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Mann räumt im Winter die Straße von Scnee frei.

Schneeräumpflicht in Deutschland

Sobald der erste Schnee fällt, gilt in Deutschland die Schneeräumpflicht. Damit müssen auch Gehwege von Schnee und Eis befreit werden. Erfahren Sie hier, wer zuständig ist und wer haftet, wenn nicht geräumt wurde.

Die wichtigsten Informationen

  • Städte und Gemeinden übertragen die Schneeräumpflicht für Gehwege in der Regel auf die Anwohner.
  • Vermieter können den Winterdienst an ihre Mietenden übertragen.
  • Wer das Schneeräumen verweigert, riskiert eine Geldstrafe.

Wer ist für das Schneeräumen auf Straßen und Gehwegen verantwortlich?

Wenn es einmal so richtig anfängt zu schneien, ist das zwar ein schöner Anblick, auf den Straßen sorgt der Schnee allerdings häufig für Chaos. Damit der Verkehr so sicher wie möglich bleibt, setzen Städte und Gemeinden meist Streufahrzeuge ein, die die Straßen von Eis und Schnee befreien.

Bei den Gehwegen hingegen, werden die Grundstückseigentümer in die Pflicht genommen. Sie müssen dafür sorgen, dass der angrenzende Gehweg zu ihrem Grundstück geräumt ist, damit Fußgänger dort sicher vorbeikommen.

Symbol Arbeitszeit: Uhr.

Wann muss geräumt werden?

Ein einheitliches Gesetz, in welcher Zeit geräumt werden muss, gibt es nicht. In der Regel müssen die Gehwege in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr von Schnee und Eis befreit werden. An Sonn- und Feiertagen können die Zeiten abweichen. Um sicher zu sein, informieren Sie sich am besten bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Sie sind übrigens nicht verpflichtet, sofort bei Beginn des Schneefalls zu räumen. Es bleibt ein Ermessensspielraum von 30 Minuten, in dem Sie abwägen können. Sollte der Schneefall längere Zeit andauern, müssen Sie auch mehrmals täglich räumen.

Wer räumt, wenn man selbst nicht kann?

Ob Sie aufgrund Ihres Alters, einer Krankheit oder des Jobs eingeschränkt sind, oder in den Winterurlaub fahren - wenn Sie selbst nicht schneeschippen können, müssen Sie eine Vertretung organisieren, die Ihnen den Räumdienst abnimmt.

Bußgeldkatalog: Verweigerung der Räumpflicht

Die Verletzung der Räumpflicht wird in Deutschland nicht einheitlich geahndet, sondern variiert von Bundesland zu Bundesland. Welche Strafgebühr wo in Deutschland bei einer Verweigerung anfällt, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

BundeslandBußgeld
Baden-WürttembergMaximal 500 Euro
BayernBußgeld kann variieren
BerlinBußgeld kann variieren
BrandenburgMaximal 2.500 Euro
BremenBußgeld kann variieren
HamburgMaximal 50.000 Euro
HessenBußgeld kann variieren
Mecklenburg-VorpommernMaximal 1.300 Euro
NiedersachsenKein Bußgeld
Nordrhein-WestphalenKein Bußgeld
Rheinland-PfalzMaximal 500 Euro
SaarlandMaximal 500 Euro
SachsenMaximal 500 Euro
Sachsen-AnhaltKein Bußgeld
Schleswig-HolsteinMaximal 511 Euro
ThüringenKein Bußgeld

Schneeräumpflicht: Wie viel des Gehwegs muss ich räumen?

Wie breit die Gehwege geräumt sein müssen, ist regional unterschiedlich. In der Regel sollten aber zwei Personen aneinander vorbeikommen, ohne dass sich jemand verletzt. Das entspricht etwa 1,2 Metern. Generell müssen Sie alle Wege um Ihr Grundstück räumen. Bis wohin genau, ist ebenfalls in der Stadt- oder Gemeindeverordnung festgelegt. Bei einem Weg, der beispielsweise an zwei Grundstücke grenzt, muss jeder die Hälfte von Schnee befreien.

Die Landesverordnung kann auch vorschreiben, Privatwege zum Parkplatz oder den Mülltonnen für Fußgänger frei zu räumen. Bitte achten Sie darauf, Gullydeckel, Rinnsteine, Fahrradwege, Bushaltestellen oder Behindertenparkplätze von Schnee freizuhalten.

