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Wenn es zu längeren Flugverspätungen oder Flugausfällen kommt, haben Sie in der Regel Anspruch auf Betreuungsleistungen vor Ort sowie auf Ausgleichszahlungen.

Fluggastrechte bei Flugverspätung und Flugausfall

Welche Fluggastrechte Sie bei Flugverspätung oder -ausfällen haben und wann Sie auf finanzielle Entschädigungen pochen dürfen, erfahren Sie in diesem Artikel.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Fluggastrechte sind in der EU-Fluggastrechteverordnung und dem Montrealer Übereinkommen geregelt. Es gibt also Unterschiede zwischen EU- und Nicht-EU-Flügen. Informieren Sie sich daher zunächst, welche Regelungen für Ihre Reise gelten.
  • Wenn es zu längeren Flugverspätungen oder Flugausfällen kommt, haben Sie in der Regel Anspruch auf Betreuungsleistungen vor Ort sowie auf Ausgleichszahlungen. Grundsätzlich gilt: Je länger Ihre Flugstrecke ist, desto höhere Entschädigungen muss die Airline zahlen (zwischen 125 und 600 Euro).
  • Ihre Ansprüche können Sie in Deutschland bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend machen.
  • Die AdmiralDirekt Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen, rechtliche Fragen hinsichtlich Flugverspätung und –ausfall zu klären und bei einem Rechtsstreit mit der Fluggesellschaft.

Welche Fluggastrechte habe ich?

Welche Rechte Sie als Flugpassagier haben, hängt davon ab, von wo aus Sie abheben und mit welcher Airline Sie fliegen. 2005 trat die sogenannte EU-Fluggastrechteverordnung in Kraft. Diese gilt, wenn Ihr Flug aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union startet oder wenn Sie mit einer europäischen Airline in die EU fliegen – egal, von wo aus Sie gestartet sind.

Es ist genau geregelt, welche Ansprüche sich für verärgerte Flugpassagiere bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung des Passagiers (zum Beispiel wegen Überbuchung) ergeben. Sollte einer dieser Fälle eintreten, muss die Airline in der Regel bestimmte Leistungen erbringen.

Welche Rechte habe ich bei Flugverspätung?

Verspätete Ankunft:

Verspätet sich Ihre Ankunft am Endziel um drei Stunden oder mehr, haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung – sofern kein außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstand zur Verspätung geführt hat (zum Beispiel Sturmwarnung oder Vogelschlag). Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt maßgeblich von der Länge Ihres Fluges ab und ist folgendermaßen gestaffelt:

  • Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: bis zu 250 Euro pro Person
  • Mittelstrecke bis 3.500 Kilometer: bis zu 400 Euro pro Person
  • Langstrecke über 3.500 Kilometer: bis zu 600 Euro pro Person
Symbol Tipp: Glühbirne

Gut zu wissen: Bei einer verspäteten Ankunft ist für mögliche Entschädigungsansprüche immer der Zeitpunkt entscheidend, an dem mindestens eine Flugzeugtür für die Passagiere geöffnet wird. Wann genau das geschieht, müssen Sie als Flugpassagier belegen können.

Was tun, wenn der Abflug sich verzögert?

Wenn sich der Abflug bei Kurzstreckenflügen um mindestens zwei Stunden verspätet, muss die Airline Ihnen unentgeltlich Essen und Getränke sowie mindestens zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails anbieten. Dasselbe gilt für Mittelstreckenflüge mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden und für Langstreckenflüge mit mindestens vier Stunden Verspätung. Verlegt die Airline Ihren Flug auf den nächsten Tag, steht Ihnen eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zum Flughafen zu.

Kann ich bei Abflugverzögerungen auf den Flug verzichten?

Wenn die Fluggesellschaft fünf oder mehr Stunden Verspätung meldet, dürfen Sie auf den Flug verzichten und bekommen den Flugpreis vollständig erstattet - egal, wie lang die Flugstrecke ist. Das gilt auch für bereits zurückgelegte Strecken, die wegen der fünfstündigen Verspätung des Folgeflugs zwecklos waren. In einem solchen Fall muss die Airline Ihnen sogar einen kostenlosen Rückflug zum Ausgangsort anbieten. Einen Anspruch auf zusätzliche Ausgleichszahlungen haben Sie dann allerdings nicht mehr.

Welche Ansprüche kann ich bei Flugannulierung geltend machen?

