Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Der Sicherheitsabstand ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Grundsätzlich gilt: Der Abstand sollte groß genug sein, um Ihr Auto problemlos anhalten zu können, wenn der Fahrer vor Ihnen unerwartet bremst. Der tatsächlich erforderliche Mindestabstand ist abhängig von Ihrer Geschwindigkeit und den Straßenverhältnissen. Eine genaue Angabe gibt es in der StVO jedoch nicht. Insbesondere bei schlechten Wetterbedingungen (wie etwa Regen, Nebel oder Blitzeis) ist oft ein höherer Sicherheitsabstand notwendig, da der Bremsweg dadurch verlängert wird. Achten Sie also stets auch auf äußere Gegebenheiten.
Es gibt zwei Faustregeln, an denen Sie sich orientieren können, um zu prüfen, ob Ihr Abstand ausreichend ist:
Die Zwei-Sekunden-Regel ist eine einfache Regel, um beim Autofahren den richtigen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten. Sie besagt:
Nutzen Sie während der Fahrt auffällige Bauwerke, Landschaftsmerkmale oder Schilder als Fixpunkt. Sobald das vorausfahrende Fahrzeug den gewählten Punkt passiert hat, zählen Sie die Sekunden, bis Sie die gleiche Stelle erreichen. Innerorts sollte das frühestens nach einer Sekunde der Fall sein. Außerorts sind es zwei Sekunden. Aus diesem Grund spricht man gelegentlich auch von der Ein-Zwei-Sekunden-Regel.
Ein Beispiel: Innerorts sollte der Mindestabstand mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h bei 15 Metern liegen. Das entspricht etwa der Länge von drei Autos.
Außerorts und vor allem auf der Autobahn ist es sinnvoller, sich an der „Halber-Tacho-Regel“ zu orientieren. Dabei sollte Ihr Abstand immer so groß sein wie die Hälfte Ihrer Geschwindigkeit. Wenn Sie zum Beispiel 100 km/h fahren, sollten Sie 50 Meter Abstand zum Vorausfahrenden halten.
Unser Tipp: Nutzen Sie die Leitpfosten am Straßenrand, um Ihren Abstand einzuschätzen. In der Regel haben diese einen Abstand von etwa 50 Metern.
Abstandswarner und Abstandsregeltempomaten unterstützen den Fahrer beim Einhalten des Sicherheitsabstands. Sie erhöhen die Sicherheit im Straßenverkehr und können Auffahrunfälle vermeiden. Schützen Sie sich und Ihr Fahrzeug außerdem mit einer umfassenden Kfz-Versicherung.
Welche Assistenzsysteme gibt es?
Wichtig!
Die Abstandsmessung wird in der Regel an besonderes gefährlichen Stellen durchgeführt. Zum Einsatz kommen dabei Abstandsblitzer oder mobile Messanlagen in Polizeifahrzeugen. Die verwendeten Videokameras zeichnen neben dem Abstand auch die Geschwindigkeit der Fahrzeuge auf.
Videoabstandsmessanlagen (VAMA) funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip, dabei wird der Blitzer allerdings manuell durch Polizeibeamte ausgelöst. Für beide Verfahren muss die Autobahnbrücke, von der gemessen wird, eine Mindesthöhe von drei Metern haben und mindestens 300 Meter freie Sicht auf eine gerade Strecke ermöglichen.
Mobile Messanlagen werden seltener verwendet. Hierbei erfolgt die Messung aus einem zivilen Polizeifahrzeug. Über Sensoren wird die Geschwindigkeit des Fahrzeugs dokumentiert und gewisse Fixpunkte erfasst. Die Prüfung, ob ein Abstandsverstoß vorliegt, wird zu einem späteren Zeitpunkt von einem Computer durchgeführt. Bei einem besonders eindeutigen Fall kann der Abstand auch von einem Beamten geschätzt werden. Diese Messung ist aber vergleichsweise ungenau.
Autofahrer sollten sich an die empfohlenen Abstände halten, um Bußgelder und Unfälle zu vermeiden.
