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Eltern mit Baby.

Elternzeit und Elterngeld: aktuelle Regelungen und Ansprüche

Die To-do-Liste vor der Geburt eines Kindes umfasst auch das Thema Finanzen. Wir bieten Ihnen eine kompakte Übersicht zu Elternzeit und Elterngeld.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Elternzeit ermöglicht es Müttern und Vätern, nach der Geburt beruflich zurückzutreten und sich ihrem Nachwuchs zu widmen.
  • Die Dauer der Elternzeit können Sie selbst bestimmen. Pro Kind stehen Ihnen maximal drei Jahre Elternzeit zu.
  • Das Elterngeld berechnet sich auf Basis des Einkommens. Für Geburten seit dem 1. April 2024 gilt die Einkommensgrenze von 200.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.
  • Für neue Eltern empfiehlt es sich, die Elternzeit frühzeitig zu planen und den Anspruch auf Elterngeld zu prüfen.

Was sind Elternzeit und Elterngeld?

Eine Familie zu gründen, ist ein großer Lebenswunsch für viele Paare und wohl auch eine der weitreichendsten Entscheidungen. So bereichert die Geburt eines Kindes das Leben seiner Eltern und schenkt unbändige Freude, hat aber genauso Auswirkungen auf die Finanzen. Damit sich Eltern intensiv um ihren Nachwuchs kümmern können, gibt es staatliche Hilfen in Form von Elternzeit und Elterngeld.

Elternzeit

  • Bei Elternzeit handelt es sich um die unbezahlte Auszeit vom Job, die Mütter und Väter zur Betreuung ihres Kindes in Anspruch nehmen können.
  • Ein gesetzlicher Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Einen Teil der Elternzeit können Sie auf den Zeitabschnitt zwischen dem dritten und achten Geburtstag legen.
  • Während der Elternzeit sind Sie vor einer Kündigung geschützt.

Elterngeld

  • Elterngeld unterstützt Eltern, wenn sie nach der Geburt beruflich kürzertreten und dadurch weniger oder kein Einkommen haben. Auch wenn Sie vor der Geburt nicht berufstätig waren, können Sie Elterngeld bekommen.
  • Basiselterngeld gibt es für maximal zwölf Monate (bzw. 14 Monate mit Partnermonaten). Bei ElterngeldPlus bekommen Sie weniger Geld, dafür können Sie die Leistung doppelt so lange wie Basiselterngeld beziehen.
  • Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus lassen sich miteinander kombinieren. Die ideale Kombination hängt von Ihren persönlichen Zukunftsplänen und Ihren Lebensumständen ab.
  • Paaren steht es frei, die Elterngeldmonate aufzuteilen und damit das Familienleben gleichberechtigt zu gestalten.

Was sind die Neuregelungen beim Elterngeld ab 2024?

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten einige wesentliche Änderungen beim Elterngeld:

  • Die Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende beträgt für Geburten ab dem 1. April 2024 nur noch 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.
  • Für Geburten ab dem 1. April 2025 sinkt die einheitliche Einkommensgrenze weiter auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen.
  • Wenn Eltern parallel Basiselterngeld beziehen wollen, ist dies nur noch für maximal einen Monat erlaubt. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld steht zudem nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate zur Wahl. Ausnahmen sind u. a. für Familien mit Frühchen, Mehrlingsgeburten und Kinder mit Behinderungen vorgesehen.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld?

Elternzeit ist für berufstätige Eltern gedacht, die ihren Nachwuchs selbst betreuen und erziehen wollen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, eine Auszeit vom Beruf einzulegen oder ihre Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren. Elterngeld sorgt dabei für finanzielle Absicherung und gleicht das fehlende Einkommen aus.

Wer darf Elternzeit nehmen?

Elternzeit ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie befinden sich in einem Beschäftigungsverhältnis (z. B. befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag, Teilzeit oder Minijob).
  • Sie und Ihr Kind leben in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Sie kümmern sich selbst um die Betreuung und Erziehung Ihres Kindes.
  • Während der Elternzeit pausieren Sie Ihre Arbeit oder sind nur noch in Teilzeit tätig.

Wer kann Elterngeld beantragen?

