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Die GAP-Versicherung ist eine sinnvolle Zusatzversicherung für Leasingfahrzeuge

Was ist die GAP-Deckung?

Die GAP-Deckung, auch Differenz-Kaskoversicherung genannt, ist eine zusätzliche Kfz-Versicherung für Leasingfahrzeuge. In der Regel wird sie in Verbindung mit einer Voll- oder Teilkaskoversicherung abgeschlossen. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Bei einem Totalschaden oder Diebstahl Ihres Leasingwagens greift die GAP-Versicherung.
  • Sie kommt für die Differenz zwischen den Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeugs und der Restforderung des Leasingvertrags auf.
  • Bei Autos der oberen Mittelklasse lohnt sich die GAP-Deckung, insbesondere, wenn Sie keine Neupreisentschädigung abgeschlossen haben.

Wann greift die GAP-Deckung?

Die GAP-Versicherung tritt in Kraft, wenn Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug einen Totalschaden haben oder es gestohlen wird. Alle anderen Schäden regelt Ihre Kaskoversicherung.

Haben Sie keine GAP-Deckung vereinbart, erhalten Sie den in der Kaskoversicherung vereinbarten Wiederbeschaffungswert. Damit ersetzt Ihre Kfz-Versicherung den Wert, den Ihr Leasingauto am Tag des Schadenereignisses hatte und mit dem Sie ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug beschaffen können.

Der Wiederbeschaffungswert ist in der Regel niedriger als der an den Leasinggeber zu zahlende Restbetrag. Diese finanzielle Lücke schließt die GAP-Deckung und kommt für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restforderung auf.

Wofür benötigt man die GAP-Deckung?

Leasingverträge sind so geregelt, dass der Leasingnehmer, das Leasingauto in angemessener Form gegen Beschädigungen und Diebstahl absichern muss. Damit dies auch gegeben ist, verlangen Leasinggeber in der Regel, dass mindestens eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden muss. Manche fordern explizit den Abschluss einer GAP-Versicherung.

Wenn das Leasingfahrzeug gestohlen wird oder aufgrund eines Unfalls völlig zerstört wurde, erhalten Sie ohne GAP-Deckung zwar den Wiederbeschaffungswert – allerdings ist dieser meist nicht ausreichend, den Leasing-Restbetrag abzulösen. Hier kommt die GAP-Versicherung ins Spiel.

Wann lohnt sich die GAP-Deckung?

Wenn Sie einen Pkw der oberen Mittelklasse oder ein Luxusmodell fahren, ist die GAP-Deckung sehr zu empfehlen.

Der Grund: Bei Neuwagen und besonders bei teuren Fahrzeugmodellen ist der Wertverlust in den ersten Monaten besonders hoch. Wird Ihr Auto dann gestohlen oder hat es einen Totalschaden, kann es schnell teuer werden.

Der Leasinggeber fordert den von ihm vollständig finanzierten Neupreis zuzüglich der vereinbarten Zinsen ein. Ohne GAP-Deckung bleibt damit ein Differenzbetrag, den der Versicherte selbst zahlen muss.

Doch auch mit einem günstigeren Neuwagen kann sich die GAP-Deckung lohnen. Letztlich ist es eine Rechensache und die Frage, wie gut Sie sich absichern möchten und wie Sie das Risiko eines Totalschadens oder Autodiebstahls für sich bewerten. Auch wenn der zusätzliche Schutz sich auf Ihre Versicherungsprämie auswirkt - im Fall der Fälle müssen Sie nicht für den Differenzbetrag aufkommen.

Rechenbeispiel zur GAP-Deckung

Stellen Sie sich vor, Sie haben mit Ihrem vollkaskoversicherten Leasingauto einen Unfall. Die Folge: wirtschaftlicher Totalschaden.

  • Laut Gutachten hatte das Fahrzeug am Tag des Schadens einen Wiederbeschaffungswert von 18.000 Euro.
  • Diesen Beitrag erhalten Sie von Ihrer Kfz-Versicherung erstattet. Der Leasing-Restbetrag liegt allerdings bei 23.000 Euro.
  • Die Differenz von 5.000 Euro ist über die GAP-Versicherung gedeckt.

Wie lange ist die GAP-Deckung sinnvoll?

In der Regel haben Leasingverträge eine Dauer von 36 Monaten. Die GAP-Deckung ist für alle Leasingnehmer ratsam und zwar über den gesamten Leasingzeitraum. Besonders sinnvoll ist sie, wenn Sie keine Neupreisentschädigung haben, denn dann erhalten Sie lediglich die Summe zur Wiederbeschaffung, nicht den Neupreis des Wagens.

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Wie viel kostet die GAP-Deckung?

Beim Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung werden Sie danach gefragt, ob es sich um ein selbst finanziertes Auto oder Leasingfahrzeug handelt. Je nach Versicherung ist er GAP-Schutz bereits inkludiert.

Bei AdmiralDirekt haben Sie die Möglichkeit, die GAP-Deckung optional zum Versicherungsschutz hinzuzufügen. Wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden, können Sie die GAP-Versicherung zur nächsten Hauptfälligkeit einschließen.

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Was zahlt die GAP-Versicherung?

Die GAP-Deckung ersetzt den am Schadentag noch offenen Leasingrestbetrag abzüglich der Entschädigungsleistung aus der Kaskoversicherung, also dem Wiederbeschaffungswert sowie der Rest- und Altteile Ihres Autos und der von Ihnen vereinbarten Selbstbeteiligung. Bereits gezahlte Leasingraten sind nicht in der GAP-Deckung enthalten.

Wie kann ich die GAP-­­Deckung kündigen?

Da die GAP-Versicherung an Leasingverträge gekoppelt ist, läuft der Schutz mit Ende des Leasingvertrags automatisch aus.

GAP-Deckung oder Neupreis­ent­schädigung?

Gap-Deckung und Neupreisentschädigung schließen sich nicht aus, sondern können sich sinnvoll ergänzen. Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und muss individuell betrachtet werden.

Wenn Sie eine Neupreisentschädigung vereinbart haben, erstattet Ihnen die Versicherung innerhalb einer Frist von bis zu 24 Monaten den gesamten Anschaffungspreis. Sie erhalten also mehr als nur den Wiederbeschaffungswert! Ausnahme: Nicht erstattet werden vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie der Restwert nach Totalschaden.

GAP-Deckung und Neuwert­­entschädi­­gung: Eine sichere Kombination

Wer ganz sichergehen will, der sollte die GAP-Versicherung und Neupreisentschädigung gleich zum Leasingbeginn vereinbaren. Die GAP-Deckung kommt immer dann auf, wenn die Neuwertentschädigung nicht mehr greift, zum Beispiel, wenn die Frist abgelaufen ist. Es kann aber auch passieren, dass der Leasingbetrag aufgrund instabiler Automobilpreise über dem Anschaffungswert liegt und im Bedarfsfall eine finanzielle Lücke bleibt. Hier springt wieder die GAP-Versicherung ein. Einige Lizenzgeber verlangen deshalb auch eine Kaskoversicherung mit GAP-Deckung.

GAP-Deckung: Was ist der Leasing­­restbetrag?

Der Leasingrestbetrag ist die Summe der ausstehenden abgezinsten Leasingraten zum Zeitpunkt des Schadenfalls, sowie der anteiligen Restrate, dem abgezinsten Leasingrestwert und der noch nicht verbrauchten Mietvorauszahlung. Nicht berücksichtigt werden vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Leasingraten.

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