Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Verkehrssünder müssen damit rechnen, dass sie neben einem Bußgeldbescheid auch Post aus Flensburg erhalten. Dort befindet sich das Kraftfahrt-Bundesamt, das unter anderem für das Fahreignungsregister (FAER) zuständig ist. Das Register speichert Informationen über Personen, die Verkehrsverstöße begangen haben und dafür Punkte bekommen. Im üblichen Sprachgebrauch ist deshalb oft von der „Verkehrssünderkartei“ und „Punkten in Flensburg“ die Rede.
Das Punktesystem in Flensburg sieht grundsätzlich nur Punkte für Verstöße vor, die Ihnen ein Bußgeld von 60 Euro oder mehr eingehandelt haben. Hierbei lässt sich zwischen Ordnungswidrigkeiten, groben Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten unterscheiden. Eine vollständige Übersicht zu allen Verkehrsverstößen und den entsprechenden Punkten bietet der Punktekatalog vom Kraftfahrt-Bundesamt. Die nachfolgenden Beispiele geben Ihnen einen kurzen Einblick darüber, wie das Punktesystem funktioniert.
Wo kann ich meine Punkte in Flensburg abfragen?
Um Ihre Eintragungen im FAER zu prüfen, fordern Sie einfach eine gebührenfreie Auskunft beim Kraftfahrt-Bundesamt an. Das geht über die Online-Registerauskunft (Authentifizierung via Online-Ausweis), auf dem Postweg oder vor Ort beim Auskunftspavillon in Flensburg.
Mit der Reform im Jahr 2014 hat das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg das Punktesystem neu geregelt. Damals konnten Verkehrsteilnehmer bis zu 18 Punkte sammeln, heute sind es nur noch maximal acht Punkte. Diese Neuerung bedeutet allerdings nicht, dass Verkehrssündern jetzt früher ein Entzug der Fahrerlaubnis droht. Vielmehr haben sich die Bewertungskriterien und die Anzahl der Punkte geändert. Zum Vergleich: Das alte Punktesystem in Flensburg vergab für eine Straftat fünf bis sieben Punkte. Einfache Ordnungswidrigkeiten brachten Verkehrsteilnehmern bis zu vier Punkte ein.
Durch das neue Punktesystem haben sich auch die Tilgungsfristen geändert. Hierbei handelt es sich um den Zeitraum, nach dem die Punkte wieder verfallen. Ein Punkt (Ordnungswidrigkeit) verfällt nach 2,5 Jahren. Bei zwei Punkten (grobe Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis) ist das erst nach fünf Jahren der Fall. Drei Punkte (Straftaten mit Führerscheinentzug) bleiben bis zur Löschung für zehn Jahre im Fahreignungsregister. Darüber hinaus verjährt seit der Punktereform jeder Verstoß einzeln, auch wenn zusätzliche Zuwiderhandlungen hinzukommen.
Je nach Höhe der Punkte im Fahreignungsregister ergreift die Behörde verschiedene Maßnahmen.
Gut zu wissen: Für Verkehrssünder kann es sinnvoll sein, Punkte abzubauen und so ernste Konsequenzen abzuwenden. Wenn Sie eine Ermahnung (bei einem Stand ab vier Punkten) erhalten, findet sich darin auch der Hinweis auf die Teilnahme an einem freiwilligen Fahreignungsseminar. Damit lässt sich ein Punkt innerhalb von fünf Jahren abbauen – allerdings nur bei einem Stand von maximal fünf Punkten.
Ein hoher Punktestand in Flensburg und der daraus resultierende Führerscheinentzug können vor allem für Berufskraftfahrer weitreichende Folgen haben. Fahranfänger müssen wiederum damit rechnen, dass sich ihre Probezeit verlängert und die obligatorische Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzukommt. Dementsprechend sollten Sie prüfen, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Ein Einspruch ist innerhalb von 14 Tagen möglich. Hierbei unterstützt Sie ein Fachanwalt für Verkehrsrecht. Da Bußgeldverfahren vor Gericht mit teils hohen Kosten verbunden sind, empfiehlt es sich, auf einen erfahrenen Rechtsbeistand zu setzen.
Zu viele Punkte in Flensburg oder ein drohender Führerscheinentzug? Kein Grund zur Panik! Mit dem Verkehrsrechtsschutz von AdmiralDirekt bekommen Sie professionelle Hilfe und müssen sich um die Kosten keine Sorgen machen.
Ihre Vorteile im Überblick:
Die Prämie der Kfz-Versicherung berechnet sich anhand der Typklassen, der Regionalklassen, der schadenfreien Jahre und weiterer Kriterien. Einige Anbieter erheben zudem Aufschläge, wenn ein Fahrer bereits Punkte in Flensburg hat. Beim Abschluss einer neuen Versicherung kommt es darauf an, korrekte Angaben zu machen. Denn die Versicherung kann sich im Schadensfall beim Fahreignungsregister erkundigen, wie viele Punkte in Flensburg auf den Fahrer registriert sind.