Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
Kontaktieren Sie Ihren Kfz-Versicherer und melden Sie den Schaden am besten unverzüglich. Denn eine verspätete Meldung führt unter Umständen dazu, dass die Versicherung die Leistungen kürzt oder die Schadensregulierung gar ablehnt.
Die meisten Versicherungen stellen eine Online-Schadenmeldung auf ihrer Website zur Verfügung. Damit lässt sich ein Unfallschaden schnell und einfach rund um die Uhr melden. Der Versicherer benötigt ausführliche Informationen, um den Unfallhergang und die Haftung zu klären. So sind Sie gegen unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter geschützt.
Eine möglichst detaillierte und vollständige Unfallmeldung ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Versicherer den Schaden reibungslos regulieren kann. Noch am Unfallort gibt es deshalb folgende Tipps zu berücksichtigen:
Kein Schuldanerkenntnis am Unfallort
Ein voreiliges Schuldanerkenntnis kann sich negativ auf Ihren Versicherungsschutz auswirken. Sind Sie in einen Verkehrsunfall verwickelt, sollten Sie sich daher nicht auf Zugeständnisse einlassen. Kommt es später zu einem Streit um die Haftungsfrage, sind gegebenenfalls unabhängige Gutachter oder das Gericht gefragt.
Die Kfz-Haftpflicht ist ein wesentlicher Teil der Autoversicherung und für jedes Fahrzeug gesetzlich vorgeschrieben. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie bei anderen im Straßenverkehr verursachen. Dadurch soll sichergestellt sein, dass Opfer in jedem Fall eine Entschädigung erhalten. Gleichzeitig wehrt die Kfz-Haftpflicht unberechtigte Forderungen gegen Sie ab. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt dagegen die Kaskoversicherung auf, die sich vor allem für Neuwagen lohnt. Die Teilkasko umfasst eine Vielzahl an Schäden wie Diebstahl, Zusammenstöße mit Tieren, Brand und Marderbiss. In der Vollkasko sind darüber hinaus Schäden bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus (mut- und böswillige Handlungen Dritter) versichert. Der konkrete Leistungsumfang in der Kaskoversicherung hängt hierbei jeweils vom gewählten Tarif ab.
Zusammengefasst lässt sich festhalten:
Eine zügige Schadensmeldung ist im Interesse aller Unfallbeteiligten. So lässt sich der Sachverhalt unverzüglich klären, um die Schadensregulierung abzuwickeln und eventuell weitere Schritte wie die Beauftragung von Gutachten in die Wege zu leiten. Ganz gleich, ob Sie die Schuld an einem Unfall tragen oder selbst geschädigt sind: Als Versicherungsnehmer sind Sie in der Pflicht, umgehend Kontakt mit Ihrer Kfz-Versicherung aufzunehmen und den Unfallschaden zu melden. Generell gilt eine Frist von maximal einer Woche als angemessen (siehe § 104 Versicherungsvertragsgesetz). Hierbei ist mitunter die Rede von: „ohne schuldhaftes Verzögern“. Melden Sie den Unfallschaden telefonisch, schriftlich oder per Online-Formular und halten Sie die erforderlichen Informationen bereit.
Selbst wenn die Schuldfrage eindeutig erscheint, müssen Sie einen Unfallschaden melden – dies gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch für die Teil- oder Vollkasko. Dafür gibt es mehrere Gründe: Zunächst einmal zählt die Schadensmeldung zu den Obliegenheiten (Pflichten in der Kfz-Versicherung), um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Sie sind dazu verpflichtet, jedes Schadenereignis zu melden und zur Aufklärung beizutragen. Mit der Meldung sichern Sie sich rechtlich und finanziell für den Fall ab, dass der Unfallgegner plötzlich andere Aussagen bei der Versicherung macht. Später kann sich zudem herausstellen, dass Sie zumindest eine Teilschuld tragen. In manchen Situationen ist es nötig, dass Ihre Kfz-Versicherung in Vorleistung geht und dann die Versicherung des Unfallgegners in Regress nimmt.
Erleiden Sie infolge eines Unfalls Verletzungen oder ist Ihr Fahrzeug beschädigt, übernimmt die Kfz-Haftpflicht des Unfallverursachers die entstandenen Kosten. Darum muss sich der Unfallgegner kümmern. Dennoch empfiehlt es sich, den Unfallschaden der eigenen Kfz-Versicherung und der gegnerischen Versicherung zu melden. Damit machen Sie Ihre eigenen Ansprüche geltend und gehen sicher, dass alle nötigen Informationen für eine Schadensregulierung bereitstehen.
Ermittlung der Kfz-Versicherung des Unfallgegners
Ihnen ist nur das Autokennzeichen des Unfallfahrers bekannt? Der Zentralruf der Autoversicherer (0800 250 260 0 oder Anfrageformular) findet für Sie die gegnerische Versicherung heraus.