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Ein Mann sitzt im Auto und rauft sich genervt die Haare.

Fahren ohne Versicherungsschutz: Strafen und Haftung bei einem Unfall

Fahren ohne Versicherungsschutz ist kein Kavaliersdelikt. Welche Strafen möglich sind und wie Sie Versicherungslücken vorbeugen, erfahren Sie hier.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter Pflicht, der mit seinem Auto am Straßenverkehr teilnimmt. Wenn Sie einen Verkehrsunfall verursachen, übernimmt die Kfz-Haftpflicht die Schäden des Unfallgegners.
  • Fahren ohne Versicherungsschutz geht nicht nur mit Geld- und Freiheitsstrafen einher, sondern kann bei einem Unfall erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen.
  • Deshalb ist es wichtig, Lücken im Versicherungsschutz zu vermeiden und dafür beispielsweise die Beiträge regelmäßig zu bezahlen und bei Bedarf den Fahrerkreis anzupassen.

Was bedeutet „Fahren ohne Versicherungsschutz“?

Fahren ohne Versicherungsschutz bezeichnet die Situation, wenn ein Fahrer ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr unterwegs ist. Dabei handelt es sich gemäß § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) um eine Straftat. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeuge gesetzlich verpflichtend. Ohne diese Versicherung dürfen Sie ein Auto erst gar nicht zulassen. Das Gesetz schreibt deshalb vor, dass der Gebrauch unversicherter Fahrzeuge verboten ist.

Weshalb es trotzdem zu einem Fahren ohne Versicherungsschutz kommen kann – dafür gibt es mehrere mögliche Gründe:

  • Die Kfz-Versicherung ist abgelaufen.
  • Ein Fahrer unternimmt mit einem nicht angemeldeten Auto eine Probefahrt.
  • Der Versicherungsnehmer hat die Beiträge nicht rechtzeitig bezahlt und verliert damit seinen Versicherungsschutz.
  • Ein Fahrzeughalter verzichtet bewusst darauf, seine Kfz-Haftpflichtversicherung zu verlängern.

Gut zu wissen: Die Versicherungspflicht umfasst auch Motorräder, Quads, E-Bikes, E-Scooter, Roller, Mopeds und Mofas.

Welche Strafen drohen?

Selbst erfahrenen, umsichtigen Fahrern kann es passieren, dass sie einen Verkehrsunfall verursachen und dabei Dritte schädigen. Neben Sachschäden – etwa Blechschäden am Auto des Unfallgegners – können dabei ernsthafte Personenschäden entstehen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für diese Schäden auf, die Sie fremden Personen im Straßenverkehr zufügen. Wer gegen die Versicherungspflicht verstößt und dadurch andere gefährdet, macht sich deshalb strafbar.

Fahren ohne Versicherungsschutz: Strafe

Wenn Sie ohne Versicherungsschutz fahren, riskieren Sie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Der § 30 Strafvorschriften im Pflichtversicherungsgesetz unterscheidet hinsichtlich des Strafmaßes, ob der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat:

  • Vorsätzliches Fahren ohne Versicherungsschutz: Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, falls eine Person ein Fahrzeug ohne Versicherungsschutz gebraucht oder den Gebrauch gestattet. Vorsatz besteht beispielsweise, wenn der Fahrer gleichzeitig Versicherungsnehmer ist und die Prämie nicht gezahlt hat. In diesem Fall lässt sich davon ausgehen, dass der Fahrer das Auto bewusst und absichtlich ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr nutzt.
  • Fahrlässiges Fahren ohne Versicherungsschutz: Es ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe mit bis zu 180 Tagessätzen möglich. Fahrlässig handelt zum Beispiel ein Fahrer, der mit einem fremden Auto ohne Kfz-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr unterwegs ist.
Symbol Achtung mit Welle im Hintergrund

Hinweis: Gerichte können bei einer Straftat im Straßenverkehr außerdem Nebenstrafen verhängen. Dazu gehört ein Fahrverbot gemäß § 44 Strafgesetzbuch (StGB). Fahranfänger müssen damit rechnen, dass sich ihre Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar ansteht.

