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Eine Frau telefoniert und hält Unterlagen in der Hand, während im Hintergrund ein Mann den Schaden an zwei kollidierten Autos begutachtet.

Kfz-Versicherung: Unfallschaden melden

Ein Autounfall ist ärgerlich – doch mit der richtigen Kfz-Versicherung lässt sich der Schaden schnell beheben. Für eine reibungslose Schadenregulierung ist eine präzise und vollständige Unfallmeldung unerlässlich. Dieser Artikel erklärt Ihnen, wie Sie einen Unfallschaden melden und welche Stolperfallen es dabei zu vermeiden gilt.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Notruf alarmieren – bei einem Unfall gibt es eine Reihe wichtiger Dinge zu beachten.
  • Sie sollten auch vor Ort noch daran denken, alle entstandenen Schäden zu dokumentieren und die Kontaktdaten auszutauschen.
  • Mit diesen Details vom Unfallhergang können Sie schnellstmöglich Ihren Versicherer informieren und den Unfallschaden melden.
  • Die Unfallmeldung bei der Kfz-Versicherung muss in der Regel innerhalb einer Woche erfolgen.

Wie melde ich der Kfz-Versicherung einen Unfallschaden?

Kontaktieren Sie Ihren Kfz-Versicherer und melden Sie den Schaden am besten unverzüglich. Denn eine verspätete Meldung führt unter Umständen dazu, dass die Versicherung die Leistungen kürzt oder die Schadensregulierung gar ablehnt.

Die meisten Versicherungen stellen eine Online-Schadenmeldung auf ihrer Website zur Verfügung. Damit lässt sich ein Unfallschaden schnell und einfach rund um die Uhr melden. Der Versicherer benötigt ausführliche Informationen, um den Unfallhergang und die Haftung zu klären. So sind Sie gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter geschützt.

Unfall dokumentieren

Eine möglichst detaillierte und vollständige Unfallmeldung ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Versicherer den Schaden reibungslos regulieren kann. Noch am Unfallort gibt es deshalb folgende Tipps zu berücksichtigen:

  • Der Europäische Unfallbericht hilft Ihnen dabei, alle relevanten Daten schriftlich festzuhalten. Bewahren Sie das Formular am besten griffbereit im Handschuhfach auf.
  • Falls Sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, notieren Sie sich folgende wichtige Informationen: die Personalien der Unfallbeteiligten und Zeugen, die Kennzeichen der Fahrzeuge, das Datum und die Uhrzeit des Unfalls, die Unfallstelle, die Versicherung und die Versicherungsscheinnummer des Unfallgegners.
  • Notieren Sie sich in Stichpunkten, wie sich der Unfall ereignet hat. Damit lässt sich später der Unfallhergang umfassend gegenüber der Kfz-Versicherung erklären.
  • Machen Sie Fotos von den Schäden und von der Verkehrssituation. Dokumentieren Sie auch mögliche Anhaltspunkte, etwa Bremsspuren auf der Fahrbahn oder Verkehrsschilder.
  • Falls die Polizei am Unfallort eintrifft, bekommen Sie meist eine Unfallmitteilung mit der Vorgangsnummer.
  • Fertigen Sie außerdem eine Skizze des Unfalls an.
  • Sammeln Sie Belege für alle entstandenen Kosten (einschließlich Kostenvoranschläge), die mit dem Verkehrsunfall in Zusammenhang stehen. Dazu gehören die Ausgaben für den Abschleppdienst, einen Mietwagen und Autoreparaturen sowie die Kosten für medizinische Behandlungen.

Kein Schuldanerkenntnis am Unfallort

Ein voreiliges Schuldanerkenntnis kann sich negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, sollten Sie sich daher nicht auf Zugeständnisse einlassen. Kommt es später zu einem Streit um die Haftungsfrage, sind gegebenenfalls unabhängige Gutachter oder das Gericht gefragt.