Die Strafe bei einem Abstandsverstoß hängt davon ab, wie schnell Sie fahren und wie gering der Abstand tatsächlich ist. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Begehen Sie jedoch zusätzlich Nötigung, zum Beispiel, indem Sie jemandem bewusst und mit Lichthupe dicht auffahren, kann das auch als vorsätzliche Straftat zählen. Im schlimmsten Fall erwarten Sie ein Bußgeld von 400 Euro mit zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot.
Geschwindigkeit | Bußgeld | Punkt(e) | Fahrverbot | |
---|---|---|---|---|
Weniger als 80 km/h | Ohne Gefährdung | 25 Euro | - | - |
Mit Gefährdung | 30 Euro | - | - | |
Mit Sachbeschädigung | 35 Euro | - | - | |
80-100 km/h | Weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts | 75 Euro | 1 | - |
4/10 | 100 Euro | 1 | - | |
3/10 | 160 Euro | 1 | - | |
2/10 | 240 Euro | 1 | - | |
1/10 | 320 Euro | 1 | - | |
100-130 km/h | Weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts | 75 Euro | 1 | - |
4/10 | 100 Euro | 1 | - | |
3/10 | 160 Euro | 2 | 1 Monat | |
2/10 | 240 Euro | 2 | 2 Monate | |
1/10 | 320 Euro | 2 | 3 Monate | |
Mehr als 130 km/h | Weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts | 100 Euro | 1 | - |
4/10 | 180 Euro | 1 | - | |
3/10 | 240 Euro | 2 | 1 Monat | |
2/10 | 320 Euro | 2 | 2 Monate | |
1/10 | 400 Euro | 2 | 3 Monate |
Achtung: Bei einer Abstandsmessung wird immer auch die Geschwindigkeit gemessen. Wenn Sie neben einem Abstandsverstoß auch zu schnell unterwegs sind, müssen Sie das höhere Bußgeld vollständig zahlen. Die kleinere Strafe wird anteilig berechnet.
Wie bei der Geschwindigkeitskontrolle gibt es auch bei der Abstandsmessung einen festgelegten Toleranzbereich, abhängig vom jeweiligen Messsystem. Bei einer Videomessung sind das 15 Prozent des in 0,8 Sekunden zurückgelegten Fahrweges und bis zu 30 Prozent bei einer Schätzung durch einen Polizisten, da diese Messung besonderes fehleranfällig ist.
Werden Sie in der Probezeit bei mehr als 80 km/h mit einem zu geringen Sicherheitsabstand erwischt, begehen Sie einen sogenannten A-Verstoß. Das heißt, Ihre Probezeit wird um zwei Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar für Ihren Führerschein machen. Hinzu kommen die entsprechenden Strafen aus dem Bußgeldkatalog.
Die Abstandsmessung ist technisch sehr anspruchsvoll, da neben dem Abstand auch die Geschwindigkeit gemessen werden muss. Teilweise kann es zu Funktionsstörungen oder Auswertungsfehlern kommen. Einen Fehler nachzuweisen ist aber in der Regel mit sehr viel Aufwand verbunden, da ein Rechtsbeistand zur Prüfung herangezogen werden muss. Bevor Sie einen Einspruch in Erwägung ziehen, sollten Sie beachten, dass solche Gutachten schnell hohe Kosten verursachen können. Eine Verkehrsrechtschutzversicherung kann hier helfen. Am meisten Sinn macht ein Einspruch bei der Messung durch die Schätzung eines Polizeibeamten.
Wichtig: Wenn Sie Einspruch einlegen wollen, müssen Sie das spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheids tun.
Besonders auf der Autobahn sind häufig Drängler unterwegs, die andere Autofahrer in gefährliche Situationen bringen. Lassen Sie sich in solchen Situationen nicht aus der Ruhe bringen und beachten Sie unsere Tipps:
Nehmen Sie im Straßenverkehr Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und fahren Sie stets vorausschauend. Lassen Sie sich durch Drängler nicht zu riskanten Aktionen verleiten. Ihr eigenes Sicherheitsgefühl sollte für Sie stets oberste Priorität haben.