Wenn im Winter gestreut werden muss, dürfen nur von der Gemeinde freigegebe Streumittel verwendet werden.

Welche Streumittel dürfen verwendet werden?

Um den Gehweg bestmöglich von Eis und Schnee zu befreien, gibt es bei Glätte zusätzlich zur Räumpflicht auch eine Streupflicht. Beim Streuen sollten Sie darauf achten, dass Sie nur Materialien verwenden, die in Ihrem Bezirk erlaubt sind. Oftmals ist Streusalz für die private Räumung verboten. Stattdessen eignen sich Sand, Split, Asche oder Granulat. Wer heimlich Jodsalz untermischt oder Streusalz nutzt , macht sich strafbar und riskiert eine Geldstrafe.

Kann mein Vermieter die Räumungspflicht auf mich übertragen?

Prinzipiell sind Grundstücksbesitzer verpflichtet, dem Winterdienst nachzukommen. Diese Pflicht können Vermieter aber auch an ihre Mietenden oder ein Serviceunternehmen weitergeben.

Vermieter überträgt Pflicht an Mieter:

In diesem Fall muss der Vermieter die nötigen Hilfsmittel (Schaufel, Besen, Streumittel) zur Verfügung stellen. Außerdem muss die Räumungspflicht fair unter den Mietparteien aufgeteilt werden. Dabei ist es nicht rechtens, dass ausschließlich die Partei im Erdgeschoss den Räumdienst übernimmt. Um Unklarheiten zwischen den Mietenden bezüglich der Aufgabenteilung zu vermeiden, müssen Hausbesitzer einen Räumungsplan aufstellen und dessen Einhaltung kontrollieren.

Bei Pflichtverletzung können Vermieter ihre Mietenden mit einer Abmahnung verwarnen. Kommen die danach noch nicht ihrer Aufgabe nach, haben Eigentümer das Recht, eine Dienstleistungsfirma zu beauftragen und die Kosten auf alle Parteien umzulegen.

Wichtig ist: Vermieter können ihre Räumungspflicht weitergeben. Dazu müssen die Mieter allerdings eine Erklärung unterschreiben - ein einfacher Aushang im Hausflur reicht nicht aus.

Wie Sie unwirksamen Klauseln auf die Spur kommen und was Sie dagegen unternehmen können, lesen Sie in unserem Artikel Mietvertrag prüfen.

Vermieter überträgt Pflicht an Serviceunternehmen:

Eine andere Option, die in Ihrem Mietvertrag festgelegt sein könnte, ist, dass das Schneeräumen von einem Dienstleister erledigt wird. Das spart Ihnen zwar Zeit, wirkt sich allerdings auch auf Ihre Nebenkostenabrechnung aus.

Wie gehe ich nach einem Unfall vor?

  1. Wenn jemand verletzt wurde, helfen Sie der Person. Rufen Sie, wenn nötig, einen Krankenwagen und informieren Sie die Polizei über den Unfall.
  2. Dokumentieren Sie den Unfallort durch Fotos. Im Falle einer unklaren Haftungsfrage, können Beweisbilder nützlich sein.
  3. Schauen Sie, ob es Zeugen gibt und notieren Sie sich deren Kontaktdaten. Auch diese könnten später bei einer Haftungsfrage helfen.

Schneeräumpflicht vernachlässigt:­­­­­ Wer haftet bei Unfällen?

Wenn Sie Ihr Grundstück und die umliegenden Wege nicht ordnungsgemäß räumen, riskieren Sie nicht nur eine Geldbuße, sondern können auch dafür haftbar gemacht werden. Wenn sich jemand verletzt und dabei etwa aufgrund ungeeigneten Schuhwerks eine Mitschuld trägt, trifft Sie in der Regel auch nicht die ganze Schuld.

Für Mieter und Eigentümer im selbstgenutzten Haus kommt die Privat­-­Haftpflicht­versicherung auf, wenn sie ihrer Verkehrs­sicherungspflicht nicht nachgekommen sind.

Vermieter von Mehr­familien­häusern und vermieteten Einfamilien­häusern hingegen benötigen eine Haus-­ und Grundbesitzer-­­Haftpflicht­versicherung.

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