Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Drohnen gelten gesetzlich als unbemannte Luftfahrzeuge. In der EU-Drohnenverordnung (2019/947) findet sich hierfür auch der Begriff UAS (übersetzt: Unmanned Aircraft System). Diese Verordnung teilt Drohnen in drei Betriebskategorien ein:
Für private Drohnenpiloten ist vor allem die offene Betriebskategorie von Bedeutung, die klare Regeln für den Betrieb der Drohne festlegt. Die Begrenzungen für die einzelnen Klassen von Drohnen finden Sie auf der Website der dipul (Digitale Plattform Unbemannte Luftfahrt). So dürfen Sie mit einer Drohne der Klasse C1 (unter 900 g) beispielsweise keine Menschenansammlungen und keine unbeteiligten Personen überfliegen. Je nach Gewicht der Drohne und dem Einsatz schreibt die EU-Drohnenverordnung einen Drohnenführerschein vor.
Welche Klasse hat meine Drohne?
Drohnen sind in sieben Klassen eingeteilt (C0 bis C6). Die jeweilige Klassifizierung finden Sie auf der Verpackung. Für Bestandsdrohnen (ohne C-Klassifizierung) gelten die Verhaltensregeln der Unterkategorie A1 (unter 250 g) oder A3 (ab 250 g).
Für Drohnen der Klassen C1 bis C4 genügt unter bestimmten Voraussetzungen der kleine Drohnenführerschein. In der Fachsprache nennt sich dieses Zertifikat EU-Kompetenznachweis. Dafür absolvieren Sie den Online-Trainingskurs und die Trainingsprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt. Wenn Sie das Training bestanden haben, nehmen Sie an der Online-Prüfung A1/A3 teil. Diese Prüfung besteht aus 40 Multiple-Choice-Fragen. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie Ihren Drohnenführerschein. Das Zertifikat ist fünf Jahre lang gültig. Für den EU-Kompetenznachweis A1/A3 fallen Gebühren in Höhe von 25 Euro an.
Wichtig ist hierbei, dass Sie nicht gegen die Verhaltensregeln der Unterkategorien A1 und A3 verstoßen dürfen. So müssen Sie beim Drohnenfliegen unter anderem sicherstellen, dass Sie keine unbeteiligten Personen gefährden und gewisse Abstände einhalten.
Der große Drohnenführerschein ist erforderlich, wenn Sie eine Drohne gemäß dem Einsatzspektrum der Unterkategorie A2 fliegen wollen. Darunter fallen Drohnen der Klasse C2 mit einem Startgewicht von weniger als 4 kg. Mit dem EU-Fernpilotenzeugnis sind Sie in der Lage, Ihre Drohne näher an unbeteiligten Menschen zu fliegen. Dabei müssen Sie einen Abstand von mind. 30 m oder 5 m im Langsamflugmodus berücksichtigen. Der große Drohnenführerschein hat ebenfalls eine Gültigkeit von fünf Jahren und kostet 30 Euro. Sie können die zusätzliche Theorieprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt erst im Anschluss an den EU-Kompetenznachweis A1/A3 ablegen.
Um eine Drohne mit einem Startgewicht von unter 250 g zu fliegen, brauchen Sie keinen Drohnenführerschein. Dabei handelt es sich um Drohnen der Klasse C0. Da Sie sich auch beim Betrieb leichter Drohnen an verschiedene Regeln halten müssen, ist der kostenlose Online-Lehrgang beim Luftfahrt-Bundesamt sinnvoll. In Deutschland gilt zudem ein Mindestalter von 16 Jahren. Davon ausgenommen sind Spielzeuge und Eigenbau-Drohnen unter 250 g. Jüngeren Kindern ist der Flug einer Drohne erlaubt, wenn ein Fernpilot mit den entsprechenden Voraussetzungen den Betrieb überwacht und dafür die Verantwortung trägt.
Registrierungspflicht für Drohnen beachten
Verfügt Ihre Drohne über eine Kamera oder ein Mikrofon? Dann ist für das Fluggerät wie für alle anderen Drohnen ab Klasse C1 eine UAS-Betreiberregistrierung erforderlich. Sie müssen die Registrierungsnummer sichtbar an der Drohne anbringen.
Falls Sie eine Drohne ohne EU-Kompetenznachweis oder EU-Fernpilotenzeugnis steigen lassen, kann sich das Bußgeld auf bis zu 50.000 Euro belaufen. Gemäß § 44 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) liegt in diesem Fall eine Ordnungswidrigkeit vor.
Drohnenflüge sind eine schöne Beschäftigung und ermöglichen es Ihnen, beeindruckende Luftaufnahmen zu machen. Vor dem Start sollten Sie sich allerdings gut informieren, wo die Drohne erlaubt ist und wo Sie nicht fliegen dürfen. Das Map Tool hilft Ihnen dabei, die geografischen Gebiete für einen Drohnenflug zu überprüfen. Es ist beispielsweise nicht möglich, in der Nähe von Flughäfen, Krankenhäusern, Nationalparks, militärischen Einrichtungen und weiteren Anlagen eine Drohne zu fliegen.
Denken Sie zudem daran, einen angemessenen Sicherheitsabstand zu Menschen und Tieren einzuhalten. Wollen Sie Fotos und Videoaufnahmen anfertigen, müssen Sie darin sichtbare Personen erst um deren Einverständnis bitten.
Haftpflichtversicherung für Drohne
Kein Drohnenflug ohne Haftpflichtversicherung: Die Versicherung kommt für Schäden auf, wenn einmal etwas schiefgehen sollte. Eine Haftpflicht ist für alle Drohnenhalter vorgeschrieben.