Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen oder ihren Frust loszuwerden, nutzen viele Autofahrer gerne die Lichthupe. Damit ist das kurze Aufblenden des Fernlichts gemeint. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) findet sich hierfür der Begriff Leuchtzeichen. Im Gegensatz zur eigentlichen Hupe ist die Lichthupe somit ein visuelles Warnsignal.
Doch darf man die Lichthupe verwenden, wenn z. B. jemand vor Ihnen zu langsam fährt oder Sie einem Auto die Vorfahrt gewähren wollen? Nein, denn nach § 16 StVO ist die Nutzung der Lichthupe in genau zwei Situationen rechtlich möglich:
Die Lichthupe kann hilfreich sein, wenn Sie beispielsweise auf einer Landstraße unterwegs sind und vor Ihnen ein landwirtschaftliches Fahrzeug mit niedriger Geschwindigkeit fährt. Bevor Sie zum Überholen ansetzen, betätigen Sie die Lichthupe und signalisieren dem vorausfahrenden Fahrzeug damit Ihr beabsichtigtes Fahrmanöver. Dadurch weiß der andere Fahrer Bescheid, dass Sie überholen, und kann ggf. die Geschwindigkeit anpassen oder sein Fahrzeug etwas weiter zum Straßenrand lenken.
Ein weiteres Praxisbeispiel ist der Einsatz der Lichthupe auf der Autobahn, falls Sie eine gefährliche Situation erkennen. Das kann ein Fahrzeug mit beschädigtem Reifen sein, bei dem der Fahrer die Gefahr selbst noch nicht bemerkt hat. Die Lichthupe macht auch Verkehrsteilnehmer effektiv darauf aufmerksam, wenn sie versehentlich das Fernlicht eingeschaltet haben und andere blenden oder bei Dunkelheit ohne Licht fahren. Wichtig ist grundsätzlich, dass Sie die Lichthupe nur stoßweise und kurz einsetzen.
Da die Straßenverkehrsordnung klare Regeln für die Nutzung der Lichthupe vorgibt, ist sie in vielen Situationen, in denen Autofahrer sie häufig einsetzen, streng genommen nicht erlaubt. Sie dürfen die Lichthupe demzufolge nicht verwenden, um:
Die Lichthupe ist ein praktisches Kommunikationsmittel, das zur Sicherheit im Straßenverkehr beiträgt. Allerdings verwenden einige Autofahrer die Lichthupe missbräuchlich und bringen andere damit eher in Gefahr. Ein typisches Beispiel hierfür sind Drängler und Raser auf Autobahnen, die dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auffahren und wiederholt die Lichthupe drücken. Dieser aggressive Fahrstil kann als Nötigung gelten und eine Strafe nach sich ziehen.
Sofern Sie gegen den § 16 StVO verstoßen haben, kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Nötigung vorliegen. Je nach Schwere des Verstoßes gegen die Straßenverkehrsordnung müssen Sie mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Hinweis: Setzen Sie die Lichthupe generell ausschließlich in Gefahrensituationen und beim Überholen mit Bedacht ein, um sich nicht der Nötigung schuldig zu machen. Sie sollten die Lichthupe deshalb auch nur für wenige Sekunden betätigen.
Eine Dashcam (Kamera im Auto) dient dazu, das Verkehrsgeschehen rund um das eigene Fahrzeug zu dokumentieren. Damit lässt sich bei einem Unfall möglicherweise die Schuldfrage klären, falls es widersprüchliche Aussagen gibt. Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich trotz Datenschutzbedenken bereits geurteilt, dass sich die Aufnahmen einer Dashcam als Beweis verwenden lassen. Wenn beispielsweise der Hintermann auf der Autobahn Sie durch eine wiederholte Lichthupe nötigt, können Sie mit den Dashcam-Aufnahmen unter Umständen rechtliche Schritte einleiten.
Ob Schadensersatz nach einem Unfall, Schmerzensgeldforderungen oder Bußgelder – Verkehrsteilnehmer sind immer dem Risiko ausgesetzt, dass etwas passiert und sich daraus rechtliche Auseinandersetzungen ergeben. Mit einem Verkehrsrechtsschutz sichern Sie sich gegen die finanziellen Folgen im Ernstfall ab und haben die Möglichkeit, das eigene Recht durchzusetzen oder zu verteidigen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung leistet z. B. bei Rechtsstreitigkeiten wegen Reparaturverträgen mit Werkstätten und bei Verkehrsverstößen, die anwaltliche Hilfe erfordern.