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Vater und Sohn im Auto - eine gängige Konstellation im begleiteten Fahren

Wie funktioniert begleitetes Fahren?

Durch das begleitete Fahren - auch Führerschein mit 17 oder bf17 genannt - sollen junge Autofahrer einen selbstbewussten und sicheren Umgang mit dem Auto erlernen, bevor sie mit 18 Jahren ohne Begleitung fahren dürfen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.

Die wichtigsten Informationen auf einen Blick

  • Für begleitetes Fahren kann man sich frühestens mit 16,5 Jahren anmelden.
  • Es gibt keine Einschränkungen, was die Anzahl der Begleitpersonen betrifft. Allerdings müssen diese mindestens 30 Jahre alt sein und dürfen nicht mehr als drei eingetragene Punkte in Flensburg haben.
  • Begleitetes Fahren zählt zur zweijährigen Probezeit.

Was ist begleitetes Fahren?

Begleitetes Fahren bedeutet, dass die Fahrerlaubnis mit der Auflage verbunden ist, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren.

Wann kann ich den Führerschein machen?

  • Für das begleitete Fahren kann man sich frühestens ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres anmelden, also mit 16,5 Jahren.
  • Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
  • Die praktische Führerscheinprüfung kann erst einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemacht werden.

Antrag für begleitetes Fahren

Wer sich für den Führerschein mit 17 interessiert, muss folgende Schritte beachten:

  1. Der Antrag zur Teilnahme am BF17 muss besorgt werden. Das Formular ist meist in der Fahrschule erhältlich. Wichtig: Zur Antragstellung ist die Zustimmung der Eltern erforderlich.
  2. Die Begleitperson/en müssen bei der Antragstellung bereits benannt werden. Jede Begleitperson muss mit Unterschrift und einer Kopie des Personalausweises und des Führerscheins bestätigen, dass sie als Begleiter zur Verfügung steht.

Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson für Bf17 erfüllen?

  • Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Sie besitzt mindestens fünf Jahre eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE.
  • Sie darf nicht mehr als drei eingetragene Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
  • Die Begleitperson darf während der Fahrt nicht mehr als 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration haben oder unter dem Einfluss berauschender Mittel und Drogen stehen.

Die Begleitperson sollte außerdem daran denken, rechtzeitig den Führerschein umzutauschen, da sie eine gültige Fahrerlaubnis besitzen muss.

Wie viele Begleitpersonen darf man angeben?

Es gibt keine Einschränkungen, was die Anzahl der Begleitpersonen betrifft. Es fallen allerdings für jede zusätzliche Person Kosten an. Diese sind mit jeweils circa 10 Euro aber überschaubar.

Was passiert, wenn ich ohne Begleitperson fahre?

Wer ohne die eingetragene Begleitperson fährt, verliert in der Regel seine Fahrerlaubnis. Hinzu kommen:

  • Ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro.
  • Ein Punkt im Fahreignungsregister.
  • Die Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre.
  • Zusätzlich muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar nachgewiesen werden, um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu erhalten.

Zählt das begleitete Fahren zur Probezeit?

Ja! Sobald die Prüfungsbescheinigung ausgestellt ist, gilt die zweijährige Probezeit für das begleitete Fahren genau wie für 18-jährige Führerscheinanfänger. Zum 18. Lebensjahr wird automatisch ein Kartenführerschein von der Führerscheinstelle erstellt. Dieser kann innerhalb von drei Monaten nach dem Geburtstag gegen Vorlage des Personalausweises und der Prüfungsbescheinigung abgeholt werden. Manche Behörden schicken den Kartenführerschein nach Hause. Am besten informieren Sie sich vorab, damit können Sie sich möglicherweise unnötige Wartezeit ersparen. Wichtig: Wer nach Ablauf der dreimonatigen Frist ohne Führerschein erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Strafe für begleitetes Fahren ohne Personalausweis

Da die Prüfungsbescheinigung für den Führerschein mit 17 kein Foto enthält, muss der Fahranfänger seinen Ausweis vorzeigen können, wenn er in eine Verkehrskontrolle gerät. Ansonsten ist mit einem Verwarngeld zu rechnen. Das Nicht-Mitführen der Fahrerlaubnis wird mit 10 Euro geahndet.

Wo gilt das begleitete Fahren?

Begleitetes Fahren ist derzeit nur in Deutschland und in Österreich möglich. Andere Länder sind von der Regelung ausgenommen.

Wie kann ich begleitetes Fahren bei der Versicherung melden?

Eine eigene Kfz-Versicherung abschließen dürfen Jugendliche mit 17 noch nicht. Dazu müssen sie volljährig sein. Fahrer die am begleiteten Fahren mit 17 teilnehmen, können ganz einfach zum elterlichen Versicherungsvertrag hinzugefügt werden. Ein Anruf bei Ihrer Kfz-Versicherung genügt. Beachten Sie, dass Ihre Kfz-Versicherung in der Regel einen Risikoaufschlag berechnet, wenn Sie einen Minderjährigen oder jungen Fahrer in Ihren Vertrag eintragen lassen. Der Mehrpreis ergibt sich aus dem statistisch höheren Risiko, aufgrund der fehlenden Fahrerfahrung des jungen Fahrers.

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