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Frau im Gerichtssaal bei einer Zeugenaussage

Zeugenaussage: Pflichten und Rechte

Eine Zeugenaussage kann eine beachtliche Rolle bei der Klärung von Tatvorfällen spielen. Wann eine Aussage obligatorisch ist, wie diese abläuft und welche Rechte und Pflichten Sie als Zeuge haben, erfahren Sie in unserem Artikel.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

  • Eine Zeugenaussage ist Pflicht, wenn der Vorladung eine Anordnung der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.
  • Das Zeugnisverweigerungsrecht gilt bei einer Aussage gegen enge Angehörige, Selbstbelastung oder aus Gründen des Berufsgeheimnisses.
  • Eine bereits protokollierte Aussage kann nicht wieder zurückgezogen werden.

Warum Zeugenaussagen so wichtig sind!

Ein Zeuge ist meistens eine Person, die einen Tathergang beobachtet hat und dadurch wichtige Informationen zu Handlungsabläufen, z. B. bei einem Verkehrsunfall geben kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie als Zeuge befragt werden, selbst wenn Sie die Tat nicht unmittelbar beobachtet haben. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie ein enger Freund oder Verwandter eines Täters oder Opfers sind und somit relevante Hinweise liefern können.

Zeugenaussagen sind wichtig, da sie oft entscheidende Informationen zur Klärung von Fällen beinhalten. Ob Sie als Zeuge aussagen müssen, hängt davon ab, von wem die Vorladung ausgestellt wurde. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten.

Muss man als Zeuge vor der Polizei aussagen?

Eine Zeugenaussage bei der Polizei ist grundsätzlich freiwillig. Sind Sie zum Beispiel Zeuge bei einem Verkehrsunfall oder einer Auseinandersetzung, erhalten Sie eine schriftliche Vorladung zur Zeugenaussage. Dieser müssen Sie jedoch nur nachgehen, wenn eine Anordnung der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie zur Sicherheit Ihren Rechtsbeistand.

Muss man als Zeuge vor Gericht aussagen?

Wenn Sie eine Gerichtsvorladung erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Termin Folge zu leisten. Auch wenn Sie glauben, zu einem Fall nichts beitragen zu können, müssen Sie erscheinen, da es am Richter liegt zu entscheiden, ob Ihre Informationen relevant sind oder nicht. Verweigern Sie die Aussage, kann das Gericht ein Ordnungsgeld oder sogar eine Ordnungshaft anordnen. Wenn Sie aus einem dringenden Grund verhindert sind, wie etwa einer Prüfung oder Krankheit, sollten Sie sich schnellstmöglich telefonisch beim zuständigen Gericht melden. In den meisten Fällen wird die Vernehmung dann auf einen anderen Tag verschoben. Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie bereits vor dem Erhalt der Vorladung einen Urlaub geplant hatten.

Frau liest eine Vorladung zur Zeugenaussage

Ablauf einer Zeugenaussage

Wie genau eine Zeugenvernehmung abläuft, unterscheidet sich ebenfalls darin, ob Sie vor der Polizei oder vor Gericht aussagen. Ihre schriftliche Vorladung enthält genaue Informationen zu Datum, Ort und Uhrzeit Ihrer Aussage. Zusätzlich ist hier auch vermerkt, ob und wenn ja, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Wie läuft eine Zeugenaussage bei der Polizei ab?

Wenn Sie der Aufforderung Folge leisten, werden vor Ort als erstes ihre Personalien erfasst. Diese müssen Sie nach §111 OWiG wahrheitsgemäß angeben. Vor der Vernehmung, in der Sie Ihre Aussage zu Protokoll geben können, erfolgt die Zeugenbelehrung. Das heißt, Ihnen werden Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge erklärt. Nachdem der Sachverhalt dargelegt wurde, werden Sie über Ihr Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht in Kenntnis gesetzt. Anschließend werden Sie angewiesen, wahrheitsgemäß zu antworten und müssen bestätigen, dass Sie die Zeugenbelehrung verstanden haben.

