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Fahren unter Alkoholeinfluss führt zu einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug.

Führerscheinentzug: Kosten, Voraussetzungen, Sperrfristen

Die meisten Verkehrssünden gehen mit einer Geldstrafe oder Punkten in Flensburg einher. Wer hingegen andere Verkehrsteilnehmer stark gefährdet, muss mit einem Fahrverbot oder dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Artikel.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Bei einem Fahrverbot wird der Führerschein vorübergehend abgegeben. Er behält seine Gültigkeit und kann nach Ablauf von ein bis drei Monaten wieder abgeholt werden.
  • Beim Führerscheinentzug verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Nach einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren kann der Führerschein neu beantragt werden. Dies ist meist mit zusätzlichen Auflagen wie etwa einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) verbunden.
  • Der Führerscheinentzug wird bei schwerwiegenden Verkehrsstraftaten wie Gefährdung des Straßenverkehrs, Rotlichtverstößen oder Alkohol am Steuer verhängt.

Führerscheinentzug und Fahrverbot: Was ist der Unterschied?

Im Alltag werden die Begriffe Führerscheinentzug und Fahrverbot häufig synonym verwendet. Rechtlich gesehen gibt es jedoch große Unterschiede zwischen den beiden Sanktionen.

Fahrverbot

Ein Fahrverbot droht Ihnen, wenn Sie eine Verkehrsstraftat begangen haben. Hierzu zählen beispielsweise das Missachten einer roten Ampel oder signifikante Geschwindigkeitsüberschreitungen. Auch für das Nichtbilden oder unrechtmäßige Befahren einer Rettungsgasse kann es zum Fahrverbot kommen. Meist wird das Fahrverbot als Nebenstrafe verhängt: Gleichzeitig müssen Sie also mit Punkten in Flensburg und/oder einem Bußgeld rechnen.

Das Fahrverbot ist immer zeitlich begrenzt und wird meist für ein bis drei Monate verhängt. Die Durchsetzung des Fahrverbots ist verhältnismäßig unbürokratisch: Sie werden von den zuständigen Behörden schlicht dazu aufgefordert, Ihren Führerschein abzugeben und können diesen nach Ablauf des Fahrverbots wieder abholen. Als Ersttäter sind Sie in Sachen Fahrverbot im Vorteil, denn Sie können den Zeitpunkt der Führerscheinabgabe meist selbst festlegen. Sind Sie etwa Berufsfahrer oder Pendler, so können Sie Ihren Führerschein zum Beispiel während eines längeren Urlaubs abgeben.

Gut zu wissen: Ein einmonatiges Fahrverbot bezieht sich im Übrigen auf einen Kalendermonat – unabhängig davon, wie viele Tage dieser hat. Geben Sie Ihren Führerschein also im Februar ab, so profitieren Sie vom kürzesten Fahrverbot.

Führerscheinentzug

Beim Führerscheinentzug oder Entzug der Fahrerlaubnis verliert Ihre Fahrerlaubnis die Gültigkeit. Das bedeutet: Sie können das Dokument nicht einfach wieder bei der zuständigen Behörde abholen, sondern müssen einen Antrag auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Das ist frühestens nach sechs Monaten und spätestens nach fünf Jahren möglich. Wie lange die Sperrfrist in Ihrem Fall ausfällt, hängt ganz davon ab, wie schwer Ihr Verkehrsvergehen war und ob Sie bereits wiederholt auffällig geworden sind. In Extremfällen kann Ihnen per richterlichem Beschluss nach Ablauf dieser fünf Jahre sogar der lebenslange Führerscheinentzug drohen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie wiederholt mit Drogen am Steuer erwischt wurden und auch nach Ablauf der Sperrfrist nachweislich noch abhängig sind. Auch bei einem Unfall mit Fahrerflucht kann der Unfallverursacher mit Führerscheinentzug bestraft werden. Die Sanktionen hängen oftmals von der Höhe und Schwere der Schäden ab.

Sind Sie nicht mehr fahrtauglich, werden die Beamten Ihren Führerschein direkt beschlagnahmen und Sie müssen Ihr Auto stehen lassen. Ist anzunehmen, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, kann dies vorläufig durch richterlichen Beschluss erfolgen. Per Urteil oder Strafbefehl wird schließlich die endgültige Entscheidung gefällt. Hier wird festgelegt, wie lange Ihre Sperrfrist dauert. Den neuen Führerschein können Sie dann frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist häufig an zusätzliche Auflagen geknüpft: Sind Sie etwa mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt worden, kann es sein, dass Sie einen Abstinenznachweis vorlegen müssen. Auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung – kurz MPU – ist bei einem Führerscheinentzug gang und gäbe. Die Kosten hierfür, die sich auf etwa 400 bis 800 Euro belaufen, müssen Sie selbst tragen. Darüber hinaus müssen Sie Ihrem Antrag einen aktuellen Sehtest beilegen und unter Umständen sogar eine neue Führerscheinprüfung ablegen. Auch dies ist natürlich mit Kosten verbunden.

Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug im Überblick

Fahrverbot

  • Strafe bei mittelschweren Vergehen

    z.B. bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Abgabe des Führerscheins

    Der Führerschein muss zu einem bestimmten Datum abgegeben werden, verliert seine Gültigkeit aber nicht

  • Abholung nach Fahrverbot

    Sie können Ihren Führerschein nach Ablauf des Fahrverbots wieder abholen

  • Dauer

    Ein bis drei Monate

Führerscheinentzug

  • Strafe bei schweren Vergehen und/oder direkter Gefährdung anderer

    z.B. Trunkenheit oder Drogen am Steuer

  • Abgabe des Führerscheins

    Führerschein wird eingezogen und verliert seine Gültigkeit

  • Fahrerlaubnis

    Die Fahrerlaubnis muss nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragt werden (häufig an Auflagen wie Abstinenznachweis oder MPU geknüpft)

  • Dauer

    Zwischen sechs Monaten und fünf Jahren (in Extremfällen: lebenslanger Führerscheinentzug möglich)

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Bei welchen Vergehen drohen Fahrverbot oder Führerscheinentzug?

Der Führerscheinentzug droht Ihnen immer dann, wenn Sie sich eines schweren Verkehrsdelikts schuldig machen oder wenn Sie als Wiederholungstäter besonders häufig auffallen. Auch wenn Sie noch in der zweijährigen Probezeit sind und etwa häufig zu schnell unterwegs sind, kann der Entzug der eben erst erworbenen Fahrerlaubnis die Folge sein.
Wichtig: Auch auf dem Fahrrad gelten Promillegrenzen! Wer diese missachtet, macht sich strafbar und riskiert bis zu drei Punkte in Flensburg, eine Geldstrafe und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Die Konse­quenzen können bis hin zum Führerschein­entzug reichen.

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

Das Alkohollimit in Deutschland liegt bei 0,5 Promille, doch können Sie auch schon ab 0,3 Promille zur Kasse gebeten werden, wenn Sie eine Gefährdung für andere darstellen oder anderweitig auffällig werden. Ernsthafte Strafen wie ein Führerscheinentzug drohen Ihnen ab einer Promillegrenze von 1,1. Der Führerschein wird Ihnen dann direkt abgenommen. Es folgt ein richterlicher Beschluss, der festlegt, wie lange der Führerscheinentzug gilt. Bei Drogen gibt es keine klaren Grenzwerte: Hier kommt es sehr stark darauf an, welche Art von Drogen Sie in welcher Menge konsumiert haben. In der Regel gehen Beamte hier jedoch noch strenger vor als bei Trunkenheitsfahrten.

Zu schnelles Fahren

Sind Sie nur geringfügig über dem Tempolimit, droht Ihnen lediglich ein Bußgeld. Raser müssen hingegen mit einem Fahrverbot oder sogar dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. So müssen Sie den Führerschein für einen Monat abgeben, wenn sie außerorts 26 km/h zu schnell oder innerorts 21 km/h zu schnell unterwegs waren. Drei Monate drohen Ihnen, wenn Sie das Tempolimit außerorts um mehr als 70 km/h überschreiten. Sind Sie Wiederholungstäter, müssen Sie mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.

Rotlichtverstoß

Wer eine rote Ampel übersieht, gefährdet damit nicht nur andere Autofahrer, sondern auch Fußgänger und Radfahrer. Da solche Unfälle besonders schwerwiegende Folgen haben können, sieht der Gesetzgeber auch besonders harte Strafen vor. Überfahren Sie eine rote Ampel, müssen Sie nicht nur mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen – auch Geld- und Freiheitsstrafen sind bei schweren Verstößen möglich.

Unrechtmäßiger Führerscheinentzug: So legen Sie Widerspruch ein

Ein Führerscheinentzug folgt in der Regel auf eine Verkehrsstraftat, nicht auf eine reine Ordnungswidrigkeit. Wenn Sie etwa einen Bußgeldbescheid wegen Falschparkens erhalten, können Sie verhältnismäßig einfach Widerspruch einlegen. Beim Führerscheinentzug ist dies wesentlich schwieriger. Ein Widerspruch ist überhaupt nur dann möglich, wenn Sie den Führerschein aufgrund einer behördlichen Entscheidung abgeben müssen. Dies ist häufig dann der Fall, wenn Sie sieben Punkte in Flensburg gesammelt haben. Hier geht der Entzug der Fahrerlaubnis auf viele kleinere Ordnungswidrigkeiten zurück und nicht auf eine schwerwiegende Verkehrsstraftat. Folgt die Behörde Ihrem Widerspruch nicht, bleibt Ihnen in letzter Instanz nur eine Anfechtungsklage.

Geht Ihr Führerscheinentzug auf eine richterliche Entscheidung zurück, so bleibt Ihnen nur das Rechtsmittel der Beschwerde. Diese können Sie bei Gericht, bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft einreichen. Geht er auf ein Urteil zurück, können Sie Berufung einlegen. Sie sollten vorab jedoch herausfinden, ob sich die Beschwerde in Ihrem Fall lohnt. Da dies für Laien kaum einzuschätzen ist, sollten Sie in diesem Fall einen Anwalt hinzuziehen. Wenden Sie sich hierzu am besten an Ihre Rechtsschutzversicherung. Diese informiert Sie über das mögliche Kostenrisiko und kann gegebenenfalls einen geeigneten Fachanwalt für Verkehrsrecht vermitteln.

