Die wichtigsten Informationen
Wenn es einmal so richtig anfängt zu schneien, ist das zwar ein schöner Anblick, auf den Straßen sorgt der Schnee allerdings häufig für Chaos. Damit der Verkehr so sicher wie möglich bleibt, setzen Städte und Gemeinden meist Streufahrzeuge ein, die die Straßen von Eis und Schnee befreien.
Bei den Gehwegen hingegen, werden die Grundstückseigentümer in die Pflicht genommen. Sie müssen dafür sorgen, dass der angrenzende Gehweg zu ihrem Grundstück geräumt ist, damit Fußgänger dort sicher vorbeikommen.
Ein einheitliches Gesetz, in welcher Zeit geräumt werden muss, gibt es nicht. In der Regel müssen die Gehwege in der Zeit zwischen 7 und 20 Uhr von Schnee und Eis befreit werden. An Sonn- und Feiertagen können die Zeiten abweichen. Um sicher zu sein, informieren Sie sich am besten bei Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Sie sind übrigens nicht verpflichtet, sofort bei Beginn des Schneefalls zu räumen. Es bleibt ein Ermessensspielraum von 30 Minuten, in dem Sie abwägen können. Sollte der Schneefall längere Zeit andauern, müssen Sie auch mehrmals täglich räumen.
Ob Sie aufgrund Ihres Alters, einer Krankheit oder des Jobs eingeschränkt sind, oder in den Winterurlaub fahren - wenn Sie selbst nicht schneeschippen können, müssen Sie eine Vertretung organisieren, die Ihnen den Räumdienst abnimmt.
Die Verletzung der Räumpflicht wird in Deutschland nicht einheitlich geahndet, sondern variiert von Bundesland zu Bundesland. Welche Strafgebühr wo in Deutschland bei einer Verweigerung anfällt, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Bundesland | Bußgeld |
---|---|
Baden-Württemberg | Maximal 500 Euro |
Bayern | Bußgeld kann variieren |
Berlin | Bußgeld kann variieren |
Brandenburg | Maximal 2.500 Euro |
Bremen | Bußgeld kann variieren |
Hamburg | Maximal 50.000 Euro |
Hessen | Bußgeld kann variieren |
Mecklenburg-Vorpommern | Maximal 1.300 Euro |
Niedersachsen | Kein Bußgeld |
Nordrhein-Westphalen | Kein Bußgeld |
Rheinland-Pfalz | Maximal 500 Euro |
Saarland | Maximal 500 Euro |
Sachsen | Maximal 500 Euro |
Sachsen-Anhalt | Kein Bußgeld |
Schleswig-Holstein | Maximal 511 Euro |
Thüringen | Kein Bußgeld |
Wie breit die Gehwege geräumt sein müssen, ist regional unterschiedlich. In der Regel sollten aber zwei Personen aneinander vorbeikommen, ohne dass sich jemand verletzt. Das entspricht etwa 1,2 Metern. Generell müssen Sie alle Wege um Ihr Grundstück räumen. Bis wohin genau, ist ebenfalls in der Stadt- oder Gemeindeverordnung festgelegt. Bei einem Weg, der beispielsweise an zwei Grundstücke grenzt, muss jeder die Hälfte von Schnee befreien.
Die Landesverordnung kann auch vorschreiben, Privatwege zum Parkplatz oder den Mülltonnen für Fußgänger frei zu räumen. Bitte achten Sie darauf, Gullydeckel, Rinnsteine, Fahrradwege, Bushaltestellen oder Behindertenparkplätze von Schnee freizuhalten.
Prinzipiell sind Grundstücksbesitzer verpflichtet, dem Winterdienst nachzukommen. Diese Pflicht können Vermieter aber auch an ihre Mietenden oder ein Serviceunternehmen weitergeben.
Vermieter überträgt Pflicht an Mieter:
In diesem Fall muss der Vermieter die nötigen Hilfsmittel (Schaufel, Besen, Streumittel) zur Verfügung stellen. Außerdem muss die Räumungspflicht fair unter den Mietparteien aufgeteilt werden. Dabei ist es nicht rechtens, dass ausschließlich die Partei im Erdgeschoss den Räumdienst übernimmt. Um Unklarheiten zwischen den Mietenden bezüglich der Aufgabenteilung zu vermeiden, müssen Hausbesitzer einen Räumungsplan aufstellen und dessen Einhaltung kontrollieren.
Bei Pflichtverletzung können Vermieter ihre Mietenden mit einer Abmahnung verwarnen. Kommen die danach noch nicht ihrer Aufgabe nach, haben Eigentümer das Recht, eine Dienstleistungsfirma zu beauftragen und die Kosten auf alle Parteien umzulegen.
Wichtig ist: Vermieter können ihre Räumungspflicht weitergeben. Dazu müssen die Mieter allerdings eine Erklärung unterschreiben - ein einfacher Aushang im Hausflur reicht nicht aus.
Wie Sie unwirksamen Klauseln auf die Spur kommen und was Sie dagegen unternehmen können, lesen Sie in unserem Artikel Mietvertrag prüfen.
Vermieter überträgt Pflicht an Serviceunternehmen:
Eine andere Option, die in Ihrem Mietvertrag festgelegt sein könnte, ist, dass das Schneeräumen von einem Dienstleister erledigt wird. Das spart Ihnen zwar Zeit, wirkt sich allerdings auch auf Ihre Nebenkostenabrechnung aus.
Wenn Sie Ihr Grundstück und die umliegenden Wege nicht ordnungsgemäß räumen, riskieren Sie nicht nur eine Geldbuße, sondern können auch dafür haftbar gemacht werden. Wenn sich jemand verletzt und dabei etwa aufgrund ungeeigneten Schuhwerks eine Mitschuld trägt, trifft Sie in der Regel auch nicht die ganze Schuld.
Für Mieter und Eigentümer im selbstgenutzten Haus kommt die Privat-Haftpflichtversicherung auf, wenn sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sind.
Vermieter von Mehrfamilienhäusern und vermieteten Einfamilienhäusern hingegen benötigen eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.
Wenn Sie selbst gestürzt sind und Ihren Anspruch auf Schadenersatz geltend machen möchten, hilft die Rechtschutzversicherung von AdmiralDirekt. Sie übernimmt Prozess- und Anwaltskosten bis zur vereinbarten Deckungssumme.
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