Wenn Ihr Flug ausfällt, muss Ihnen die Airline den Flugpreis vollständig erstatten und zusätzlich eine Ersatzbeförderung anbieten, die Sie ans Ziel bringt – schnellstmöglich oder zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl. Außerdem haben Sie Anspruch auf dieselben Betreuungsleistungen wie bei einer Flugverspätung.

Je nach Streckenlänge und Verspätung des Alternativflugs können auch Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro fällig werden. Informiert Sie die Airline allerdings über die Annullierung und sorgt für einen Ersatzflug, der sich auf Mittelstrecken nicht mehr als drei Stunden und auf Langstrecken nicht mehr als vier Stunden am Endziel verspätet, haben Sie nur noch Anspruch auf die Hälfte der Ausgleichszahlung (bei Mittelstreckenflügen wären das beispielsweise 200 Euro).

Keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Flugausfall haben Sie, wenn außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände dazu geführt haben (zum Beispiel Vulkanausbruch oder politische Unruhen am Zielort). Aber auch dann nicht, wenn die Airline Sie angemessen über die Annullierung des Flugs informiert hat. Angemessen bedeutet in diesem Fall:

  • Mindestens 14 Tage vor dem Abflugtermin
  • 7 bis 13 Tage vor dem Abflugtermin, dafür aber mit angebotenem Alternativflug (Abflug maximal zwei Stunden früher, Ankunft maximal vier Stunden später)
  • Weniger als 7 Tage, dafür aber mit angebotenem Alternativflug (Abflug maximal eine Stunde früher, Ankunft maximal zwei Stunden später)

Fluggastrechte: Was tun bei Nichtbeförderung?

Kann die Fluggesellschaft Sie nicht wie geplant zu Ihrem Urlaubsort befördern, weil Ihr Flug zum Beispiel überbucht war, muss Sie Ihnen eine Ersatzbeförderung zum Endziel anbieten – entweder zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl. Kommt es dabei zu längeren Wartezeiten, haben Sie auch noch Anspruch auf Betreuungsleistungen direkt vor Ort. Dazu zählen kostenlose Snacks und Getränke am Flughafen, zwei freie Telefonate, E-Mails oder Faxe, sowie eine Hotelübernachtung inklusive Transfer auf Kosten der Airline, wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag starten sollte. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf die üblichen Ausgleichszahlungen wie bei einer Verspätung oder Annullierung – je nach Flugstreckenlänge also zwischen 125 und 600 Euro.

Sagt Ihnen der angebotene Ersatzflug nicht zu, können Sie der Airline eine angemessene Frist setzen, um für Sie eine passendere Alternative zu finden. Wenn Sie zum Beispiel erst am Flughafen von der Überbuchung erfahren haben, ist in der Regel eine Frist von wenigen Stunden ausreichend. Macht man Ihnen dann kein neues Angebot, können Sie auf eigene Faust einen anderen Flug buchen und die Kosten als Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe geltend machen. Außerdem muss Ihnen die Airline natürlich den kompletten ursprünglichen Flugpreis erstatten. In diesem Fall würden Sie vom Beförderungsvertrag zurücktreten und Ihren Anspruch auf Betreuungsleistungen verlieren (es sei denn, Sie mussten bereits länger am Flughafen warten, bevor Ihnen die Beförderung verweigert wurde). Ihre Ausgaben für Verpflegung, Transfer oder ein Hotel müssen Sie also zunächst aus eigener Tasche bezahlen, dürfen diese aber später noch von der Airline zurückverlangen. Heben Sie deshalb alle Quittungen auf!

Symbol Tipp: Glühbirne

Gut zu wissen: Bei Überbuchungen bieten Fluggesellschaften ihren Passagieren oft an, freiwillig auf die Beförderung zu verzichten. Mögliche Gegenleistungen können zum Beispiel Barzahlungen oder Gutscheine, zum Teil auch für teurere Flüge, sein. Doch Vorsicht: Verzichten Sie freiwillig auf den überbuchten Flug, verlieren Sie Ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlungen und Betreuungsleistungen. Achten Sie deshalb darauf, dass die Gegenleistung nicht weniger wert ist als die Entschädigungen, die Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen.

Was gilt bei Verspätungen von internationalen Flügen?

Fällt Ihr Flug nicht unter die EU-Fluggastrechteverordnung, gibt es noch das Montrealer Übereinkommen für internationale Flüge. Dieses gilt jedoch nicht in allen Staaten. Hier finden Sie eine Auflistung aller Länder, die das Montrealer Übereinkommen unterschrieben haben.

