.
Die Berechnung von BAföG ist komplex, da verschiedene Faktoren einen Einfluss auf die persönliche Förderhöhe nehmen. Deshalb stellen wir Ihnen an dieser Stelle die allgemeine Berechnungsgrundlage vor:
Die Website von Studis Online stellt einen BAföG-Check und einen BAföG-Rechner 2024/2025 zur Verfügung. Damit haben Sie die Möglichkeit, Ihren BAföG-Anspruch zu prüfen und den Bedarfssatz auf Grundlage Ihrer persönlichen Informationen zu berechnen.
BAföG ist für bedürftige Personen vorgesehen, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren. Die Förderung soll jungen Menschen eine gute Bildung ermöglichen – selbst wenn die eigenen finanziellen Mittel sowie die der Eltern (und ggf. des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners) dafür nicht ausreichen.
Dafür gibt es verschiedene Gründe: fehlende Informationen oder Nachweise, eine nicht förderungsfähige Ausbildung, ein zu hohes Alter, fehlende Leistungsnachweise ab dem 5. Semester oder ein mehrfacher Studienwechsel.
Ja, ein BAföG-Anspruch besteht unter bestimmten Voraussetzungen auch bei einem Auslandsaufenthalt. Wenn Sie im Ausland studieren, erhalten Sie unter Umständen einen BAföG-Auslandszuschlag.
Neben BAföG im Studium gibt es Schüler-BAföG. Damit fördert der Staat die Ausbildung an einer beruflichen oder weiterführenden Schule.
Wenn Ihr BAföG-Bescheid nicht wie erwartet ausfällt oder Sie sich gegen ungerechtfertigte Kürzungen wehren müssen, ist unsere Rechtsschutzversicherung für Sie da.
Unsere Vorteile für Sie: