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Wenn es zu längeren Flugverspätungen oder Flugausfällen kommt, haben Sie in der Regel Anspruch auf Betreuungsleistungen vor Ort sowie auf Ausgleichszahlungen.

Flugverspätung und Flugausfall: Diese Fluggastrechte gelten 2026

So richtig beginnt der Urlaub für viele erst im Flieger. Doch nicht jede Reise verläuft wie geplant: Verspätungen, Ausfälle oder verloren gegangenes Gepäck sorgen immer wieder für Ärger und zusätzliche Kosten. Welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Bei längeren Flugverspätungen oder Flugausfällen haben Sie häufig Anspruch auf Betreuungsleistungen und Ausgleichszahlungen. Bis zu 600 Euro Erstattung sind möglich.
  • Ihre Ansprüche können Sie in Deutschland bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend machen.
  • Ab Mitte 2027 sollen neue EU-Regeln die Rechte von Fluggästen stärken und vereinfachen.

Welche Fluggastrechte gelten für meinen Flug?

Je nach dem, von wo Ihr Flug startet und mit welcher Airline Sie fliegen, greift entweder die EU-Fluggastverordnung oder das Montreaeler Abkommen.

Wann gilt die EU-Fluggastverordnung?

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt, wenn Ihr Flug in der EU startet oder Sie mit einer EU-Airline in die EU fliegen. Sie regelt Ansprüche bei Flugverspätung, Flugausfall und Nichtbeförderung.

Wichtig: Die EU hat Reform der Fluggastrechte beschlossen. Sie soll jedoch frühestens Mitte 2027 in Kraft treten. Bis dahin gelten die bisherigen Regelungen.

Wann gilt das Montrealer Abkommen?

Das Montrealer Abkommen gilt für viele internationale Flüge außerhalb der EU-Fluggastrechteverordnung. Es regelt Ansprüche bei Verspätungen, Flugausfällen sowie verlorenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck. Anders als nach der EU-Fluggastrechteverordnung werden grundsätzlich nur nachweisbare Schäden ersetzt. Eine Übersicht der Vertragsstaaten finden Sie hier.

Entschädigung bei Flugverspätung: Was gilt?

Erreichen Sie Ihr Ziel mindestens drei Stunden verspätet, steht Ihnen zusätzlich eine Ausgleichszahlung zu, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.

Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugstrecke:

  • Kurzstrecke (bis 1.500 Kilometer): bis zu 250 Euro
  • Mittelstrecke (bis 3.500 Kilometer): bis zu 400 Euro
  • Langstrecke (über 3.500 Kilometer): bis zu 600 Euro

Entscheidend für die Entschädigung ist in der Regel der Zeitpunkt, zu dem die erste Flugzeugtür geöffnet wird. Deshalb kann es hilfreich sein, diesen Zeitpunkt nachweisen zu können.

Ticket erstatten lassen: Ab wann ist das möglich?

Warten Sie länger als fünf Stunden, können Sie auf den Flug verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Das gilt auch für bereits geflogene Teilstrecken, wenn die Reise dadurch ihren Zweck verliert. Eine zusätzliche Entschädigung erhalten Sie in diesem Fall jedoch nicht.

Betreuungsleistungen bei Flugverspätungen: Was steht mir zu?

Ab einer bestimmten Wartezeit muss die Airline unter anderem kostenlose Getränke, Mahlzeiten und Kommunikationsmöglichkeiten bereitstellen. Je nach Flugstrecke gilt dies ab zwei, drei, oder vier Stunden (Kurz-, Mittel- oder Langstreckenflug).

Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag, muss die Airline in der Regel außerdem eine Hotelübernachtung inklusive Transfer organisieren.

Was gilt bei Flugannullierung und Nichtbeförderung?

Nach geltendem EU-Fluggastrecht muss Ihnen die Airline in beiden Fällen einen Ersatzflug anbieten oder den Ticketpreis erstatten. Ebenso haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, ohne dass eine bestimmte Wartezeit erforderlich ist. Zusätzlich können auch Entschädigungen in Betracht kommen.

Übrigens: Während bei einer Flugannullierung der geplante Flug ausfällt, bedeutet Nichtbeförderung, dass ein Passagier trotz gültiger Buchung nicht mitfliegen kann, etwa wegen Überbuchung.

Wann steht mir bei Flugausfall eine Entschädigung zu?

In der Regel haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Airline Sie kurzfristig über den Flugausfall informiert und kein passender Ersatzflug angeboten wird.

  • Mehr als 14 Tage vorher informiert: in der Regel keine Entschädigung.
  • Sieben bis 13 Tage vorher informiert: Entschädigung nur dann, wenn der angebotene Ersatzflug mehr als zwei Stunden früher startet oder mehr als vier Stunden später ankommt.
  • Weniger als sieben Tage vorher informiert: Entschädigung nur dann, wenn der Ersatzflug mehr als eine Stunde früher startet oder mehr als zwei Stunden später ankommt.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall und Nichtbeförderung?

