Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Bei einem Reißverschluss schieben sich die kleinen Zähnchen bekanntlich nahtlos ineinander. Genau an diesem Prinzip orientiert sich das Reißverschlussverfahren im Straßenverkehr: Die Fahrzeuge fädeln sich hierbei abwechselnd in eine Spur ein – jeweils eins von rechts, dann eins von links und so weiter. Mit dieser Fahrweise lassen sich Einengungen auf mehrspurigen Straßen, die häufig Rückstau verursachen, besser auflösen. Das kann allerdings nur gut funktionieren, wenn alle Verkehrsteilnehmer das Verfahren korrekt einhalten.
Eigentlich sollte das Reißverschlussverfahren einfach sein. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Autofahrer drängeln oder die anderen nicht einfädeln lassen. Damit behindern sie den Verkehrsfluss und riskieren Unfälle.
Die nachfolgenden Hinweise geben Ihnen einen Überblick, wie das Reißverschlussverfahren im Idealfall abläuft.
Spur erst an der Engstelle wechseln
Fahrer einfädeln lassen
Ja – die Straßenverkehrsordnung legt in § 7 Abs. 4 StVO eindeutig fest, in welchen Situationen das Reißverschlussverfahren Pflicht ist:
Falls einer der beiden Sachverhalte zutrifft, müssen die Autofahrer auf dem benachbarten Fahrstreifen ein Einfädeln ermöglichen. Die am Weiterfahren gehinderten Verkehrsteilnehmer können dadurch sicher in die andere Spur wechseln. Das Reißverschlussverfahren hat dabei „jeweils im Wechsel“ zu erfolgen, so definiert es die Straßenverkehrsordnung.
Gut zu wissen: Mitunter sehen Sie schon einige Hundert Meter vor einer Fahrbahnverengung mit erforderlichem Reißverschlussverfahren ein Schild. Das kann z. B. eine Leuchttafel sein oder ein Verkehrszeichen mit mehreren Pfeilen, von denen einer abknickt. Generell aber gilt: Das Reißverschlussverfahren ist Pflicht, auch wenn eine entsprechende Beschilderung fehlt.
Das Reißverschlussverfahren kann in verschiedenen Situationen dazu dienen, den Verkehr flüssig zu halten und unnötiger Staubildung vorzubeugen. Hier haben wir einige häufige Beispiele aufgelistet:
Wichtig: Das Reißverschlussverfahren gilt nicht für Autobahnauffahrten. Hier müssen Sie die Geschwindigkeit anpassen und eine ausreichende Lücke abwarten, bis Sie auf die Autobahn auffahren.
Auf deutschen Bundesstraßen und Autobahnen ist es häufiger zu beobachten, dass Verkehrsteilnehmer das Reißverschlussverfahren missachten. Das kann nicht nur zu Frust führen, sondern hat vor allem negative Auswirkungen auf den Verkehr. Das beginnt bei Behinderungen und reicht bis zu Auffahrunfällen oder seitlichen Kollisionen. Durch eine umsichtige Fahrweise sorgen Sie dafür, dass sowohl Sie als auch andere Autofahrer zügig und sicher ans Ziel kommen.
Da das Reißverschlussverfahren nach StVO verpflichtend ist, drohen bei einem Verstoß gegen die Verkehrsvorschriften Strafen. Der Bußgeldkatalog sieht ein Verwarngeld in Höhe von 20 Euro vor, wenn Sie anderen das Einordnen im Reißverschlussverfahren nicht ermöglichen und diese behindern. Bei schwereren Verstößen wie Nötigung im Straßenverkehr sind höhere Geldstrafen, Freiheitsstrafen, Fahrverbot oder der Entzug des Führerscheins möglich.
In den meisten Fällen trägt primär derjenige die Haftung, der die Spur wechselt. Denn Spurwechsler haben grundsätzlich eine höhere Sorgfaltspflicht. Sie dürfen sich deshalb weder vor ein Fahrzeug drängeln noch sollten Sie davon ausgehen, dass ein Autofahrer abbremst und Sie hineinlässt.
Bei Unfällen infolge des Reißverschlussverfahrens kommt häufig der Anscheinsbeweis zum Tragen. Dieser beruht auf einem typischen Geschehensablauf, von dem das Gericht für ein bestimmtes Ereignis ausgehen kann. Sprich: Wenn ein Autofahrer die Spur wechseln und sich in den fließenden Verkehr einordnen wollte, trägt er die Unfallschuld. Beachten Sie hierbei auch: Für die Schadensregulierung ist in der Regel die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers zuständig.