Einspruch gegen Fahrverbot einlegen

Um sich gegen ein vorübergehendes Fahrverbot zu wehren, müssen Sie innerhalb einer zweiwöchigen Frist Einspruch gegen den damit verbundenen Bußgeldbescheid einlegen. Auch in diesem Fall sollten Sie sich jedoch professionelle Unterstützung holen. Ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und für Sie prüfen, ob das Fahrverbot rechtens ist oder nicht. Sind Sie Ersttäter, stehen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch nicht schlecht. Als Wiederholungstäter müssen Sie das Fahrverbot in der Regel hinnehmen.

FAQ zum Führerscheinentzug

Ab wie vielen Punkten droht der Führerscheinentzug?

Ein Führerscheinentzug droht nicht nur dann, wenn Sie eine schwere Verkehrsstraftat begangen haben. Auch wenn Sie als Wiederholungstäter bekannt sind und Ihr Punktekonto in Flensburg entsprechend gut gefüllt ist, kann der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Dies ist dann der Fall, wenn Sie die maximale Anzahl von sieben Punkten in Flensburg gesammelt haben. Haben Sie fünf Punkte gesammelt, erhalten Sie einen Brief von der Behörde, in dem auf das drohende Fahrverbot hingewiesen wird.

Als Berufsfahrer auf den Führerschein angewiesen: Kann ich das Fahrverbot umgehen oder in eine höhere Geldstrafe umwandeln?

So schwer er Sie auch trifft: Den Führerscheinentzug infolge einer Verkehrsstraftat müssen Sie als Berufsfahrer hinnehmen. Anders kann es sich beim zeitlich begrenzten Fahrverbot verhalten. Können Sie belegen, dass dieses für Sie eine Existenzgefährdung darstellen würde, kann ein Härtefall vorliegen und Sie können das Fahrverbot im besten Fall umgehen. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie Berufskraftfahrer sind oder pflegebedürftige Angehörige versorgen. Wenn Sie lediglich mit dem Auto zur Arbeit pendeln, gilt dies noch nicht als Härtefall. Teils wird das Fahrverbot auch auf bestimmte Klassen beschränkt: Es kann also sein, dass Sie den privaten Pkw stehen lassen müssen, den beruflich genutzten Lkw aber weiter fahren dürfen.

Um das Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umzuwandeln, müssen Sie den bereits beschriebenen Härtefall belegen und dem Bußgeldbescheid fristgerecht widersprechen. Informationen zur Frist und dazu, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie in der Regel auf der Rückseite des Bußgeldbescheids.

Kann ich die Sperrfrist verkürzen?

Die Sperrfrist beim Führerscheinentzug kann in Ausnahmefällen verkürzt oder sogar aufgehoben werden. Meist ist hierzu die Hilfe eines Strafverteidigers nötig, der Alternativen aufzeigen kann. Geht die Sperrfrist beispielsweise auf eine Trunkenheitsfahrt zurück, kann ein aktives Angehen des Alkoholproblems strafmildernd sein. Hierüber müssen Sie natürlich entsprechende Beweise vorlegen können.

Gut zu wissen: Nehmen Ihnen die Beamten den Führerschein aufgrund von Fahruntauglichkeit direkt ab und folgt der richterliche Beschluss erst später, so verkürzt sich die Sperrfrist automatisch um diesen Zeitraum. Ein Beispiel: Ihnen wird im März der Führerschein abgenommen und im Mai wird eine zwölfmonatige Sperrfrist verhängt. Sie erhalten Ihren neuen Führerschein – bei rechtzeitigem Neuantrag – daher nicht erst im Mai des nächsten Jahres, sondern schon im März.

Fahren trotz Fahrverbot: Welche Strafe droht?

Fahren trotz Fahrverbot ist bei Weitem kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat: Halten Sie sich nicht an das Fahrverbot, müssen Sie mit einer weiteren Geldstrafe und sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Darüber hinaus gelten Sie aufgrund des Vergehens als vorbestraft.

Was kostet der Führerscheinentzug?

Der Führerscheinentzug schränkt nicht nur Ihre Mobilität ein, sondern wirkt sich auch nachteilig auf Ihren Geldbeutel aus. Die Neuerteilung des Führerscheins liegt bei etwa 40 Euro und ist damit noch vergleichsweise preiswert. Wesentlich kostspieliger sind die möglichen Auflagen. So kostet eine MPU etwa 400 bis 800 Euro und ein Aufbauseminar bis zu 400 Euro. Wurden Sie unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt, wird es richtig teuer: Eine Drogenberatung mit anschließendem Abstinenznachweis kann gut und gerne über 1.500 Euro kosten. Hinzu kommt natürlich immer die Geldstrafe, die Hand in Hand mit dem Führerscheinentzug geht. Je nach Schwere des Vergehens beträgt diese 300 bis über 5.000 Euro.

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