Sie können sich also auch bei den meisten Nicht-EU-Flügen auf bestimmte Rechte berufen. Grundsätzlich sieht das Übereinkommen vor, dass die Airline Schäden ersetzen muss, die durch eine Flugverspätung oder einen Flugausfall für Sie entstehen. Das können Kosten für Hygieneartikel oder Nahrungsmittel sein – aber auch für eine Hotelübernachtung, wenn der Flug zum Beispiel auf den nächsten Tag verschoben werden musste. Wird Ihr Flug annulliert, muss Ihnen die Airline den Flugpreis voll erstatten.

Kann die Airline indessen nachweisen, dass sich der Schaden nicht verhindern ließ oder dass alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, gehen Sie unter Umständen leer aus.

Gut zu wissen: Im Gegensatz zur EU-Regelung sieht das Montrealer Übereinkommen keine pauschale Entschädigung für Flugärger vor. Das heißt, Sie müssen als Passagier etwaige Schäden selbst nachweisen können. Heben Sie deshalb unbedingt alle Zahlungsbelege auf.

Fluggastrechte: Wie kann ich Entschädigung fordern?

Während Sie auf Ihren verspäteten Flug warten müssen, können Sie bereits vor Ort aktiv werden. So können Sie Ihre Ansprüche später leichter geltend machen. Gehen Sie dabei am besten wie folgt vor:

  1. Informieren Sie sich am Schalter Ihrer Airline über die Lage: Fragen Sie nach dem Grund für die Verspätung beziehungsweise die Annullierung des Flugs. Lassen Sie sich alle Details, zum Beispiel Grund und Dauer der Verspätung, am besten schriftlichen von Mitarbeitern der Airline bestätigen.
  2. Sammeln Sie alle Zahlungsbelege für Ihre Ausgaben (zum Beispiel für Getränke oder Snacks).
  3. Tauschen Sie Kontaktdaten mit anderen betroffenen Passagieren aus. Diese können später als Zeugen hilfreich sein.
  4. Bei Pauschalreisen sollten Sie zusätzlich Ihren Veranstalter kontaktieren.

Ihre Entschädigungsansprüche können Sie auf unterschiedlichen Wegen durchsetzen:

Entschädigung bei der Airline einfordern

Sicher ist es der naheliegende Gedanke, sich direkt an die Fluggesellschaft zu wenden. Dazu benötigen Sie alle Belege und Dokumente. Nutzen Sie dafür das Formular, das die meisten Fluggesellschaften auf ihrer Website anbieten, oder fordern Sie Ihre Entschädigung schriftlich. Das Schreiben sollte so genau wie möglich den Sachverhalt schildern, für wie viele Personen Sie Entschädigung fordern und wie viel Sie pro Kopf von der Airline verlangen.

Fluggastrechteportale nutzen

Fluggastrechteportale im Internet helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Dies geht in der Regel schnell und ist zunächst kostenlos. Im Erfolgsfall ist dann meist eine Provision fällig.
Für Privatrechtsschutz-Kunden von AdmiralDirekt ist dieser Service inklusive. Dank unserer Kooperation mit dem Fluggastrechteportal Flightright können Sie Ihre Entschädigungszahlung ganz leicht über unser Kundenportal einfordern und zahlen keine Provision - das übernehmen wir für Sie.

Rechtsschutzversicherung einschalten

Sollte die Fluggesellschaft Ihren Entschädigungsanspruch verweigern, kann es ratsam sein, sich rechtlichen Beistand zu holen. Die AdmiralDirekt Rechtsschutzversicherung ist für Sie da! Die Rechtsberatungshotline oder der Rechtsberatungs-Chat helfen und geben Rat – egal, ob es sich um einen versicherten Fall handelt oder nicht.

Euro Münzen

Wie kann ich mich vor Kosten bei Flugverspätung und Flugausfall schützen?

Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Im Falle einer Flugverspätung oder Annullierung greift der Privat-Rechtsschutz. Ansprüche gegenüber Fluglinien oder Reiseveranstaltern werden darin im Vertrags- und Sachenrecht geregelt.

Darunter fällt beispielsweise der mit der Fluggesellschaft geschlossene Beförderungsvertrag oder der Vertrag mit dem Reiseveranstalter.

Symbol für Rechtsschutz: Justizwaage.

