Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Eine Familie zu gründen, ist ein großer Lebenswunsch für viele Paare und wohl auch eine der weitreichendsten Entscheidungen. So bereichert die Geburt eines Kindes das Leben seiner Eltern und schenkt unbändige Freude, hat aber genauso Auswirkungen auf die Finanzen. Damit sich Eltern intensiv um ihren Nachwuchs kümmern können, gibt es staatliche Hilfen in Form von Elternzeit und Elterngeld.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten einige wesentliche Änderungen beim Elterngeld:
Elternzeit ist für berufstätige Eltern gedacht, die ihren Nachwuchs selbst betreuen und erziehen wollen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, eine Auszeit vom Beruf einzulegen oder ihre Arbeitszeit vorübergehend zu reduzieren. Elterngeld sorgt dabei für finanzielle Absicherung und gleicht das fehlende Einkommen aus.
Elternzeit ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Einen Anspruch auf Elterngeld haben:
Muss ich Elternzeit nehmen, um Elterngeld beziehen zu können?
Nein, die Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch und unabhängig vom Elterngeld. Berufstätige können Elterngeld beantragen, auch wenn sie keine Elternzeit nehmen. Dann dürfen Sie allerdings höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Somit sind bei Elternzeit und Elterngeld unterschiedliche Zeiträume möglich.
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach Ihrer Einkommenssituation und der gewählten Elterngeld-Variante.
Mit dem Elterngeldrechner können Sie für Ihre Familie berechnen, wie viel Elterngeld Sie voraussichtlich bekommen.
Elternzeit: Ein Antrag auf Elternzeit ist nicht erforderlich. Um Elternzeit zu nehmen, teilen Sie Ihrem Arbeitgeber den gewünschten Beginn der beruflichen Auszeit schriftlich mit. Wichtig ist, dass Sie die Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vorher anmelden. Für Mütter gilt nach der Geburt der Mutterschutz, erst danach beginnt die Elternzeit. Möchten Väter direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen, sollten sie dies entsprechend sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beim Arbeitgeber anmelden. Bedenken Sie hierbei, dass die Anmeldung für die nächsten beiden Jahre verbindlich ist (Bindungszeitraum). Falls Sie die Elternzeit allerdings in den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag legen, beträgt die Anmeldefrist 13 Wochen. Bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag gibt es hingegen keine Bindungszeit.
Elterngeld: Wenn Sie Elternzeit in Anspruch nehmen, bekommen Sie nicht automatisch Elterngeld. Dafür ist grundsätzlich ein Antrag nötig, den Sie online auf der Plattform ElterngeldDigital oder bei Ihrer zuständigen Elterngeldstelle stellen können.
Eine Rechtsschutzversicherung steht Ihnen bei Streitfällen mit dem Arbeitgeber zur Seite, wenn z. B. Kündigungsschutzverletzungen vorliegen oder es Probleme bei der Wiedereingliederung gibt. Die Versicherung kann Ihnen zudem bei Konflikten mit der Elterngeldstelle helfen.
Die Elternzeit beträgt pro Kind maximal 36 Monate (3 Jahre). Sie haben dabei die Möglichkeit, die Elternzeit flexibel in bis zu drei Zeitabschnitte aufzuteilen. Bis zu 24 Monate der Elternzeit können Sie zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes nehmen.
Basiselterngeld steht Ihnen bis zu 14 Monate (für beide Elternteile zusammen) zu. Ein Elternteil darf allerdings maximal zwölf Monate Basiselterngeld bekommen, und zwei zusätzliche Monate sind möglich, wenn sich beide Eltern um das Kind kümmern. ElterngeldPlus gibt es für eine Dauer von bis zu 28 Monaten.
Für Selbstständige ist der letzte abgeschlossene Veranlagungszeitraum vor der Geburt maßgeblich (siehe Steuererklärung).