Erst dann geben Sie Ihre Aussage zu Protokoll und legen alle Ihnen bekannten Informationen wahrheitsgemäß und in chronologischer Reihenfolge dar. Sollte es anschließend noch offengebliebene Fragen oder Unklarheiten seitens der Polizei geben, werden Sie dazu abschließend konkret befragt.

Symbol Achtung mit Welle im Hintergrund

Wichtig: Wenn Sie Erinnerungslücken haben oder unsicher über die Korrektheit Ihrer Informationen sind, sollten Sie darauf direkt zu Beginn hinweisen. So kann Ihre Aussage besser eingeordnet werden. Grundsätzlich sind Sie zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Falschaussagen können mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Eine Falschaussage unter Eid sogar mit bis zu 15 Jahren.

Wie läuft eine Zeugenvernehmung vor Gericht ab?

Bei einer Hauptverhandlung erfolgt die Zeugenaussage nach der Eröffnung und Beweisaufnahme durch die Vernehmung des Angeklagten. Während dieser müssen Sie als Zeuge in der Regel den Gerichtssaal verlassen, damit sich die verschiedenen Aussagen der anderen Zeugen und des Angeklagten nicht gegenseitig beeinflussen. Zu Ihrer Aussage werden Sie dann wieder hineingebeten. Diese beinhaltet:

  • Die Zeugenbelehrung zu den strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage
  • Das Abfragen der persönlichen Daten
  • Das Abfragen der Beziehung und des Verwandtschaftsverhältnisses zum Angeklagten
  • Die Zeugenaussage
  • Offene Fragen durch die vorsitzende Richterin und andere Verfahrensbeteiligte

Wie lange eine Hauptverhandlung vor Gericht dauert, ist unterschiedlich und abhängig von verschiedenen Faktoren, z. B. wie viele Zeugen befragt werden müssen. Teilweise kann eine Verhandlung auch mehrere Tage dauern.

Kann ich meine Aussage als Zeuge widerrufen?

Eine bereits protokollierte Aussage kann nicht mehr zurückgezogen werden. Diese verbleibt in der Ermittlungskartei, auch wenn sie noch nicht unterschrieben wurde. Ergänzungen oder Berichtigungen der eigenen Aussage sind jedoch stets möglich. Trotzdem wird die vorherige Aussage dadurch nicht für nichtig erklärt.

Was ist das Zeugnisverweigerungsrecht?

Das Zeugnisverweigerungsrecht ermöglicht es Ihnen, Ihre Aussage unter gewissen Bedingungen auch vor Gericht straffrei zu verweigern.

  • Bei einer Aussage gegen enge Angehörige
    Als enge Angehörige zählen Personen, mit denen der Zeuge verheiratete war oder ist, verlobt ist, nahe verwandt oder verschwägert.
    Zu den engen Verwandten gehören Eltern, Großeltern, Kinder, Geschwister, Onkel & Tante, Stiefmutter und Stiefvater. In diesem Fall kann eine Zeugenaussage verweigert werden. Das Zeugnisverweigerungsrecht berechtigt jedoch nicht zum Lügen.
  • Wenn Sie sich durch Ihre Aussage selbst belasten würden
    Sie sind nicht verpflichtet, Fragen zu beantworten, die darauf hindeuten, dass Sie eine Straftat begangen haben. Das gilt sowohl für sich selbst als auch für Ihre Angehörigen. Insbesondere in diesem Fall sollten Sie einen Rechtsbeistand heranziehen.
  • Aus Gründen des Berufsgeheimnisses
    Spezielle Berufsgruppen wie zum Beispiel Ärzte, Geistliche oder Anwälte können ihre Zeugenaussage verweigern, wenn sie die beschuldigte Person dadurch belasten würden.

Das Zeugnisverweigerungsrecht kann zum Zeitpunkt der Belehrung in Anspruch genommen werden. Ob das Recht gilt, muss individuell geprüft werden.

Was passiert, wenn man die Aussage verweigert?

Im Falle einer Aussageverweigerung ohne gesetzlich anerkannten Grund kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro durch das Gericht verhängt werden, bei schweren Fällen sogar eine Ordnungshaft von bis zu 6 Wochen. Wenn Sie sich unsicher sind, ist es immer ratsam, einen Rechtsbeistand zu befragen.