Ist eine Entschädigung fällig, richtet sich die Höhe – wie bei einer Flugverspätung – nach der Flugstrecke. Die Voraussetzung einer Mindestverspätung von drei Stunden gilt nur, wenn ein Ersatzflug gewählt wird. In diesem Fall ist die Ankunftszeit am Zielflughafen im Vergleich zum ursprünglich geplanten Flug maßgeblich.

Darf ich selbst einen Ersatzflug buchen?

Kurzum: Ja. Bietet die Airline keine zumutbare Alternative an, dürfen Sie selbst einen Ersatzflug buchen und die Kosten zurückfordern – etwa wenn keine zeitnahe Umbuchung angeboten wird oder sich Ihre Ankunft dadurch erheblich verzögert. Das gilt auch, wenn Sie vor Ort keine ausreichende Unterstützung oder Informationen erhalten.

Koffer beschädigt, verloren oder verspätet: was tun?

Wenn Ihr Gepäck nicht ankommt, beschädigt ist oder verloren geht, sollten Sie den Schaden sofort an dem jeweiligen „Lost & Found“ Stelle melden. Bewahren Sie außerdem Bordkarte, Gepäckabschnitt und alle Quittungen für Ersatzkäufe auf.

Wann melde ich Gepäckschäden?

  • Beschädigtes Gepäck müssen Sie innerhalb von 7 Tagen melden.
  • Verspätetes Gepäck müssen Sie innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt melden.
  • Ist Ihr Gepäck nach 21 Tagen noch nicht aufgetaucht, gilt es als verloren.

Die Meldung sollte möglichst schriftlich erfolgen. Wenn Sie zu lange warten, kann Ihr Anspruch ganz oder teilweise entfallen.

Mein Gepäck ist nicht angekommen: Was tun?

In diesem Fall können Sie die wichtisten Dinge des täglichen Bedarfs besorgen, etwa Kleidung, Unterwäsche oder Hygieneartikel. Kaufen Sie nur das Nötigste und bewahren Sie alle Belege auf – unnötige oder besonders teure Einkäufe werden häufig nicht oder nur teilweise ersetzt.

Koffer verloren oder beschädigt: Wie hoch ist die Entschädigung?

Bei verlorenem, beschädigtem oder verspätetem Gepäck sieht das Montrealer Abkommen eine Höchstgrenze vor. Diese liegt derzeit bei rund 1.500 bis 1.600 Euro pro Person.

Wichtig: Ersetzt wird meist nur der Zeitwert, nicht der Neupreis. Fotos vom Kofferinhalt und – wenn möglich – Kaufbelege helfen dabei, den Wert Ihres Gepäcks nachzuweisen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Fluggastrechte: Wie kann ich Entschädigung fordern?

Schon während der Wartezeit können Sie wichtige Beweise sichern und so Ihre Ansprüche später leichter durchsetzen:

  • Grund der Verspätung oder Annullierung: Erfragen Sie diesen bei der Airline und lassen Sie sich die wichtigsten Informationen schriftlich bestätigen.
  • Bewahren Sie alle Belege auf, etwa für Getränke, Snacks oder andere notwendige Ausgaben.
  • Tauschen Sie Kontaktdaten mit anderen betroffenen Passagieren aus – sie können später als Zeugen hilfreich sein.
  • Reiseveranstalter informieren: Im Falle von Pauschalreisen sollten Sie zusätzlich den Veranstalter benachrichtigen.

Ihre Entschädigungsansprüche können Sie auf unterschiedlichen Wegen durchsetzen:

1. Entschädigung bei der Airline einfordern

Reichen Sie Ihren Entschädigungsanspruch über das Online-Formular der Fluggesellschaft oder schriftlich ein. Schildern Sie den Sachverhalt möglichst genau, reichen Sie alle Ihnen vorliegenden Belege und Unterlagen ein und geben Sie an, für wie viele Personen Sie eine Entschädigung in welcher Höhe fordern.

2. Fluggastrechteportale nutzen

Fluggastrechteportale im Internet helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Dies geht in der Regel schnell und ist zunächst kostenlos. Im Erfolgsfall ist dann meist eine Provision fällig.

Für Kunden mit Privatrechtsschutz von AdmiralDirekt ist die Durchsetzung von Fluggastrechten besonders einfach: Dank unserer Kooperation mit dem Fluggastrechteportal Flightright können Sie mögliche Entschädigungsansprüche direkt über unser Kundenportal prüfen und geltend machen. Im Erfolgsfall fällt keine Provision an, denn die Kosten übernehmen wir für Sie. So erhalten Sie die volle Entschädigungssumme, ohne sich selbst um die weitere Abwicklung kümmern zu müssen.

3. Rechtsschutzversicherung einschalten

Lehnt die Fluggesellschaft Ihren Entschädigungsanspruch ab, kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Sie unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche gegenüber der Airline oder dem Reiseveranstalter rechtlich durchzusetzen. Im Privat-Rechtsschutz sind solche Streitigkeiten rund um den Beförderungs- oder Reisevertrag in der Regel abgedeckt.