Rechtsschutz von AdmiralDirekt

Individueller Schutz, wie Sie ihn brauchen

Die AdmiralDirekt Rechtsschutzversicherung ist immer für Sie da. Wir beraten Sie und helfen Ihnen im Rechtsstreit, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Wir übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten und helfen auf Wunsch bei der Vermittlung eines Fachanwalts. Auch wenn Sie nur eine Frage haben, können Sie uns jederzeit erreichen. Unsere Vorteile:

  • Kostenlose Anwaltshotline und Chat
  • Leistungsbausteine nach Bedarf wählbar
  • Schnelle Hilfe im Schadenfall
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FAQ zu Fluggastrechten

Wie lange gelten meine Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung und Flugausfall?

In Deutschland verjähren Ihre Ansprüche bei Flugärger grundsätzlich nach drei Jahren, wobei die Frist erst zum Ende des Reisejahres zu laufen beginnt. Für Sie bedeutet das: Fand die Reise etwa im Juli 2019 statt, so haben Sie bis zum 31. Dezember 2022 Zeit.

Habe ich Ansprüche, wenn der Flug aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ ausfällt oder sich verspätet?

Nein. Allerdings muss die Airline beweisen können, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen. Dazu zählen zum Beispiel unerwartetes Extremwetter oder politische Unruhen am Zielort. Technische Defekte am Flugzeug sind hingegen keine Ausrede für eine Verspätung.

Welche Fluggastrechte habe ich bei Streik?

In der Vergangenheit haben sich Fluggesellschaften bei Streik oft auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen und mussten somit keine Entschädigungen an ihre Passagiere zahlen, wenn es deswegen zu Annullierungen kam. Im März 2021 hat der Europäische Gerichtshof allerdings beschlossen, dass es bei Flugausfällen wegen Streik durchaus zu Entschädigungsansprüchen für Reisende kommen kann (Aktenzeichen C-28/20). Voraussetzung dafür ist, dass der Streik unter Berücksichtigung von nationalem Recht abgehalten wurde und dass es sich bei den Streikenden tatsächlich um Angestellte der Airline, zum Beispiel Piloten, gehandelt hat. Ein Streik von Fluglotsen würde also nicht gelten.

Habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn die Airline eine Ersatzbeförderung stellt?

Ja. In diesem Fall halbieren sich jedoch Ihre Entschädigungsansprüche. Verspätet sich die Ersatzbeförderung am Endziel allerdings um…

  • mehr als zwei Stunden auf Kurzstrecken (bis 1.500 Kilometer),
  • mehr als drei Stunden auf Mittelstrecken (bis 3.500 Kilometer),
  • mehr als vier Stunden auf Langstrecken (über 3.500 Kilometer),

haben Sie Anspruch auf die regulären Ausgleichszahlungen.

Flugverspätung bei Pauschalreisen: Habe ich Anspruch auf Erstattung?

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und deutlich später als geplant Ihren Urlaubsort erreichen, handelt es sich um einen Reisemangel. Je nachdem wie gravierend der Reisemangel – in diesem Fall also die Verspätung – ist, kann sich der ursprüngliche Reisepreis verringern. Wenn sich Ihre Ankunft um mehr als vier Stunden verspätet, werden in der Regel pro Stunde Flugverspätung fünf Prozent des Tagesreisepreises erstattet (maximal 20 Prozent des Gesamtreisepreises). Verspätungen von bis zu vier Stunden müssen Sie allerdings dulden, Gerichte werten dies in der Regel lediglich als eine Unannehmlichkeit. Trotzdem behalten Sie natürlich Ihre Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Verkürzt sich Ihr Urlaub durch die Verspätung signifikant, haben Sie unter Umständen auch Anspruch auf Schadensersatz oder können alternativ vom Vertrag zurücktreten, da es sich um einen erheblichen Reisemangel handelt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihren einwöchigen Urlaub erst drei Tage später als geplant antreten könnten.

Welche Ansprüche habe ich, wenn der Zielflughafen meiner Reise geändert wurde?

Wenn Ihr Ersatzflug einen anderen Flughafen ansteuert, als in der Buchung vorgesehen war, ist die Airline verpflichtet, Ihnen entweder einen Transfer zum ursprünglichen Endziel oder zu einem nahegelegenen Zielort Ihrer Wahl anzubieten. Das kann beispielsweise ein Hotel oder ein Bahnhof sein.

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