Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Mit einem Erbfall gehen für die Hinterbliebenen zahlreiche finanzielle und rechtliche Fragen einher. Da sowohl die Anzahl der Erbfälle als auch das vererbte Vermögen seit Jahren kontinuierlich steigen, rückt die Erbschaftsteuer immer stärker in den Fokus. Diese ist bei jedem Erbfall zu beachten. Die Berechnung der Erbschaftsteuer erweist sich als komplexes Verfahren. Hierbei spielen in erster Linie der Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und die Steuerklasse eine Rolle.
Gut zu wissen: Die Erbschaftsteuer fällt nur bei Erbschaften an, deren Wert den persönlichen Freibetrag übersteigt. Bleiben Sie unter dieser Grenze, müssen Sie keine Erbschaftsteuer zahlen.
Erbschaft: Fristen und Pflichten
Sie sind als Erbe dazu verpflichtet, sich innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis der Erbschaft beim Finanzamt zu melden. Dabei ist es unerheblich, wie viel Vermögen Sie erben und ob eine Erbschaftsteuer anfällt. Die Erbschaftsteuererklärung müssen Sie hingegen erst abgeben, wenn das Finanzamt Sie dazu auffordert.
Die verwandtschaftliche Beziehung zur verstorbenen Person entscheidet darüber, welcher Steuerklasse Sie zugeordnet sind und wie hoch Ihr Freibetrag ausfällt. Nahe Verwandte wie Ehepartner und Kinder profitieren hier besonders, sodass sie nur bei hohen Erbschaften Steuern zahlen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erhalten demnach ein Vermögen in Höhe von bis zu 500.000 Euro steuerfrei. Für die Kinder und Stiefkinder beläuft sich der Freibetrag auf bis zu 400.000 Euro.
Damit ein Erbe keine unverhältnismäßige Belastung für die Hinterbliebenen darstellt, sieht das deutsche Steuerrecht gewisse Freibeträge vor. Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer reichen derzeit von 20.000 bis 500.000 Euro. Generell gilt die Faustregel: Je enger der Grad der Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag.
Inwiefern sich das Erbe steuerlich für den Erben auswirkt, verdeutlicht Ihnen die folgende Übersicht:
Bei der Erbschaftsteuer handelt es sich nicht um einen pauschalen Steuersatz. Vielmehr kommt es auch hierbei wieder auf den Grad der Verwandtschaft an. Die Einstufung erfolgt dann in drei Steuerklassen:
Steuersatz bei der Erbschaftsteuer
Der Steuersatz orientiert sich an der jeweiligen Steuerklasse und am Wert der Erbschaft. In der Steuerklasse I liegt der Steuersatz bei 7 bis 30 Prozent. In der Steuerklasse II beläuft sich die Erbschaftsteuer auf 15 bis 43 Prozent. Die Steuerklasse III reicht von 30 bis 50 Prozent. Nähere Informationen hierzu finden Sie in § 19 ErbStG.
Wenn Sie den Wert des geerbten Vermögens kennen, lässt sich daraus die Erbschaftsteuer berechnen.
Ein Beispiel soll die Berechnung der Erbschaftsteuer verdeutlichen:
In dieser Beispielberechnung ergibt sich ein steuerpflichtiger Erwerb von 35.000 Euro (Erbschaft abzüglich der Erbfallkosten und des Freibetrags). Die Erbfallkosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Erbfall stehen, wie zum Beispiel Bestattungskosten oder Gebühren für die Nachlassregelung. Dafür wird pauschal ein Betrag von 15.000 Euro ohne Nachweis vom Erbe abgezogen.
Der Steuersatz liegt im Beispiel bei 7 Prozent in der Steuerklasse I. Die Erbschaftsteuer beläuft sich demnach auf 2.450 Euro. Das heißt, dem Erben bleibt ein Vermögen (netto) in Höhe von 447.550 Euro.
Erbschaftsteuer-Rechner
Erbschaftsteuer-Rechner helfen Ihnen dabei, die Erbschaftsteuer auf Grundlage Ihrer persönlichen Informationen zu berechnen. Ein entsprechendes Angebot finden Sie unter anderem bei Lohnsteuerkompakt.
Wenn Sie mit dem Wert der Erbschaft unter Ihrem Freibetrag bleiben, sind keine Steuern fällig. Beläuft sich das Vermögen beispielsweise auf 320.000 Euro, können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder und Enkelkinder (Eltern verstorben) steuerfrei erben. Es gelten zudem einige Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer:
Hinweis: Bei der Erbschaftsteuer gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen und Voraussetzungen zu beachten. Deshalb empfiehlt sich die Beratung durch ein Steuerbüro oder eine spezialisierte Anwaltskanzlei für Erb- und Steuerrecht.
Mit einer Privatrechtsschutzversicherung haben Sie im Falle einer Erbschaft einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Die Rechtsschutzversicherung bietet Ihnen Unterstützung, wenn Sie Fragen zum Erbrecht haben oder in erbrechtliche Streitigkeiten verwickelt sind. Im Rahmen der anwaltlichen Erstberatung erhalten Sie verständliche Informationen, um so Entscheidungen zu treffen und die nächsten Schritte zu klären.