Fahren ohne Versicherungsschutz: Punkte in Flensburg

Verkehrsteilnehmer, die ohne Versicherungsschutz fahren, handeln sich neben Geld- und Freiheitsstrafen gegebenenfalls bis zu sechs Punkte in Flensburg ein.

Welche Risiken entstehen für Fahrer und Geschädigte?

Fahren ohne Versicherungsschutz ist mit erheblichen Risiken verbunden. Denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt im Schadensfall zumindest die Kosten und trägt unter anderem Schadensersatzforderungen des Unfallgeschädigten. Fehlt diese wichtige Versicherung, treffen die finanziellen Folgen den Unfallverursacher.

Was passiert, wenn ich ohne Versicherungsschutz fahre und einen Unfall baue?

Wenn Sie ohne Versicherungsschutz fahren und einen Unfall verursachen, tragen Sie die Haftung für entstandene Schäden. Das können teure Sachschäden sein, falls es zu einem Totalschaden am Auto des Unfallgegners kommt. Noch gravierender sind allerdings meist Personenschäden, wenn sich Unfallbeteiligte verletzen. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung muss deshalb die gesetzlich festgelegte Mindestdeckungssumme in Höhe von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden erfüllen. Viele Policen haben aufgrund der finanziellen Risiken deutlich höhere Deckungssummen.

Für Geschädigte besteht das Risiko, dass sie Schadensersatz möglicherweise selbst einklagen müssen. Darüber hinaus ist unklar, ob sie eine ausreichende Entschädigung erhalten. Hilfe bietet in dieser Situation der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH).

Symbol Tipp: Glühbirne

Gut zu wissen: Grundsätzlich ist zwar der Fahrer haftbar, der die Schuld am Unfall trägt. Dennoch haftet in der Regel auch der Fahrzeughalter, wenn beispielsweise der Ehepartner mit dem nicht versicherten Auto einen Unfall verursacht. Das nennt sich Gefährdungshaftung.

Ist das Auto in der Kfz-Versicherung abgesichert, wenn ein anderer Fahrer fährt?

Das Gute vorweg: Der Versicherungsschutz erlischt nicht automatisch, wenn ausnahmsweise eine andere Person hinter dem Steuer sitzt. Bei einem Unfall trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung daher zunächst die Kosten, auch wenn der Fahrer nicht im Versicherungsvertrag genannt ist. Der Versicherer kann jedoch Beitragsnachschläge und Strafzahlungen berechnen.

Tipps zur Vermeidung von Versicherungslücken

Ein Fahren ohne Versicherungsschutz sollten Sie in jedem Fall vermeiden. Hierbei können die folgenden Tipps hilfreich sein, um versichert zu bleiben:

  • Nehmen Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, wenn es beispielsweise zu Problemen bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge kommt.
  • Behalten Sie Ihre Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen im Blick. Es gibt unterjährige Verträge, bei denen andere Stichtage gelten.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Fahrer in der Versicherung angemeldet sind. Eventuell kann es notwendig sein, den Fahrerkreis um zusätzliche Personen zu erweitern.
  • Nutzen Sie ein fremdes Fahrzeug, fragen Sie beim Fahrzeughalter nach, ob eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.
Symbol Tipp: Glühbirne

Gut versichert: Eine Fahrerschutzversicherung schließt die Lücke, wenn sonst keine andere Versicherung für entstandene Schäden aufkommt. Der Leistungsbaustein zu Ihrer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt Sie zum Beispiel bei einem Verdienstausfall und kümmert sich um die Direktregulierung bei Schäden mit ausländischen Fahrzeugen.

Versicherungsschutz endet: Wie gehe ich richtig vor?

Besteht kein gültiger Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht, dürfen Sie mit dem Fahrzeug nicht länger am Straßenverkehr teilnehmen. Es ist deswegen beispielsweise auch verboten, das nicht versicherte Auto von der Werkstatt bis nach Hause zu fahren. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung verlängert sich im Normalfall um ein weiteres Jahr, sofern Sie den Versicherungsvertrag nicht rechtzeitig gekündigt haben. Stellen Sie daher sicher, dass Sie die Prämie fristgerecht zahlen. Es besteht zudem die Möglichkeit, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist oftmals der 30. November.

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