Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Fahren ohne Versicherungsschutz bezeichnet die Situation, wenn ein Fahrer ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr unterwegs ist. Dabei handelt es sich gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) um eine Straftat. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge gesetzlich verpflichtend. Ohne diese Versicherung dürfen Sie ein Auto erst gar nicht zulassen. Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass der Gebrauch unversicherter Fahrzeuge verboten ist.
Weshalb es trotzdem zu einem Fahren ohne Versicherungsschutz kommen kann – dafür gibt es mehrere mögliche Gründe:
Gut zu wissen: Die Versicherungspflicht umfasst auch Motorräder, Quads, E-Bikes, E-Scooter, Roller, Mopeds und Mofas.
Selbst erfahrenen, umsichtigen Fahrern kann es passieren, dass sie einen Verkehrsunfall verursachen und dabei Dritte schädigen. Neben Sachschäden – etwa Blechschäden am Auto des Unfallgegners – können dabei ernsthafte Personenschäden entstehen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden auf, die Sie fremden Personen im Straßenverkehr zufügen. Wer gegen die Versicherungspflicht verstößt und dadurch andere gefährdet, macht sich deshalb strafbar.
Wenn Sie ohne Versicherungsschutz fahren, riskieren Sie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Der § 30 Strafvorschriften im Pflichtversicherungsgesetz unterscheidet hinsichtlich des Strafmaßes, ob der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat:
Hinweis: Gerichte können bei einer Straftat im Straßenverkehr außerdem Nebenstrafen verhängen. Dazu gehört ein Fahrverbot gemäß § 44 Strafgesetzbuch (StGB). Fahranfänger müssen damit rechnen, dass sich ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar ansteht.
Verkehrsteilnehmer, die ohne Versicherungsschutz fahren, handeln sich neben Geld- und Freiheitsstrafen gegebenenfalls bis zu sechs Punkte in Flensburg ein.
Fahren ohne Versicherungsschutz ist mit erheblichen Risiken verbunden. Denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall zumindest die Kosten und trägt unter anderem Schadensersatzforderungen des Unfallgeschädigten. Fehlt diese wichtige Versicherung, treffen die finanziellen Folgen den Unfallverursacher.
Wenn Sie ohne Versicherungsschutz fahren und einen Unfall verursachen, tragen Sie die Haftung für entstandene Schäden. Das können teure Sachschäden sein, falls es zu einem Totalschaden am Auto des Unfallgegners kommt. Noch gravierender sind allerdings meist Personenschäden, wenn sich Unfallbeteiligte verletzen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss deshalb die gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssumme in Höhe von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden erfüllen. Viele Policen haben aufgrund der finanziellen Risiken deutlich höhere Deckungssummen.
Für Geschädigte besteht das Risiko, dass sie Schadensersatz möglicherweise selbst einklagen müssen. Darüber hinaus ist unklar, ob sie eine ausreichende Entschädigung erhalten. Hilfe bietet in dieser Situation der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH).
Gut zu wissen: Grundsätzlich ist zwar der Fahrer haftbar, der die Schuld am Unfall trägt. Dennoch haftet in der Regel auch der Fahrzeughalter, wenn beispielsweise der Ehepartner mit dem nicht versicherten Auto einen Unfall verursacht. Das nennt sich Gefährdungshaftung.
Das Gute vorweg: Der Versicherungsschutz erlischt nicht automatisch, wenn ausnahmsweise eine andere Person hinter dem Steuer sitzt. Bei einem Unfall trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung daher zunächst die Kosten, auch wenn der Fahrer nicht im Versicherungsvertrag genannt ist. Der Versicherer kann jedoch Beitragsnachschläge und Strafzahlungen berechnen.
Ein Fahren ohne Versicherungsschutz sollten Sie in jedem Fall vermeiden. Hierbei können die folgenden Tipps hilfreich sein, um versichert zu bleiben:
Gut versichert: Eine Fahrerschutzversicherung schließt die Lücke, wenn sonst keine andere Versicherung für entstandene Schäden aufkommt. Der Leistungsbaustein zu Ihrer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt Sie zum Beispiel bei einem Verdienstausfall und kümmert sich um die Direktregulierung bei Schäden mit ausländischen Fahrzeugen.
Besteht kein gültiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht, dürfen Sie mit dem Fahrzeug nicht länger am Straßenverkehr teilnehmen. Es ist deswegen beispielsweise auch verboten, das nicht versicherte Auto von der Werkstatt bis nach Hause zu fahren. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung verlängert sich im Normalfall um ein weiteres Jahr, sofern Sie den Versicherungsvertrag nicht rechtzeitig gekündigt haben. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Prämie fristgerecht zahlen. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist oftmals der 30. November.