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Unsere Rechtsschutzversicherung ist immer für Sie da. Wir beraten Sie und helfen Ihnen im Rechtsstreit, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen. Wir übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten und helfen auf Wunsch bei der Vermittlung eines Fachanwalts. Unsere Vorteile:

  • Kostenlose Anwaltshotline und Chat
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EU-Fluggastreform: Das ändert sich ab 2027

Die EU hat eine Reform der Fluggastrechte beschlossen. Sie soll frühestens ab Mitte 2027 gelten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Reisende dürfen selbst einen Ersatzflug buchen, wenn die Airline innerhalb von drei Stunden keine zumutbare Alternative anbietet. Die Kosten werden nun maximal bis zu 400 % des ursprünglichen Ticketpreises erstattet.
  • Der Rückflug verfällt künftig nicht mehr automatisch, wenn der Hinflug nicht genutzt wurde.
  • Tippfehler im Namen sollen kostenlos korrigiert werden können. Eine Umbuchung auf eine andere Person bleibt ausgeschlossen.
  • Kinder unter 14 Jahren sowie Menschen mit Behinderung und ihre Begleitpersonen sollen ohne Aufpreis zusammensitzen können.
  • Flugpreise müssen von Beginn an alle unvermeidbaren Kosten einschließlich des zulässigen Handgepäcks enthalten.
  • Ein EU-Standardformular soll die Antragstellung vereinfachen. Steht Fluggästen etwa wegen einer Verspätung eine Entschädigung zu, muss die Airline sie innerhalb von 96 Stunden nach der Ankunft über ihre Rechte und die Möglichkeit informieren.
  • Neue Fristen: Fluggäste haben künftig neun Monate, um Ansprüche geltend zu machen. Airlines müssen innerhalb von 30 Tagen zahlen oder die Ablehnung begründen.

FAQ zu Fluggastrechten

Wie lange gelten meine Entschädigungsansprüche bei Flugverspätung und Flugausfall?

In Deutschland verjähren Ihre Ansprüche bei Flugärger grundsätzlich nach drei Jahren, wobei die Frist erst zum Ende des Reisejahres zu laufen beginnt. Für Sie bedeutet das: Fand die Reise etwa im Juli 2019 statt, so haben Sie bis zum 31. Dezember 2022 Zeit.

Habe ich Ansprüche, wenn der Flug aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ ausfällt oder sich verspätet?

Nein. Allerdings muss die Airline beweisen können, dass außergewöhnliche Umstände vorlagen. Dazu zählen zum Beispiel unerwartetes Extremwetter oder politische Unruhen am Zielort. Technische Defekte am Flugzeug sind hingegen keine Ausrede für eine Verspätung.

Wann muss die Airline nicht zahlen?

Die Airline muss nicht zahlen, wenn die Störung auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückgeht, den sie nicht vermeiden konnte. Dazu zählen zum Beispiel Unwetter, Naturereignisse oder politische Unruhen.

Auch Streiks von Drittpersonal, etwa am Flughafen, können darunterfallen. Entscheidend ist aber immer, ob die Airline die Störung tatsächlich nicht beeinflussen konnte und trotz aller zumutbaren Maßnahmen keine Lösung mehr möglich war.

Welche Fluggastrechte habe ich bei Streik?

In der Vergangenheit haben sich Fluggesellschaften bei Streik oft auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen und mussten somit keine Entschädigungen an ihre Passagiere zahlen, wenn es deswegen zu Annullierungen kam. Im März 2021 hat der Europäische Gerichtshof allerdings beschlossen, dass es bei Flugausfällen wegen Streik durchaus zu Entschädigungsansprüchen für Reisende kommen kann (Aktenzeichen C-28/20). Voraussetzung dafür ist, dass der Streik unter Berücksichtigung von nationalem Recht abgehalten wurde und dass es sich bei den Streikenden tatsächlich um Angestellte der Airline, zum Beispiel Piloten, gehandelt hat. Ein Streik von Fluglotsen würde also nicht gelten.

Flugverspätung bei Pauschalreisen: Habe ich Anspruch auf Erstattung?

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben und deutlich später als geplant Ihren Urlaubsort erreichen, handelt es sich um einen Reisemangel. Je nachdem wie gravierend der Reisemangel – in diesem Fall also die Verspätung – ist, kann sich der ursprüngliche Reisepreis verringern. Wenn sich Ihre Ankunft um mehr als vier Stunden verspätet, werden in der Regel pro Stunde Flugverspätung fünf Prozent des Tagesreisepreises erstattet (maximal 20 Prozent des Gesamtreisepreises). Verspätungen von bis zu vier Stunden müssen Sie allerdings dulden, Gerichte werten dies in der Regel lediglich als eine Unannehmlichkeit. Trotzdem behalten Sie natürlich Ihre Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung.

Verkürzt sich Ihr Urlaub durch die Verspätung signifikant, haben Sie unter Umständen auch Anspruch auf Schadensersatz oder können alternativ vom Vertrag zurücktreten, da es sich um einen erheblichen Reisemangel handelt. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie Ihren einwöchigen Urlaub erst drei Tage später als geplant antreten könnten.

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