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Wie werden Zeugen geschützt?

Wenn Zeugen durch ihre Aussage vor Gericht mit Drohungen oder Vergeltung rechnen müssen, sind bestimmte Ausnahmeregelungen möglich.

  • Aussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit: zum Beispiel bei Verhandlungen gegen Jugendliche, bei Geschäftsgeheimnissen oder wenn der Zeuge aufgrund seiner Aussage bedroht wird.
  • Vor einer Aussage werden in der Regel die Personalien des Zeugen vorgelesen. Ist der Zeuge gefährdet oder bedroht worden, kann zum Beispiel eine andere Anschrift wie die des Anwaltsbüros verlesen werden.
  • Ist der Zeuge traumatisiert oder hat große Angst vor dem Angeklagten, kann eine Aussage außerhalb des Gerichtssaals und/oder ohne die Anwesenheit des Beschuldigten getätigt werden.
  • Sind Kinder betroffen, wird die Aussage meistens vorab aufgezeichnet, um diese zu schützen.

Darüber hinaus gibt es auch die Maßnahmen außerhalb des Strafprozesses, wie das Zeugenschutzprogramm, bekannt aus Film und Fernsehen. Sind Sie für einen Fall besonders wichtig und es liegt eine ernsthafte Bedrohung gegen Sie vor, erhalten Sie eine Tarnidentität und einen neuen Wohnort.

Frau kauft ein Bahnticket am Ticketautomat

Erstattung von Fahrtkosten und Aufwandsentschädigungen

Eine Zeugenaussage kann unter Umständen mit Kosten oder Lohnausfällen verbunden sein. Der entstandene Aufwand wird bis zu einem gewissen Maß erstattet. Findet eine Aussage bei der Polizei statt, ist das Recht auf Entschädigung abhängig vom jeweiligen Bundesland. Bei Aussagen vor Gericht erhalten Zeugen ein Formular, mit dem sie ihren Verdienstausfall vor Ort geltend machen können. Grundsätzlich gilt, die Kosten müssen durch Belege wie zum Beispiel Fahrscheine oder Parktickets nachgewiesen werden.

  • Erstattung von Fahrtkosten
    Im ÖPNV: die gesamten Kosten für einen Platz in der ersten Klasse
    Im eigenen Auto: Pauschale von 35 Cent pro Kilometer
  • Entschädigung bei Verdienstausfall
    Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmende freizustellen, wenn die Staatsanwaltschaft zur Zeugenaussage vorlädt. Die Fortzahlung des Gehalts ist hingegen nicht automatisch gewährleistet. Das ist im Arbeitsvertrag individuell geregelt. Zeugen können eine Entschädigung für den Lohnausfall beantragen. Pro Stunde wird eine Pauschale von maximal 25 Euro gezahlt, die sich nach dem regelmäßigen Bruttoverdienst inkl. der Sozialversicherungsbeiträge richtet.
  • Aufwandsentschädigung
    Wenn die Hauptverhandlung nicht im Wohnort des Zeugen stattfindet, kann ein Ausgleich für zusätzlichen Aufwand gezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Anwesenheitsdauer. Auch für notwendige Übernachtungen können entstandene Kosten geltend gemacht werden.
  • Entschädigung für Nachteile in der Haushaltsführung
    Teilzeitbeschäftigte und Arbeitslose können ebenfalls eine Entschädigung erhalten, wenn sie mit mehreren Personen in einem Haushalt leben. Insgesamt können 17 Euro die Stunde für maximal 10 Stunden pro Tag ausgezahlt werden.
  • Ausgleich für Zeitverlust
    Wenn kein Anspruch auf eine Entschädigung für Verdienstausfall oder Nachteile in der Haushaltsführung besteht, gibt es dennoch die Möglichkeit auf eine Entschädigung für die verlorene Zeit. Ausgezahlt werden aktuell vier Euro pro Stunde.

Detaillierte Informationen zur Beantragung des Lohnausfalls und zur Fahrtkosten-Erstattung finden Sie der Regel in Ihrer Vorladung.

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