Einen Anspruch auf Elterngeld haben:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Beamtinnen und Beamte
  • Selbstständige
  • Studierende und Auszubildende
  • Arbeitende im Ausland
  • Erwerbslose sowie Hausfrauen und Hausmänner
Symbol Tipp: Glühbirne

Muss ich Elternzeit nehmen, um Elterngeld beziehen zu können?

Nein, die Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch und unabhängig vom Elterngeld. Berufstätige können Elterngeld beantragen, auch wenn sie keine Elternzeit nehmen. Dann dürfen Sie allerdings höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Somit sind bei Elternzeit und Elterngeld unterschiedliche Zeiträume möglich.

Wie berechnet sich das Elterngeld?

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Ihrer Einkommenssituation und der gewählten Elterngeld-Variante.

  • Basiselterngeld: Das Basiselterngeld ersetzt normalerweise 65 Prozent des bisherigen Einkommens vor der Geburt. Wenn Sie neben dem Elterngeld arbeiten, verringert sich das Elterngeld entsprechend. In diesem Fall bekommen Sie 65 Prozent der Differenz zwischen dem Einkommen vor der Geburt und dem Einkommen danach. Für Geringverdiener erhöht sich der Prozentsatz stufenweise auf 67 Prozent. Beim Basiselterngeld erhalten Sie je nach Einkommen zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat.
  • ElterngeldPlus: Beim ElterngeldPlus ist die Berechnung gleich, nur ist es in der Höhe auf die Hälfte des Basiselterngelds begrenzt. Demzufolge ergeben sich zwischen 150 und 900 Euro im Monat.

Beispielrechnung für das Basiselterngeld und ElterngeldPlus

  • Einkommen vor der Geburt: 1.900 Euro im Monat
  • Einkommen nach der Geburt: 0 Euro
  • Basiselterngeld pro Monat: 1.235 Euro (65 Prozent von 1.900 Euro)
  • ElterngeldPlus pro Monat: 617 Euro

Mit dem Elterngeldrechner können Sie für Ihre Familie berechnen, wie viel Elterngeld Sie voraussichtlich bekommen.

Elternzeit und Elterngeld beantragen

Elternzeit: Ein Antrag auf Elternzeit ist nicht erforderlich. Um Elternzeit zu nehmen, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den gewünschten Beginn der beruflichen Auszeit schriftlich mit. Wichtig ist, dass Sie die Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vorher anmelden. Für Mütter gilt nach der Geburt der Mutterschutz, erst danach beginnt die Elternzeit. Möchten Väter direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen, sollten sie dies entsprechend sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber anmelden. Bedenken Sie hierbei, dass die Anmeldung für die nächsten beiden Jahre verbindlich ist (Bindungszeitraum). Falls Sie die Elternzeit allerdings in den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag legen, beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen. Bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag gibt es hingegen keine Bindungszeit.

Elterngeld: Wenn Sie Elternzeit in Anspruch nehmen, bekommen Sie nicht automatisch Elterngeld. Dafür ist grundsätzlich ein Antrag nötig, den Sie online auf der Plattform ElterngeldDigital oder bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle stellen können.

Unterstützung bei Streitfällen durch eine Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung steht Ihnen bei Streitfällen mit dem Arbeitgeber zur Seite, wenn z. B. Kündigungsschutzverletzungen vorliegen oder es Probleme bei der Wiedereingliederung gibt. Die Versicherung kann Ihnen zudem bei Konflikten mit der Elterngeldstelle helfen.

FAQ zu den Themen Elternzeit und Elterngeld

Wie lange habe ich Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit?

Die Elternzeit beträgt pro Kind maximal 36 Monate (3 Jahre). Sie haben dabei die Möglichkeit, die Elternzeit flexibel in bis zu drei Zeitabschnitte aufzuteilen. Bis zu 24 Monate der Elternzeit können Sie zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen.

Basiselterngeld steht Ihnen bis zu 14 Monate (für beide Elternteile zusammen) zu. Ein Elternteil darf allerdings maximal zwölf Monate Basiselterngeld bekommen, und zwei zusätzliche Monate sind möglich, wenn sich beide Eltern um das Kind kümmern. ElterngeldPlus gibt es für eine Dauer von bis zu 28 Monaten.

Welches Einkommen ist heranzuziehen, wenn ich vor der Geburt selbstständig war?

Für Selbstständige ist der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt maßgeblich (siehe Steuererklärung).

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