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Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko: Wer ist zuständig?

Die Kfz-Haftpflicht ist ein wesentlicher Teil der Autoversicherung und für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie bei anderen im Straßenverkehr verursachen. Dadurch soll sichergestellt sein, dass Opfer in jedem Fall eine Entschädigung erhalten. Gleichzeitig wehrt die Kfz-Haftpflicht unberechtigte Forderungen gegen Sie ab. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt dagegen die Kaskoversicherung auf, die sich vor allem für Neuwagen lohnt. Die Teilkasko umfasst eine Vielzahl an Schäden wie Diebstahl, Zusammenstöße mit Tieren, Brand und Marderbiss. In der Vollkasko sind darüber hinaus Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus (mut- und böswillige Handlungen Dritter) versichert. Der konkrete Leistungsumfang in der Kaskoversicherung hängt hierbei jeweils vom gewählten Tarif ab.

Zusammengefasst lässt sich festhalten:

  • Haftpflichtschaden ist ein Schaden, den Sie anderen Personen oder fremdem Eigentum mit Ihrem Fahrzeug zugefügt haben.
  • Kaskoschaden bezieht sich auf Schäden, die an Ihrem eigenen Fahrzeug entstanden sind.

Unfall melden: Welche Fristen gelten?

Eine zügige Schadensmeldung ist im Interesse aller Unfallbeteiligten. So lässt sich der Sachverhalt unverzüglich klären, um die Schadensregulierung abzuwickeln und eventuell weitere Schritte wie die Beauftragung von Gutachten in die Wege zu leiten. Ganz gleich, ob Sie die Schuld an einem Unfall tragen oder selbst geschädigt sind: Als Versicherungsnehmer sind Sie in der Pflicht, umgehend Kontakt mit Ihrer Kfz-Versicherung aufzunehmen und den Unfallschaden zu melden. Generell gilt eine Frist von maximal einer Woche als angemessen (siehe § 104 Versicherungsvertragsgesetz). Hierbei ist mitunter die Rede von: „ohne schuldhaftes Verzögern“. Melden Sie den Unfallschaden telefonisch, schriftlich oder per Online-Formular und halten Sie die erforderlichen Informationen bereit.

Warum muss ich auch unverschuldete Unfälle melden?

Selbst wenn die Schuldfrage eindeutig erscheint, müssen Sie einen Unfallschaden melden – dies gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch für die Teil- oder Vollkasko. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zunächst einmal zählt die Schadensmeldung zu den Obliegenheiten (Pflichten in der Kfz-Versicherung), um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Sie sind dazu verpflichtet, jedes Schadenereignis zu melden und zur Aufklärung beizutragen. Mit der Meldung sichern Sie sich rechtlich und finanziell für den Fall ab, dass der Unfallgegner plötzlich andere Aussagen bei der Versicherung macht. Später kann sich zudem herausstellen, dass Sie zumindest eine Teilschuld tragen. In manchen Situationen ist es nötig, dass Ihre Kfz-Versicherung in Vorleistung geht und dann die Versicherung des Unfallgegners in Regress nimmt.

Unfall melden als Geschädigter

Erleiden Sie infolge eines Unfalls Verletzungen oder ist Ihr Fahrzeug beschädigt, übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers die entstandenen Kosten. Darum muss sich der Unfallgegner kümmern. Dennoch empfiehlt es sich, den Unfallschaden der eigenen Kfz-Versicherung und der gegnerischen Versicherung zu melden. Damit machen Sie Ihre eigenen Ansprüche geltend und gehen sicher, dass alle nötigen Informationen für eine Schadensregulierung bereitstehen.

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Ermittlung der Kfz-Versicherung des Unfallgegners

Ihnen ist nur das Autokennzeichen des Unfallfahrers bekannt? Der Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0 oder Anfrageformular) findet für Sie die gegnerische Versicherung heraus.

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