Die wichtigsten Informationen auf einen Blick:
Ein Zeuge ist meistens eine Person, die einen Tathergang beobachtet hat und dadurch wichtige Informationen zu Handlungsabläufen, z. B. bei einem Verkehrsunfall geben kann. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass Sie als Zeuge befragt werden, selbst wenn Sie die Tat nicht unmittelbar beobachtet haben. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie ein enger Freund oder Verwandter eines Täters oder Opfers sind und somit relevante Hinweise liefern können.
Zeugenaussagen sind wichtig, da sie oft entscheidende Informationen zur Klärung von Fällen beinhalten. Ob Sie als Zeuge aussagen müssen, hängt davon ab, von wem die Vorladung ausgestellt wurde. Wir informieren Sie über Ihre Rechte und Pflichten.
Eine Zeugenaussage bei der Polizei ist grundsätzlich freiwillig. Sind Sie zum Beispiel Zeuge bei einem Verkehrsunfall oder einer Auseinandersetzung, erhalten Sie eine schriftliche Vorladung zur Zeugenaussage. Dieser müssen Sie jedoch nur nachgehen, wenn eine Anordnung der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie zur Sicherheit Ihren Rechtsbeistand.
Wenn Sie eine Gerichtsvorladung erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, dem Termin Folge zu leisten. Auch wenn Sie glauben, zu einem Fall nichts beitragen zu können, müssen Sie erscheinen, da es am Richter liegt zu entscheiden, ob Ihre Informationen relevant sind oder nicht. Verweigern Sie die Aussage, kann das Gericht ein Ordnungsgeld oder sogar eine Ordnungshaft anordnen. Wenn Sie aus einem dringenden Grund verhindert sind, wie etwa einer Prüfung oder Krankheit, sollten Sie sich schnellstmöglich telefonisch beim zuständigen Gericht melden. In den meisten Fällen wird die Vernehmung dann auf einen anderen Tag verschoben. Das gilt zum Beispiel auch, wenn Sie bereits vor dem Erhalt der Vorladung einen Urlaub geplant hatten.
Wenn Sie der Aufforderung Folge leisten, werden vor Ort als erstes ihre Personalien erfasst. Diese müssen Sie nach §111 OWiG wahrheitsgemäß angeben. Vor der Vernehmung, in der Sie Ihre Aussage zu Protokoll geben können, erfolgt die Zeugenbelehrung. Das heißt, Ihnen werden Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge erklärt. Nachdem der Sachverhalt dargelegt wurde, werden Sie über Ihr Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht in Kenntnis gesetzt. Anschließend werden Sie angewiesen, wahrheitsgemäß zu antworten und müssen bestätigen, dass Sie die Zeugenbelehrung verstanden haben.
Erst dann geben Sie Ihre Aussage zu Protokoll und legen alle Ihnen bekannten Informationen wahrheitsgemäß und in chronologischer Reihenfolge dar. Sollte es anschließend noch offengebliebene Fragen oder Unklarheiten seitens der Polizei geben, werden Sie dazu abschließend konkret befragt.
Wichtig: Wenn Sie Erinnerungslücken haben oder unsicher über die Korrektheit Ihrer Informationen sind, sollten Sie darauf direkt zu Beginn hinweisen. So kann Ihre Aussage besser eingeordnet werden. Grundsätzlich sind Sie zu einer wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Falschaussagen können mit einer Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren bestraft werden. Eine Falschaussage unter Eid sogar mit bis zu 15 Jahren.
Bei einer Hauptverhandlung erfolgt die Zeugenaussage nach der Eröffnung und Beweisaufnahme durch die Vernehmung des Angeklagten. Während dieser müssen Sie als Zeuge in der Regel den Gerichtssaal verlassen, damit sich die verschiedenen Aussagen der anderen Zeugen und des Angeklagten nicht gegenseitig beeinflussen. Zu Ihrer Aussage werden Sie dann wieder hineingebeten. Diese beinhaltet:
Wie lange eine Hauptverhandlung vor Gericht dauert, ist unterschiedlich und abhängig von verschiedenen Faktoren, z. B. wie viele Zeugen befragt werden müssen. Teilweise kann eine Verhandlung auch mehrere Tage dauern.
Eine bereits protokollierte Aussage kann nicht mehr zurückgezogen werden. Diese verbleibt in der Ermittlungskartei, auch wenn sie noch nicht unterschrieben wurde. Ergänzungen oder Berichtigungen der eigenen Aussage sind jedoch stets möglich. Trotzdem wird die vorherige Aussage dadurch nicht für nichtig erklärt.
Das Zeugnisverweigerungsrecht ermöglicht es Ihnen, Ihre Aussage unter gewissen Bedingungen auch vor Gericht straffrei zu verweigern.
Das Zeugnisverweigerungsrecht kann zum Zeitpunkt der Belehrung in Anspruch genommen werden. Ob das Recht gilt, muss individuell geprüft werden.
Im Falle einer Aussageverweigerung ohne gesetzlich anerkannten Grund kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro durch das Gericht verhängt werden, bei schweren Fällen sogar eine Ordnungshaft von bis zu 6 Wochen. Wenn Sie sich unsicher sind, ist es immer ratsam, einen Rechtsbeistand zu befragen.
Wenn Zeugen durch ihre Aussage vor Gericht mit Drohungen oder Vergeltung rechnen müssen, sind bestimmte Ausnahmeregelungen möglich.
Darüber hinaus gibt es auch die Maßnahmen außerhalb des Strafprozesses, wie das Zeugenschutzprogramm, bekannt aus Film und Fernsehen. Sind Sie für einen Fall besonders wichtig und es liegt eine ernsthafte Bedrohung gegen Sie vor, erhalten Sie eine Tarnidentität und einen neuen Wohnort.
Detaillierte Informationen zur Beantragung des Lohnausfalls und zur Fahrtkosten-Erstattung finden Sie der Regel in Ihrer Vorladung.